Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit

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SteffK:
Hallo in die Runde,

erster Satz wie hier oft üblich..ja, ich bin Immergrün bzw. 365AG auf den Preis-Leim gegangen, einmal und nie wieder.

Ich hab mir die 10 Seiten hier samt Beiträgen angeschaut und vereinzelt Hinweise zu meinem - offenbar weit bekannten - Problem gefunden, aber trotzdem nichts Handfestes oder überlesen.

Die 365AG aka Immergrün will mir weismachen, dass ich einen "besonderen" Vertrag habe. Ich habe Ende 2016 einen Vertrag mit Immergrün abgeschlossen, "Lieferbeginn 01.01.2017", inkl. Sofortbonus und Endbonus. Logischer Übergang am 01.01., weil ich bis 31.12.2016 von meinem Vorversorger versorgt wurde.  Am 12.12.2016 bekam ich von Immergrün die "Auftragsbestätigung" mit Lieferbeginn "01.01.2017". Nachdem ich bis heute auf den "90 Tage nach Lieferbeginn Sofortbonus" warte, im Juni erstmals freundlich erinnerte und darauf nur Prüf-Blabla zurückkam, habe ich auch deswegen am 20.09.2017 meinen Vertrag zum Lieferende 31.12.2017 per Mail gekündigt. Kündigungsfrist 12 Wochen. Am 30.09. bekam ich per Email die Kündigungsbestätigung...zum 11.12.2018  ::).

Nachdem ich erstmal verdutzt war woher die diesen Termin nehmen, habe ich mir meine Unterlagen nochmal angeschaut. Am 12.12.2016 kam die Auftragsbestätigung...das war schon mal "verdächtig", denn ausgehend von dem Datum wäre der 11.12.2017 das Vertragsende. Eine Kündigung am 20.09.2017 "zu spät", damit Vertragsverlängerung um 1 Jahr bis 11.12.2018. Daher also der Termin. Wie kommen die aber darauf? Ein Blick in die AGB...dort steht lediglich "Der Vertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande". Offenbar will 365AG das als "Vertragsbeginn" definieren.

Dies sehe ich nicht so und hoffe ich liege damit richtig. Diese AGB Klausel heißt für mich lediglich, dass der Versorger mit mir eine Geschäftsbeziehung eingehen will, Näheres (wie Vertragslaufzeiten) sind dann individuell zu regeln. Zudem hatte ich bis 31.12.2016 einen anderen Vertrag und hätte niemals einem 12.12.2016 als Vertragsbeginn zugestimmt. Desweiteren hat 365AG keine anteilige Grundgebühr für 12.12.16-31.12.2016 abgebucht und beim Netzbetreiber wurde 365AG zum 01.01.2017 angemeldet. Desweiteren steht in meiner Auftragsbestätigung kein konkretes Vertragsdatum, weder Beginn, noch Ende, noch Laufzeit. Es steht nur ein "Lieferbeginn" drin, ab 01.01.2017. Dauer: 12 Monate. Damit Ende 31.12.2017. da keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart, muss ich als Kunde davon ausgehen dass Lieferzeit=Vertragszeit. Was im Übrigen der geübten Praxis nicht nur bei Stromverträgen entspricht. Bei einer wie von 365AG gewünschten Kündigung zum 12.12.2017 würde es sich meiner Ansicht nach um eine "Sonderkündigung" handeln, da Lieferzeit explizit bis 31.12.2017 vereinbart und ich keinen Grund habe, 3 Wochen vorher zu kündigen. Die Absicht von 365AG ist natürlich klar, damit verfielen die Boni, da keine 12 Monate Lieferzeit. Und wenn 365AG Vertrags-und Lieferzeit splittet, hätte ich bei "rechtzeitiger" Kündigung des Vertrages doch bis 31.12.2017 beliefert werden müssen, da ich nur den Vertrag aber nicht die Belieferung gekündigt hätte.  ;) Und somit Anspruch auf Boni.

Ergo...alles, auch das Abrechnungsverhalten von 365AG, spricht für einen Vertragsbeginn 01.01.2017.

Ich habe der Kündigungsbestätigung per Einschreiben mit Rückschein widersprochen, sowie kurze Fristen für eine korrekte Kündigungsbestätigung (31.12.2017) und Zahlung des Sofortbonus gesetzt.

Wie eingangs erwähnt...komme ich mit der Argumentation bei 365AG durch oder bin ich hier leider in die Falle getappert?

PowerPlay:
Hallo SteffK,

ich habe schon befürchtet, dass die 365 AG diesen Trick eines Tages anwenden wird. Denn grundsätzlich darf die Laufzeit eines Stromvertrags mit dem Abschluss des Vertrages beginnen (AG Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14)).
Hinweise zu diesem Sachverhalt gibt es auch im Internet: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-vorzeitige-kuendigung/. Dort heißt es "Die 365 AG führt in Ihren AGBs aus, dass der Vertrag mit der Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande kommt. Wann der Vertrag genau beginnt, sind in den AGBs nicht geregelt. Es wird jedoch erwähnt, dass Kunden über den Vertragsbeginn in  z.B. per E-Mail noch informiert werden kann. (Stand November 2016). Es kann somit sein, dass der Stromanbieter dem Kunden eine E-Mail zusendet, in der der Vertragsbeginn [z.B. 10.10.] vor dem Lieferbeginn [z.B. 20.10.] liegt."

@ SteffK: Wurde in der Auftragsbestätigung oder in anderen Mitteilungen ein vorzeitiger Vertragsbeginn Ihnen mitgeteilt?


--- Zitat von: PowerPlay am 06. November 2016, 10:47:22 ---Nachtrag:
Ich wollte es noch mal genauer wissen und habe mir einige AGBs angeschaut. Bei ExtraEnergie, BEV und FUxxSparenergie steht in den aktuellen AGBs drin, dass der Vertrag mit der Belieferung beginnt. Daher sollten hier keine Probleme zu erwarten sein.
Bei der 365 AG steht in den AGBs (2 (5)) nichts zum Vertragsbeginn. Es wird jedoch erwähnt, dass Kunden über den Vertragsbeginn in  z.B. per E-Mail noch informiert werden können.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich dir nachzuschauen, ob ein Vertragsbeginn in der Auftragsbestätigung erwähnt wird und ob dieses vom Lieferbeginn abweicht. Falls dies der Fall sein sollte, dann besteht die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Dies sollten sie unbedingt postalisch per Einschreiben/Rückschein machen. Die Frist beträgt 14 Tage und lassen Sie sich den Widerruf bestätigen, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.

Viel Erfolg beim Wechsel!

--- Ende Zitat ---



Ich hoffe auf eine rege Diskussion hier im Forum, weil  tausende von Verbrauchern hier betroffen sein könnten!


SteffK:
Danke für die Antwort. NEIN, ich habe keine weitere Email zu dem Thema bekommen. Auch nicht im Spam. In der Auftragsbestätigung ist explizit nur der "Lieferbeginn" mit "01.01.2017" und Dauer "12 Monate" aufgeführt. Nirgendwo explizit eine (abweichende) Vertragslaufzeit. Das war das vorerst letzte Lebenszeichen von 365 AG. Darauf, also das Fehlen einer Vertragszeit, habe ich im Widerspruch ebenfalls abgestellt.

Im Übrigen setzt 365AG auch auf unterschiedliche Kündigungsfristen. Dort aber sauber. Laut AGB "6 Wochen zum Ende Vertrag, wenn nicht Abweichendes vereinbart". Hier bei mir 12 Wochen.  Also wer nur AGB oder nur die Auftragsbestätigung liest, läuft so oder so in Fallen.

Zudem ist es natürlich möglich, dass Vertragsbeginn vor Lieferbeginn liegen kann. Aber dann muss die Lieferzeit auch mit dem Vertragsende übereinstimmen, was bei mir nicht der Fall ist, weil das sofort aufgefallen wäre. Wie will die 365 AG die Zeit vom 12.12.2017-31.12.2017 begründen, wo man mir Strom ohne Vertrag zugesichert hat? Geht das neuerdings auch?  ;) Allein deswegen dürfte das wohl für 365 AG schlecht aussehen. Hätten sie zudem "Ende Lieferzeit 11.12.2017" reingeschrieben, hätte ich das natürlich sofort bemerkt. So aber habe ich hier einen "Vertrag" mit (angeblicher) Laufzeit 12.12.2016-11.12.2017 und einer nachweislich aufgeführten Belieferung vom 01.01.2017 - 31.12.2017. Da bin ich gespannt, wie 365 AG das vor dem AG Köln schlüssig erklären möchte.

bolli:
Lesen Sie mal hier: Urteil gegen Stromanbieter – Unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen Urteil des AG Köln vom 26.09.2013, Az. 210 C 183/13 und hier: Verbraucherschützer bekommen recht: Flexstrom muss Bonus zahlen

Didakt:
Sehr bedauerlich dieser Reinfall in die Bonusfalle. Er wäre verhinderbar gewesen. Diese Thematik ist erst kürzlich hier im Forum ausgiebig behandelt worden, siehe hier unter Antwort # 8. Ich bin mir übrigens nicht so sicher, ob jedes AG sich dem Urteil des AG Köln an-schließt, das von @ bolli im vorangegangenen Beitrag benannt ist.

Gegen die „Fallensteller“ unter den EVU hilft nur Vorsorge, wie z. B. in eigener Sache vor Erteilung des Lieferauftrags: Siehe hier.

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