Ich weiß nicht, wie das bei EON abläuft
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Da ich die Sperrandrohungen 2011 und 2013 insgesamt drei Mal erleiden durfte, kann ich sagen, dass dieser Vorgang bei der RWE völlig automatisch abläuft.
Ich gehe aber davon aus, dass sich diesen Ablauf und die Wortwahl bei der Steigerung der angedrohten Gemeinheiten ein Mensch, besser ein Team, ausgedacht hat, und nicht ein Computer.
Beispiel für Sperrandrohungen in der Grundversorgung bei der RWE:10.02.2013
Zahlungserinnerung:
Unsere Forderung beträgt z.Zt.184 €.
21.02.2013
Mahnung Falls Sie die angeforderte Zahlung von 184 + 5 € Mahnkosten nicht leisten, werden wir den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens durchzuführen. Dazu kämen noch Kosten für Inkasso von 52,90 €, Versuch der Unterbrechung von mindestens 54,90 € und für den Wiederanschluss von mindestens 71,28 €.
11.03.2013
MahnungText wie vorher mit Beträgen 231 + 5 + 184 € = 420 € mit dem Zusatz:
Für den Betrag von 184 € ist die Fälligkeit schon deutlich überschritten.
Die Ihnen hierfür schon angekündigte Liefersperre wurde von uns bereits eingeleitet.
28.03.2013
Gelber Zettel der RWE Vertrieb-AG,
der durch Mitarbeiter von Fremdfirmen in meinen Briefkasten geworfen wurde.
„Sollte der Betrag nicht bis zu einem Tag 7 Tage nach dem Datum des Schreibens 8:00 Uhr eingegangen sein, werden wir die Energieversorgung auch in Ihrer Abwesenheit ohne erneute Benachrichtigung einstellen lassen bzw. uns auf gerichtlichem Wege Zutritt zum Zählerausbau verschaffen.“
Widerspruch und Hausverbot bewirkten nichts. Schutzbrief wurde beim AG hinterlegt, das aber dem Versorger nicht verraten.
Wenn wirklich eine Antwort kam, ging diese in keiner Weise auf die Sperrandrohungen ein.
Das Mahnverfahren wurde im dritten Fall sogar fortgesetzt, als das Gerichtsverfahren wegen viel höherer Beträge, aber für die gleiche Lieferstelle nach Mahnbescheid, Klage und schriftlichem Vorverfahren mit RA schon in Gang war.
Wenn Harry01 nun erst eine Mahnung mit Sperrandrohung bekommen hat, kann er m.E. tatsächlich erst einmal Ruhe bewahren, wie der BdEV es sagt, und EON so richtig abstrafen, indem er den rückständigen Abschlag von September 2016 erst mal nicht zahlt.
Und wenn EON ihn zurückärgern will, stoppt tatsächlich ein aufgeweckter Mitarbeiter die Sperrandrohungen. Im September kommt dann die Schlussrechnung und siehe da:
Sie zeigt ein Ergebnis!
berghaus 28.06.17