Hallo Forum!
Auch wenn in diesem Unterforum seit Langem nicht mehr viel geschrieben wurde, hoffe ich auf Hilfe bei folgendem, von EON Energie Deutschland selbst kreierten Problem:
Ich habe bei dem genannten Versorger einen Gasliefervertrag in der Grundversorgung (E.ON Grundversorgung Erdgas). Mit letzter Verbrauchsabrechnung wurden Abschläge in Höhe von monatlich 84 Euro festgesetzt, die alle nachweislich pünktlich zum Fälligkeitstag überwiesen wurden.
Heute jedoch erhielt ich eine
"Mahnung und Hinweis auf die Versorgungsunterbrechung in vier Wochen". Ich soll einen Rückstand von 134 Euro überweisen. Dieser Rückstandsbetrag setzt sich in der Aufstellung aus einem angeblich nicht gezahlten Abschlag im Mai 2015 i.H.v. 84 Euro zuzüglich Mahnkosten in Höhe von 50 Euro (!) zusammen. In der Aufstellung wurden für jeden Monat ab Januar 2015 mehrfach je 5 Euro Mahnkosten ohne erkenntlichen Grund berechnet. Dieses Schreiben ist jedoch die erste Mahnung, die ich in diesem Abrechnungszeitraum bekam, und es wird gleich eine Versorgungsunterbrechung angedroht.
Die Androhung der Versorgungsunterbrechung macht mir Sorgen. Seit wann darf sowas angedroht werden, wenn sich ein angeblicher Rückstand fast ausschließlich aus Mahnkosten zusammensetzt?
Wie reagiere ich denn jetzt am Besten? Ich habe verzweifelt versucht, mich an die Schlichtungsstelle unter
www.schlichtungsstelle-energie.de zu wenden, jedoch scheint die Website nicht mehr zu existieren.
Kann mir jemand einen Tip geben?
Nachtrag: Da das Schreiben das Erstellungsdatum von einem Sonntag (18.06.2017) trägt, dürfte davon auszugehen sein, daß das Schreiben kein Mensch in den Händen gehalten hat. Es ist daher offensichtlch auch nicht unterschrieben worden. Es kann doch wohl nicht legitim sein, daß eine so in die Rechte des Kunden eingreifende Maßnahme von einer Maschine angedroht wird.