Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit

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SteffK:
Danke. Dann schau ich mal was bei mir passiert. Morgen geht erstmal ne Mahnung raus mit Mahngebühr und wenn die Fristen (erneut) um sind, gehts zur Schlichtungsstelle.

Didakt:
Ich verzichte bewusst darauf, meinen nachstehenden Ausführungen Zitate der letzten Beiträge voranzu-stellen und nehme deshalb nur ganz allgemein dazu Stellung.

Dieser Thread scheint in diesem Board schon wieder einer von den endlosen zu werden. Die hatten wir zur Genüge bereits in den Jahren 2013 und 2014 bis zum Gehtnichtmehr. Es trifft vor allem nicht zu, dass es in diesem Fall um eine der Machenschaften des Versorgers geht, die sich aktuell in diesem Jahr zu häufen beginnen. Ich teile im Gesamtzusammenhang aus Erfahrung weitestgehend die Beschreibung von @ bolli in Sachen Umgang mit den Discountern unter den EVU und seinen Schlussfolgerungen daraus. Man kann sich bei Auseinandersetzungen mit den besagten Billigheimern durchaus auch außergerichtlich erfolgreich gegen sie durchsetzen.

Ich könnte hier jede Menge Widerspruchsfälle aus diesem Forum anführen, von denen nicht ein einziger erfolglos gescheitert ist. Es kommt entscheidend auf die Vorgehensweise an. In den Fällen, bei denen ich z. B. später um Mitwirkung gebeten wurde, hat sich die 365 AG immer kommunikativ gezeigt. Wenn es daran anfangs vielleicht durch eine nicht greifende Argumentation mangelte, ging es ersatzweise mit fol-gendem Eingangsstatement in die 2. Runde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gleich eingangs erkläre ich mein(e) o. a. Bezugsschreiben, auf das/die Sie bislang nicht bzw. nur unzurei-chend geantwortet haben, für gegenstandslos und ersetze es/sie durch dieses gegenständliche Schreiben und aktualisiere damit auch meine Position in der fraglichen Auseinandersetzung. […]

Es hat sich nach meiner Erfahrung auch immer als sinnvoll erwiesen, den EVU gegenüber die Einschaltung der SE ins Spiel zu bringen. Die Ablehnung, wie hier, ist mir unverständlich.

Ein Wort zu den AGB: Auch hier gilt der allgemeine Grundsatz: „Was nicht verboten/geregelt ist, ist er-laubt.“ Hiermit ziele ich auf den vorgenommenen Wechsel der Zahlungsart durch den Versorger ab. Im Übrigen enthalten die AGB einige Klauseln mit Bestimmungen, die bei näherer Betrachtung bei einer gerichtlichen Überprüfung durchfallen könnten, weil sie überraschend und intransparent im Sinne von § 305c Abs. 2 BGB und deshalb unwirksam sind, zudem auch den Transparenzanforderungen des § 307 BGB (Inhaltskontrolle) kaum standhalten und auch deshalb keine Wirkung erzielen. Der Versorger muss damit konfrontiert werden.

SteffK:
In meiner Mahnung steht genau das drin, dass wenn wieder nix passiert, ich mich an die SE wende. Und bei den AGB gilt aber auch....nicht alles was in AGB steht, ist heiliges Gesetz. AGB können frei festgelegt werden, was davon rechtlichen Überprüfungen standhält, steht ganz woanders. Daher gebe ich auf AGB nur sehr bedingt was. Und es ist eben bei weitem nicht alles erlaubt, was in AGB nicht ausdrücklich als "untersagt" aufgeführt ist.

Und ich kann nur nochmal betonen..wenn ich was versemmelt hätte, Kündigungstermin verschlafen, dann würden wir hier garnicht sein, dann hätte ich das längst unter Lebenserfahrung abgelegt. Und mitnichten sind "Billigheimer" über einen Kamm zu scheren. Ich bin schon mehrfach alle 12 Monate zum günstigten Anbieter lt. Portale gewechselt und noch nie bzw. überhaupt bin ich so dermaßen verarscht worden. Und dann werd ich etwas grantig. Mit was für absurden Manövern oder scheissegal Haltung (Sofortbonus) 365 AG versucht sich um die Boni zu drücken oder einen 2 Jahresvertrag unterzujubeln. Das ist pure Absicht und kein Versehen und geschieht im großen Stil. Geht man so mit Kunden um? Fallen stellen und hoffen dass sie reintappern? Wohl eher nicht. Wenn ich mir was ankreiden kann dann, dass ich mich vorab nur unzureichend über diesen unseriösen Verein informiert habe. Das konnte ich dann leider jetzt erst u.a. hier im Forum. Für die Zukunft werde ich mich vorher genauer informieren und 365 AG + seine Deckmantel Ableger sind natürlich für mich durch und ich werde jeden davor warnen..sozusagen bisschen Publicity machen.

Zudem ist mir auch bei Fällen mit anderen Unternehmen und Dienstleistungen nicht unbekannt, dass so lange man im Streitfall als Privat mit denen kommuniziert, oft als dummes kleines Kind hingestellt wird, dem man mit bisschen Angst und Inkassoandrohung niederzwingt. Erst wenn von offiziellen Stellen bis hin zum Anwalt Post kommt, ist es plötzlich ganz kleinlaut an der  anderen Stelle. Aber man kann es mal versuchen den Kunden abzuziehen. Schon der Wille dazu steht nicht für Seriösität. Aber das ist bei 365 AG ja mittlerweile auch geklärt, was man vom dem Laden halten soll.

Und schlussendlich scheint der Laufzeittrick bei 365 AG wie ich hier den Eindruck habe sehr wohl neu, wenngleich er wohl schon unter dem Vorgänger Almado angewandt wurde.

Didakt:

--- Zitat von: SteffK Heute um 13:03:15 ---AGB können frei festgelegt werden, was davon rechtlichen Überprü-fungen standhält, steht ganz woanders. Daher gebe ich auf AGB nur sehr bedingt was.
--- Ende Zitat ---
Frei festgelegt, wohl kaum! Siehe hier und §§ 305 bis 310 BGB, §§ 1 ff. UKlaG und Art. 46b EGBGB.

--- Zitat ---Und es ist eben bei weitem nicht alles erlaubt, was in AGB nicht ausdrücklich als "untersagt" auf-geführt ist.
--- Ende Zitat ---
Es ist dann aber alles erlaubt, was nicht gegen geltendes Recht verstößt.

SteffK:
365 AG hat nach dem 1. Schreiben bereits einen Rückzieher gemacht. Aus "Kundenfreundlichkeit"  ;D und zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten (oder einem erneuten "gegen 365 AG Urteil"?). Da ich beruflich u.a. auch mit Widerspruchsbescheiden zu tun habe, aber selber kein Jurist bin, klingen meine Schreiben aber meist so. Die Schlichtungsstelle hatte ich noch garnicht erwähnt, lediglich dass ich die Chupze habe, mich gegen diesen Blödsinn auch weiterhin wehren zu wollen, wenn 365 AG auf seiner Meinung bestünde. Mein Vertrag endet nun wie es sein sollte am 31.12.2017. Also erstens wurde die rechtswidrige Verlängerung um gut 1 Jahr zurückgenommen und zweitens das absurd unterschiedliche Vertrags-/Laufzeitkonstrukt. Zudem lebte wie von Geisterhand die Lastschriftzahlung für die verbleibenden 2 Monate wieder auf. Das hatte ich auch noch garnicht gefordert, da die Beendigung des Lastschriftverfahrens eine "Antwort" auf mein 1. Schreiben war. Möglicherweise sieht 365 AG bei mir wenig bis keine Chancen auf "Zusatzeinnahmen" z.B. durch Mahngebühren oder einseitige Vertragsverlängerungen, sondern eher nur Kosten für ein Verfahren, wo ihre Ausgangsposition wohl selbst intern als äußerst wackelig eingeschätzt wird.

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