Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland

Androhung Versorgungsunterbrechung wegen angeblich rückständiger Mahnkosten

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berghaus:
Ich weiß nicht, wie das bei EON abläuft
.
Da ich die Sperrandrohungen 2011 und 2013 insgesamt drei Mal erleiden durfte, kann ich sagen, dass dieser Vorgang bei der RWE völlig automatisch abläuft.

Ich gehe aber davon aus, dass sich diesen Ablauf und die Wortwahl bei der Steigerung der angedrohten Gemeinheiten ein Mensch, besser ein Team, ausgedacht hat, und nicht ein Computer.

Beispiel für Sperrandrohungen in der Grundversorgung bei der RWE:

10.02.2013 Zahlungserinnerung:
Unsere Forderung beträgt z.Zt.184 €.

21.02.2013 Mahnung
Falls Sie die angeforderte Zahlung von 184 + 5 € Mahnkosten nicht leisten, werden wir den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens durchzuführen. Dazu kämen noch Kosten für Inkasso von 52,90 €, Versuch der Unterbrechung von mindestens 54,90 € und für den Wiederanschluss von mindestens 71,28 €.

11.03.2013 Mahnung
Text wie vorher mit Beträgen 231 + 5 + 184 € = 420 € mit dem Zusatz:
Für den Betrag von 184 € ist die Fälligkeit schon deutlich überschritten.
Die Ihnen hierfür schon angekündigte Liefersperre wurde von uns bereits eingeleitet.

28.03.2013 Gelber Zettel der RWE Vertrieb-AG,
der durch Mitarbeiter von Fremdfirmen in meinen Briefkasten geworfen wurde.
 „Sollte der Betrag nicht bis zu einem Tag 7 Tage nach dem Datum des Schreibens 8:00 Uhr eingegangen sein, werden wir die Energieversorgung auch in Ihrer Abwesenheit ohne erneute Benachrichtigung einstellen lassen bzw. uns auf gerichtlichem Wege Zutritt zum Zählerausbau verschaffen.“

Widerspruch und Hausverbot bewirkten nichts. Schutzbrief wurde beim AG hinterlegt, das aber dem Versorger nicht verraten.

Wenn wirklich eine Antwort kam, ging diese in keiner Weise auf die Sperrandrohungen ein.

Das Mahnverfahren wurde im dritten Fall sogar fortgesetzt, als das Gerichtsverfahren wegen viel höherer Beträge, aber für die gleiche Lieferstelle nach Mahnbescheid, Klage und schriftlichem Vorverfahren mit RA schon in Gang war.

Wenn Harry01 nun erst eine Mahnung mit Sperrandrohung bekommen hat, kann er m.E. tatsächlich erst einmal Ruhe bewahren, wie der BdEV es sagt,  und  EON so richtig abstrafen, indem er den rückständigen Abschlag von September 2016 erst mal nicht zahlt.

Und wenn EON ihn zurückärgern will, stoppt tatsächlich ein aufgeweckter Mitarbeiter die Sperrandrohungen. Im September kommt dann die Schlussrechnung und siehe da:

Sie zeigt ein Ergebnis!  :D

berghaus 28.06.17

Harry01:

--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 02:02:16 ---Und wenn EON ihn zurückärgern will, stoppt tatsächlich ein aufgeweckter Mitarbeiter die Sperrandrohungen. Im September kommt dann die Schlussrechnung und siehe da:

Sie zeigt ein Ergebnis!  :D
--- Ende Zitat ---

Genau das scheint nun geschehen zu sein, ich verstehe aber gerade nicht, warum mich das jetzt ärgern soll @berghaus.

Es gibt Neuigkeiten:

In der Post war heute ein Schreiben, in dem ein neuer Abschlagssplan mitgeteillt wird. Kein Bezug zu meinen anderen Schreiben und kein Wort zur Erklärung einer Rücknahme der Sperrandrohung. Diese dürfte aber nun vom Tisch sein.

Der Abschlagsplan weist den Betrag von September 2016 als bezahlt aus. Der bereits bezahlte Abschlag für Juni 2017 wurde im neuen Abschlagsplan auf 0,00 Euro gesetzt und als bezahlt abgehakt. Es wird nun nur noch der letzte Abschlag für Mitte Juli als zu zahlen vermerkt. Der stritteige Betrag wurde also mit viel Darstellungs- und Rechenkünsten ausgebucht und das Konto ist derzeit ausgeglichen. Somit gibt es keinen Anlaß mehr für eine Versorgungsunterbrechung. Der letzte Abschlag im Juli 2017 wird pünktlich gezahlt und danach erfolgt die Schlußrechnung.

Ziel erreicht und die Sache ist für mich erledigt. Ich danke Ihnen allen für die hilfreichen Tips zur Einschätzung des Vorgangs.

Harry01:
Noch ein Update:

Heute Nachmittag kam tatsächlich ein Fax von E.ON Energie Deutschland GmbH mit einer Entschuldigung und der Kenntnisnahme meines erteilten Hausverbots. Es wird um Beachtung gebeten, daß für meine Lieferadresse derzeit kein Sperrauftrag besteht.

Kunststück. Es wurde ja bisher auch nur damit gedroht. Also wieder keine konkrete Rücknahme. Die ist aber auch nicht mehr nötig.

Weiter heißt es, daß ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz der vorausgezahlte Juni-Abschlag stroniert wurde und somit das Vertragskonto aktuell ausgeglichen ist.

Na geht doch!

 :D

berghaus:
@Harry01

Wurden Ihnen denn nun mehr Abschlagszahlungen angerechnet, als Sie bezahlt haben.
Offensichtlich endet Ihr Abrechnungsjahr im Mai und nicht erst im August.

Es ist anzunehmen, dass Sie die Abschläge immer selbst überwiesen haben.

Nach der Vorjahresrechnung, sollte ja wohl mitten im Abrechnungsjahr der Septemberabschlag von 84 € mit dem Guthaben verrechnet werden, was dann nicht geschah.

Alles ohnehin etwas ungewöhnlich.

berghaus 28.06.17

Harry01:

--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 17:49:23 ---Wurden Ihnen denn nun mehr Abschlagszahlungen angerechnet, als Sie bezahlt haben.
--- Ende Zitat ---
Wenn man das Chaos, was da gemacht wurde mal nachvollzieht, ja. Es wurde der bereits bezahlte Abschlag für Juni 2017 auf Null gesetzt und dadurch der Kontoausgleich rechnerisch herbeigeführt.


--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 17:49:23 ---Offensichtlich endet Ihr Abrechnungsjahr im Mai und nicht erst im August.
--- Ende Zitat ---
Nein. Der Abrechnungszeitraum geht von September bis August. Der letzte Abschlag ist im Juli fällig und das paßt alles auch so.


--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 17:49:23 ---Es ist anzunehmen, dass Sie die Abschläge immer selbst überwiesen haben.
--- Ende Zitat ---
Ja natürlich! Eine Einzugsermächtigung erhält bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen niemand.


--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 17:49:23 ---Nach der Vorjahresrechnung, sollte ja wohl mitten im Abrechnungsjahr der Septemberabschlag von 84 € mit dem Guthaben verrechnet werden, was dann nicht geschah.
--- Ende Zitat ---
Doch, die Verrechnung geschah. Nur wurde das gesamte Guthaben und somit auch dieser Septemberabschlag im laufenden Abrechnungszeitraum vollständig ausgezahlt. Rechtswidrigerweise wurden dann aber meine laufenden Abschlagszahlungen nicht für den Monat angerechnet, wozu ich sie im Verwendungszweck bestimmt hatte, sondern immer auf die älteste Schuld. So kam über die Monate der Versatz zustande, also der Oktoberabschlag wurde auf den September angerechnet, der Novemberabschlag auf Oktober u.s.w.  und so war aus Sicht des Versorgers immer der aktuell gezahlte Abschlag im Rückstand. Mit dem Kunstgriff, einen Abschlag als gezahlt zu kennzeichnen, ihn dann aber auf Null zu setzen, ist das Konto dann ausgeglichen. Man hätte hier auch einfach den Streitbetrag stornieren können, dann hätte man aber zugegeben, daß ich Recht hatte mit meiner Annahmeverzugstheorie.


--- Zitat von: berghaus am 28. Juni 2017, 17:49:23 ---Alles ohnehin etwas ungewöhnlich.
--- Ende Zitat ---
Bei dem Versorger ist nichts, aber auch gar nichts gewöhnlich.

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