Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit
bolli:
--- Zitat von: SteffK am 10. Oktober 2017, 08:29:28 ---Aber das Ergebnis ist doch dasselbe...buche ich ne Lastschrift als "Bonus" zurück, kommt ne Mahnung. Lasse ich eine Überweisung als Bonus aus, kommt ne Mahnung.
--- Ende Zitat ---
Der Trick wäre, erst NACH Vertragsende die Lastschrift zurück zu geben. Das geht nur mit der Lastschrift. Die letzte Überweisung tätigen Sie ja schon mindestens 1 Monat (bei 12 Abschlägen) oder sogar 2 Monate (bei 11 Monaten)vor Vertrags-/Lieferende. Da bleibt denen genug Spiel zum Mahnen und Sperren.
Bei der Lastschriftrückgabe können Sie dann erst mal die Schlussrechnung abwarten und wenn diese den Bonus nicht enthält, in Ruhe den Widerspruch dagegen abwarten können. Denn das Geld ist ja erst mal bei Ihnen. :D Und abdrehen/sperren kann man Ihnen nichts mehr. :D
Man muss in diesem Fall nur aufpassen, dass die Bonusgewährung nicht explizit an die Zahlung der Abschläge gebunden ist. Da könnte ein Rückruf zum Verlust des Bonus führen.
trader:
Bei Überweisung ist das Geld weg und nur sehr schwierig wieder zu bekommen. (Siehe z.B. TelDaFax). So weigerte ich mich an 365 AG zu überweisen, woraufhin sie mir umgehend mit allen negativen Folgen (kein Bonus, Stromlieferung durch den wesentlich teureren Grundversorger usw.) kündigten.
Ein Jahr und 2 Gerichtsverhandlungen später musste mir 365 AG den kompletten Schaden+Bonus ersetzen.
Es wäre jedoch zu prüfen, ob sich die AGB zwischenzeitlich geändert haben und somit eventuell Überweisung
von 365 verlangt werden kann.
bolli:
Die AGB des Anbieters enthält derzeit in Ziffer 9 folgende Formulierung:
--- Zitat ---
...5) Alle Boni werden auch dann nicht gewährt, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn:
- der Kunde im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlungen in Verzug gerät ...
--- Zitat ---
Hier ist also zumindest bei der Einbehaltung von Abschlägen Vorsicht angesagt. Anders könnte die Angelegenheit aber tatsächlich bei einer Aufkündigung des Lastschriftmandats seitens des Versorgers aussehen, wenn es dafür keinen hinreichenden Grund gibt. Das die fristgemäße Kündigung des Vertrages ein solcher sein soll, ist derzeit eher nicht nachvollziehbar. Nur wie der Fall von @Trader zeigt, muss man sich auf einen längeren Weg einrichten.
Erwähnt sei an dieser Stelle auch nochmals die "Gewerbeklausel" des Anbieters, die zur Bonusversagung durch ihn führt. Die hier verwendete Definition ist strenger als diejenige, die das EnWG für sogenannte "Haushaltskunden" verwendet. Insofern könnten, sofern diese Klausel nicht im Wege einer gerichtlichen Prüfung verworfen wird, selbst geringfügige nebengewerbliche Einnahmen an der Lieferstelle schon zur Versagung des Bonus führen.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
SteffK:
Also sollte ich der Aufkündigung der Lastschriften widersprechen? Offensichtlich ist das nur ein "Trick", damit der Kunde -hoffentlich für 365AG- 1 oder 2 Abschläge knapp zu spät überweist, um dann vermeintlich sauber und AGB gedeckt aus dem Bonus rauszukommen. Also eigentlich nur ein weiterer Versuch, nachdem nun scheinbar 365AG merkt dass sie "Gefahr laufen" den Bonus bezahlen zu müssen, auf andere Art sich dessen zu entledigen.
Wobei ich den Weg von Trader nicht so schlecht finde. Wenn ich der Lastschriftaufkündigung widerspreche und mich 365 AG sofort rauswirft, was mir nicht ungelegen käme ;), ich aber gute Aussichten habe ggf. vor Gericht Schadenersatz zu bekommen, ist das doch, wenngleich mit Aufwand, auch nicht so schlecht. Und eine Sonderkündigung seitens 365 AG mit Begründung "Kunde findet Überweisung doof", ich glaub da wird es wenig Richter geben, die das schlüssig finden, zumal wenn die AGB keine Handhabe dafür hergeben sollten. Das muss ich aber erstmal noch durchgucken.
@trader..hast Du ein öffentlich-zugängliches Urteil zu deinem Fall?
Didakt:
--- Zitat von: SteffK am Heute um 09:09:48 --- […] widerspreche und mich 365 AG sofort rauswirft,... Und eine Sonderkündigung seitens 365 AG mit Begründung "Kunde findet Überweisung doof", ich glaub da wird es wenig Richter geben, die das schlüssig finden, zumal wenn die AGB keine Handhabe dafür hergeben sollten.
--- Ende Zitat ---
Den sofortigen Rauswurf bezweifele ich.
41 (2) EnWG: „Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.“ Lastschrift darf nicht die einzige Zahlmöglichkeit sein (OLG Köln, v. 24.03.2017 – 6 U 146/16 und viele andere Urteile).
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