Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit

<< < (6/9) > >>

SteffK:
Bei "trader" passierte dies aber offenbar, als er der Umstellung widersprach. Zudem hat 365 AG mitten im Vertrag, offenbar ohne triftige Gründe und vor allem ohne Zustimmung des Kunden umgestellt. Was ist wenn Überweisungen bspw. Geld kosten, was ja bei Banken nicht mehr unüblich ist? Mal abgesehen vom Zusatzaufwand. Und es ist ja ziemlich klar,  dass es bei der Umstellung mal wieder nur darum geht, sich scheinbar um die Boni zu drücken. Lass mal 1 Abschlag 1 Tag zu spät überweisen, weg ist der Bonus, weil "AGB Verstoß" ;). Also ich werde der Umstellung widersprechen.

Didakt:

--- Zitat ---Was ist wenn Überweisungen bspw. Geld kosten, […]
--- Ende Zitat ---

Wenn die Zahlungsvorgabe „Banküberweisung“ durch die 365 AG erfolgte, erhebt der Versorger keine zusätzliche Gebühr. Sollte die Bank dafür in diesem Fall Überweisungsgebühren erheben, sind sie dem Versorger anzulasten, gleich durch Abzug vom eigentlichen Überweisungs-/Abschlagsbetrag!  ;)

Der Fehler des Versorgers im Fall „@ trader“ war, dass ihm aufgrund seines Widerspruchs gegen die Verweigerung des Lastschrifteinzugs sofort der Vertrag gekündigt wurde. Dass er sich mit seiner Scha-densersatzforderung durchsetzen konnte, ist deshalb nachvollziehbar.

Aus meiner Sicht muss der Versorger den Zahlungswunsch „Lastschrifteinzug“ des Kunden nicht akzep-tieren, wenn er begründete Vorbehalte dagegen hat. Gegenteilige Gerichtsurteile sind mir momentan nicht bekannt, was aber nicht heißen soll, dass es die möglicherweise nicht gibt. Entscheidend ist auch hier immer die Auslegung des Einzelfalls.


--- Zitat ---Also ich werde der Umstellung widersprechen.
--- Ende Zitat ---

Den bedingungslosen Widerspruch halte ich nicht für den optimalen Weg. Lassen Sie sich zunächst die Zahlungsumstellung begründen, zu der Sie „keinerlei Anlass“ gegeben haben, weil Sie bislang Ihren vertraglichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachgekommen sind und deshalb erwarten, dass Ihnen nach wie vor die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs eingeräumt wird.

trader:

--- Zitat ---Der Fehler des Versorgers im Fall „@ trader“ war, dass ihm aufgrund seines Widerspruchs gegen die Verweigerung des Lastschrifteinzugs sofort der Vertrag gekündigt wurde
--- Ende Zitat ---
Der "Rauswurf" hat sich schon etwas hingezogen. Ist aber für den Gesamtfall unerheblich. Zunächst  ging 365 AG mit Inkassobüro gegen mich vor.  Die endgültige Vertragskündigung begründeten sie mit Zahlungsrückstand, da ich keine Abschläge überwies.
Den Zahlungsrückstand verneinte das Gericht jedoch in der Urteilsbegründung, da 365 AG jederzeit die Möglichkeit hatte abzubuchen.
Eine Garantie, dass ein Gericht immer so entscheidet gibt es leider nicht. Beim ersten Termin hat das Gericht einen völlig unbefriedigenden Vergleich vorgeschlagen, der jedoch zu meinem Glück von 365 AG nicht akzeptiert wurde.
Eine Begründung für die Beendigung des Lastschrifteinzugs oder eine sonstige Erklärung  einzufordern ist verschwendete Zeit,  da man einfach keine Antwort erhält.


--- Zitat ---... muss der Versorger den Zahlungswunsch „Lastschrifteinzug“ des Kunden nicht akzep-tieren...
--- Ende Zitat ---
War nicht mein Zahlungswunsch, sondern bei Vertragsabschluß von 365 AG so gefordert und auch mehrere Monate, bis zu meiner ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, so praktiziert worden.

SteffK:

--- Zitat von: Didakt am 11. Oktober 2017, 17:18:33 ---Aus meiner Sicht muss der Versorger den Zahlungswunsch „Lastschrifteinzug“ des Kunden nicht akzep-tieren, wenn er begründete Vorbehalte dagegen hat.

--- Ende Zitat ---
Wie "trader" schon schrieb...es war Lastschrift zu Vertragsbeginn vereinbart und lief 9 Monate problemlos. Nun plötzlich Umstellung. DAS muss ich nicht akzeptieren.



--- Zitat ---Den bedingungslosen Widerspruch halte ich nicht für den optimalen Weg. Lassen Sie sich zunächst die Zahlungsumstellung begründen, zu der Sie „keinerlei Anlass“ gegeben haben, weil Sie bislang Ihren vertraglichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachgekommen sind und deshalb erwarten, dass Ihnen nach wie vor die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs eingeräumt wird.

--- Ende Zitat ---
Es wurde ja in der Mail begründet. Weil ich gekündigt habe  ;D ;D. Das steht da echt so drin. Dummerweise geben die AGB das aber nicht her, dass grundsätzlich während der Vertragslaufzeit und speziell bei Kündigung das Bezahlverfahren über Nacht ohne Zustimmung des Kunden umgestellt werden kann.

SteffK:
"Interessant" übrigens..bei VERIVOX derzeit eine Häufung von Kunden, denen 365 AG das Lastschriftverfahren nach Kündigung abgestellt hat  8). Scheinbar aktuell eine erfolg (finanz-) versprechende Maßnahme für 365 AG. Durch nicht fristgerecht überwiesene Abschläge Mahngebühren zu kassieren und die Boni abzuwürgen. Und dabei werden manche wohl noch nicht mal bemerkt haben, dass sie auch bei der Vertragslaufzeit berummst werden sollen. Scheint wohl aktuell eine bundesweite Masche zu sein.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln