Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel

<< < (4/8) > >>

Wechsler:

--- Zitat von: Erdferkel am 19. Juni 2017, 11:29:28 ---Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen
--- Ende Zitat ---
Zum Beispiel die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Klassischer Fall für ein Schlichtungsverfahren. Insbesondere wenn das fröhliche Blameshifting zwischen den beteiligten Unternehmen einsetzt oder - wohlwissend, daß Mist gebaut wurde - gleich gar keine schriftliche Erklärungen dazu abgegeben werden und man mir als Verbraucher die entstandenen Kosten überhelfen möchte.


--- Zitat ---irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären
--- Ende Zitat ---
Das interessiert eh nur Regulierungsbehörden. Mich nicht wirklich.

Wechsler:

--- Zitat von: bolli am 19. Juni 2017, 09:52:51 ---Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.
--- Ende Zitat ---
Ansprechpartner für diesen Fall mein vertraglich gebundener Stromlieferant E, denn er hat sich in seinen AGB zur Leistung verpflichtet und hat sie nicht erbracht. Wie sein Innenverhältnis mit dem Netzbetreiber aussieht, geht mich nichts an und ein entsprechendes Mißbrauchsverfahren fällt auch nicht in die Zuständigkeit eines Verbrauchers, wie die BNetzA ja schon auf ihrer Seite klarstellt.

Wenn der Stromlieferant sich auf meine Beschwerde hin totstellen sollte, ist eben die Schlichtungsstelle dran. Ich habe mit denen auch schon gesprochen (man kann sich ja mal unverbindlich erkundigen) und ja, die erklären sich für solche Fälle zuständig. Vielleicht kommt es auch gar nicht so weit und der Fall ist mit einer Rechnungsgutschrift geklärt.


--- Zitat ---Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)

--- Ende Zitat ---
Das "private Engagement" ist gezwungermaßen bereits erfolgt, nur die finanzielle Entschädigung steht noch aus (oder wenigstens ein Schadlos-Stellen). Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.

bolli:

--- Zitat von: Wechsler am 19. Juni 2017, 13:46:56 ---Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.

--- Ende Zitat ---
Auch hier gilt, Sie sollten sich über den Ärger nicht den Blick für das Wesentliche verstellen: Ein Abschlag ist kein geforderter Preis. Wenn der Abschlag nach jahresverbrauch berechnet ist, scheint dieses erst mal gerechtfertigt, ABER es ist halt ein ABSCHLAG. Das bedeutet, der tatsächliche Preis ist hinterher das entscheidende. Wenn sie denn hinterher ihren tatsächlichen Verbrauch in dem Abrechnungszeitraum haben, können Sie den zu den kWh-Preisen des neuen Versorgers gegenrechnen und für einen ggf. zu hohen Abschlag VIELLEICHT noch mal einen Zinsschaden geltend machen.
Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt. Spielt sich das Ganze aber (noch) im vorgerichtlichen Verfahren ab, muss man da schon aufpassen. Insofern: Schnellstmöglich den Wechsel hinbekommen und dann hoffentlich die günstigeren Preise genießen.  ;)

Wechsler:

--- Zitat von: bolli am 20. Juni 2017, 07:57:30 ---Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt.
--- Ende Zitat ---
Erstmal ist eine Schlichtungsstelle ja genau da, damit der Energiekunde nicht gleich vor Gericht muß. Und auch wenn einem selbst oder der anderen Partei die Schlichtungsempfehlung nicht gefällt, kann man es dann immer noch gut sein lassen und muß nicht das ganze Arsenal auffahren.

Falls man nicht selber damit nicht klarkommt: Die außergerichtliche Vertretung übernimmt die Verbraucherzentrale für ein recht moderates Entgelt.

Wechsler:
Wen der Fortgang der Geschichte interessiert:

Den Gassondervertrag S bin ich trotz Intervention durch den neuen Gaslieferanten M nicht losgeworden. Eine Vertragsbestätigung dafür habe ich allerdings bis heute nicht. Da ginge es dann wohl nur noch gerichtlich weiter.

Die Endabrechnung für die Grundversorgung Strom ist da. Der Schaden hält sich dank weiter gesunkenem Stromverbrauch in Grenzen. Es wurden durch S "nur" 60 € für 160 kWh abgerechnet. Die Mehrkosten gegenüber den 40 €, die es mit Sondervertrag E gekostet hätte, halten sich also in Grenzen.

Allerdings tut sich ein neues Problem auf. E kassiert jetzt nämlich trotz mehrmaliger Reklamation Monatsabschläge in Höhe von 40 € basierend auf einer fehlerhaften 50 % zu hohen Verbrauchsschätzung, die ihm der Netzbetreiber an der alten Verbrauchsstelle gemeldet hatte. Da sich der Stromverbrauch weiter reduziert hat (denn fast der gesamte elektrische Wärmebedarf wurde durch Erdgas ersetzt), findet nun eine Überzahlung von ca. 90 % statt. Ich werde E jetzt nochmal die Stromrechnung des Grundversorgers schicken und letztmalig auffordern, die Abschläge an den tatsächlich Verbrauch anzupassen.

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, mich gegen überhöhte Abschläge zur Wehr zu setzen?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln