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...In der Grundversorgung kommt der Vertrag mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger (der nicht firmenidentisch mit dem Netzbetreiber ist) zustande.
… Mein Grundversorger für Strom/Gas ist identisch auch der Strom- bzw. Gasnetzbetreiber.
Zitat von: bolli am 16. November 2018, 08:43:00...In der Grundversorgung kommt der Vertrag mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger (der nicht firmenidentisch mit dem Netzbetreiber ist) zustande.(Hervorhebung durch mich)@bolli,in den meisten Fällen ist das so, aber bei kleineren nicht unbedingt. Mein Grundversorger für Strom/Gas ist identisch auch der Strom- bzw. Gasnetzbetreiber.
Logisch, kann so sein, weil fürs „Unbundling“ in Deutschland die Ausnahmeregelung gilt, dass alle Unternehmen mit unter 100.000 Kunden davon nicht betroffen sind, und weil die meisten Gas- und Stromnetze hier lokalen Energieunternehmen gehören, fallen etwa 95 Prozent der Strom-/Gaslieferanten durch diese Unbundling-Regelung durch.
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