Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit

<< < (7/9) > >>

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 11. Oktober 2017, 17:18:33 ---Aus meiner Sicht muss der Versorger den Zahlungswunsch „Lastschrifteinzug“ des Kunden nicht akzep-tieren, wenn er begründete Vorbehalte dagegen hat. Gegenteilige Gerichtsurteile sind mir momentan nicht bekannt, was aber nicht heißen soll, dass es die möglicherweise nicht gibt. Entscheidend ist auch hier immer die Auslegung des Einzelfalls.

--- Ende Zitat ---
(Formatierung von mir)


--- Zitat von: SteffK am 12. Oktober 2017, 06:30:49 ---Wie "trader" schon schrieb...es war Lastschrift zu Vertragsbeginn vereinbart und lief 9 Monate problemlos. Nun plötzlich Umstellung. DAS muss ich nicht akzeptieren.
--- Ende Zitat ---

Grundsätzlich sehe ich das auch wie @SteffK. Und @Didakt verwendet ja selbst die Formulierung "begründete Zweifel". Diese begründeten Zweifel müssen meiner nach in der Person SteffK liegen und sich nicht allgemein auf die gesamte Kundschaft beziehen. Also, wenn SteffK Anlaß dazu gibt, dass vermutet werden kann, dass er zukünftige Lastschriften zurück gibt (weil er z.B. die letzten beiden auch hat zurück gehen lassen) DANN dürfte der Versorger diese Vereinbarung einseitig "aufkündigen". Wenn er die Vermutung hat, dass ALLE Kunden, die gekündigt haben, zukünftig am Ende der Vertragslaufzeit die Lastschrift zurück geben, so kann er das meines Erachtens, wenn überhaupt, nur durch eine AGB-Klausel realisieren. Er muss dem Kunden also bereits VORHER Mitteilen, dass bei einer Kündigung eine Änderung des Zahlungsweges eintritt. Alles andre halte ich persönlich für nicht statthaft.

ABER: Wie man so schön sagt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in "Gottes Hand", will sagen, jeder Richter entscheidet eigenverantwortlich. Zwar auf Basis der Rechtsordnung, aber bekanntlich hält Papier still. Insofern sollte man gut abwägen, welchen "Spaß" man sich mit dem Versorger gönnen möchte und welchen man mit wenig eigenem Aufwand vermeiden kann. Ich halte in diesem Geschäft nicht allzu viel von Prinzipienreiterei, zumal man danach sehr schnell merkt, dass es nicht allzu viele Anwälte gibt, die sich kompetent mit der Materie zum Regelsatz beschäftigen (möchten). Nachdem ich diese Erfahrung auch schon mal gemacht habe, ist mein Interesse, es dem Versorger "aber mal zu zeigen, bzw. zeigen zu lassen", erheblich erlahmt, da ich mangels kompetentem Anwalt mich selbst um die Rechtslage und Begründung kümmern müsste. Und da weiß ich mit meiner freien Zeit besseres anzufangen.  8)

SteffK:
Ich werde auf jeden Fall noch die Schlichtungsstelle Energie einschalten und dann mal sehen was passiert.

Der Punkt ist doch einfach auch der und das ist nicht böse gemeint....wenn die meisten sagen "ach der Aufwand lohnt nicht". kommt 365 AG mit eben diesem Gebaren lässig durch. Sie biegen sich das Recht nach ihrem Gusto zurecht, brechen den eigenen Vertrag in mehreren Punkten. Und dann zu sagen "ach das lohnt nicht sich damit rumzuärgern"...na ja. Kann man machen, bestärkt aber damit den Anbieter, dass er auf dem "richtigen" Weg ist und vermutlich ist 365 AG trotz dieser Rechtsbrüche seit Jahren immer noch am Markt. Was nicht verwundert, wenn die meisten Kunden sich einfach die Rechtsbrüche gefallen lassen.

bolli:

--- Zitat von: SteffK am 12. Oktober 2017, 07:47:56 ---"Interessant" übrigens..bei VERIVOX derzeit eine Häufung von Kunden, denen 365 AG das Lastschriftverfahren nach Kündigung abgestellt hat  8). Scheinbar aktuell eine erfolg (finanz-) versprechende Maßnahme für 365 AG. Durch nicht fristgerecht überwiesene Abschläge Mahngebühren zu kassieren und die Boni abzuwürgen. Und dabei werden manche wohl noch nicht mal bemerkt haben, dass sie auch bei der Vertragslaufzeit berummst werden sollen. Scheint wohl aktuell eine bundesweite Masche zu sein.

--- Ende Zitat ---

Der Anbieter ist bekannt dafür, dass er immer wieder neue "Hinderungsgründe" für die Auszahlung der Boni ausgräbt. Die letzte größere Aktion war ja die der "gewerblichen Aktivitäten" an der Entnahmestelle. Nachdem der Begriff "Haushaltskunden" aus dem EnWG dieses aber unterlaufen hat, hat er nun seine AGB in dieser Hinsicht präzisiert und wird da sicher auch weiterhin intensiv das Web nach solchen "Gewerblichen Aktivitäten" durchforsten.

Eines ist klar: Wer meint, die "Billigheimer" haben was zu verschenken, der ist bei denen falsch aufgehoben. Geschäftsmodell ist nicht der Erstvertragsabschluß, sondern das halten der Kunden im zweiten Vertragsjahr, mindestens zu den regulären Preisen ohne Boni, am Besten noch zu er-(über-)höhten Preisen. Im ersten Jahr werden mit Boni sicherlich Miese gemacht. Deshalb ist im Umgang mit denen große Sorgfalt , stringentes und beharrliches Handeln angebracht. Alles andere führt nicht zum Erfolg. Günstige Preise und einfach zu händelnde  Verträge schließen sich anscheinend heutzutage gegenseitig aus.


--- Zitat von: SteffK am 12. Oktober 2017, 08:11:17 ---Ich werde auf jeden Fall noch die Schlichtungsstelle Energie einschalten und dann mal sehen was passiert.

Der Punkt ist doch einfach auch der und das ist nicht böse gemeint....wenn die meisten sagen "ach der Aufwand lohnt nicht". kommt 365 AG mit eben diesem Gebaren lässig durch. Sie biegen sich das Recht nach ihrem Gusto zurecht, brechen den eigenen Vertrag in mehreren Punkten. Und dann zu sagen "ach das lohnt nicht sich damit rumzuärgern"...na ja. Kann man machen, bestärkt aber damit den Anbieter, dass er auf dem "richtigen" Weg ist und vermutlich ist 365 AG trotz dieser Rechtsbrüche seit Jahren immer noch am Markt. Was nicht verwundert, wenn die meisten Kunden sich einfach die Rechtsbrüche gefallen lassen.

--- Ende Zitat ---
Das Ganze hat zwei Seiten: Die eine ist: Solange es mich kein Geld kostet, bin ich da "gnädig". Sprich, eine Änderung der Vertragslaufzeit und dadurch den Verlust des Bonus lasse ich nicht mit mir machen. Das durften auch schon andere Anbieter erfahren, die diese Masche auch schon mal probieren (wer sich schon mal extra Energie holt, wird wissen, wen ich meine  8) ). Falls es aber tatsächlich nur um die zwei manuellen Überweisungen geht, juckt mich das nicht. Terminierten Dauerauftrag für zwei mal gesetzt und gut ist. Gebühren für manuelle Überweisung werden da natürlich nicht akzeptiert.

Die zweite ist: Die Aufsichtsbehörde für diese Fälle (und das ist NICHT die Schlichtungsstelle Energie sondern die Bundesnetzagentur) ist in diesem ganzen Dunstkreis mehr als schwach. Das haben die Insolvenzen der letzten Jahre (Teldafax, Flexstrom, Energen Süd etc. ) immer wieder gezeigt. Da waren die Anzeichen für eine drohende Insolvenz schon früh auszumachen und trotzdem schritt man nicht ein.  Hier darauf zu hoffen, dass aufgrund der Beschwerden des kleinen Mannes sich etwas verändert sind mehr als dürftig. 
Es gibt zu einzelnen Versorgern tausende von Beschwerden in den Portalen oder bei Recla Box und trotzdem agieren diese fröhlich weiter.

Der Spruch des Handelns lautet: Helfe dir selbst, so wird dir geholfen!

SteffK:
Es laufen ja nun viele 31.12. Verträge aus und viele haben wahrscheinlich im September gekündigt. Daher häuft sich das nun mit den Meldungen und macht den Eindruck, dass die 2017 Einnahmen-Beschaffungs-Offensive bei 365 AG für "aufmüpfige" Kunden aka "Kündiger + Bonus Erinnerer" die Aufkündigung des Lastschriftverfahrens ist.

Ich weiß dass die Bundesnetzagentur die eigentliche Aufsichtsbehörde ist, aber die kümmert sich nicht um diese "Pillepalle"hier, das macht die Schlichtungsstelle, an die man im Regelfall auch verwiesen würde. Und um ggf. die 1 Woche Verzögerung bis zum Hinweis man möge sich an die Schlichtungsstelle wenden zu umgehen, wende ich mich gleich an die. Ich rechne allerdings nicht damit, dass 365 AG auf einen Schlichterspruch reagiert. Dann sehen wir weiter.

Ja es gibt tausende Beschwerden, aber nur ein verschwindend geringer Bruchteil wagt den Rechtsweg. Genau darauf bauen diese Anbieter wie ich schon schrieb. Wenn 1% der verarschten Kunden (vermutlich optimistisch gerechnet) den Rechtsweg geht und 365 AG wie scheinbar häufig verliert, ist das wohl unterm Strich immer noch ein fetter Gewinn, wenn 99% brav auf Bonus verzichten und sich nen 2. Jahr aufdrücken lassen. Zwar verliert man diese Kunden dann dauerhaft, aber im besten Fall fängt man sie wieder ein, denn 365 AG agiert ja, wohl aus gutem Grund, nicht unter ihrem eigenen Namen sondern mit immer neuen Pseudos.

Erdferkel:

--- Zitat von: SteffK am 12. Oktober 2017, 09:55:00 ---Es laufen ja nun viele 31.12. Verträge aus und viele haben wahrscheinlich im September gekündigt. Daher häuft sich das nun mit den Meldungen und macht den Eindruck, dass die 2017 Einnahmen-Beschaffungs-Offensive bei 365 AG für "aufmüpfige" Kunden aka "Kündiger + Bonus Erinnerer" die Aufkündigung des Lastschriftverfahrens ist...

--- Ende Zitat ---

Nee, das machen die seit Jahren. Stand früher sogar in den AGB drin.
Auf jeden Fall viel Erfolg, bei mir wurde nach einschalten der Schlichtungsstelle sehr schnell reagiert und die Angelegenheit ordentlich und zu meiner vollsten Zufriedenheit beigelegt.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln