Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel

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Wechsler:

--- Zitat von: Didakt am 15. Juni 2017, 11:02:56 ---In Ihrem Fall der Gasversorgung handelt es sich doch wohl um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle.
--- Ende Zitat ---
Sowohl Strom- als auch Erdgasanschluß waren durchgehend in Betrieb und beim Vornutzer in der Grundversorgung. Alles, was ich getan habe, war dann zwei Lieferanten für jeweils einen Energieträger mit Zählernummern und Zählerständen rechtzeitig (Ende April) mit der Belieferung zu beauftragen. Ein kompletter 08/15-Fall.

Der Stromlieferant E hat dann aus bisher ungeklärten Gründen bis Juni gebraucht, um die Belieferung zu bestätigen, angeblich wegen des Netzbetreibers. (Dazu bestätigte der Grundversorger S gleich nochmal, daß er mich ab Wechseltermin trotzdem weiter mit Strom versorgen möchte.)

Der zuerst beauftragte Gaslieferant S (Grundversorger/Netzbetreiber) hat sich totgestellt und auf Rückfrage erklärt, der Sondervertrag könne nicht bestätigt werden, angeblich wegen Stromlieferant E (kein Witz!). Anschließend schickte er eine Vertragsbestätigung über die Grundversorgung. Der zweite Gaslieferant M wurde dann beauftragt und bestätigte die Lieferung für 2018, weil Gaslieferant S weiter auf dem Zähler sitzt.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.

Didakt:

--- Zitat von: @ Wechsler aus Antwort #10 --- Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.
--- Ende Zitat ---

«Abwarten» löst die Probleme nicht, allenfalls nur zu Ihrem Nachteil. In den Antworten #1 und #3 weiter oben sind Ihnen doch praktikable Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Geben Sie sich denn damit zufrieden, auf Ihr Veto keine plausiblen Antworten erhalten zu haben?

Wechsler:
Ich habe meinen neuen Erdgaslieferanten M mit der Klärung des "besetzten" Gaszählers beauftragt und warte jetzt  auf dessen Rückmeldung. Die waren an den Ungereimtheiten sehr interessiert und haben diese Woche die fraglichen Unterlagen angefordert (und auch von mir bekommen).

Beim Strom ist die Übergabe des Zählers zum 23. Juni bestätigt. Mit der dann zeitnah folgenden Rechnung über die Grundversorgung gehe ich dann nochmal zur Verbraucherzentrale. Am Ende geht es ja nur noch darum, wessen Verschulden hier vorliegt und wer die Kosten dafür trägt.

Der Stromlieferant E hatte die notwendigen Daten zur Lieferstelle (Adresse, Zählernummer, Zählerstand) von mir seit April und damit ca. sechs Wochen vor der in seinen AGB gesetzten Frist. Fernmündlich beschuldigte er den Netzbetreiber, schriftlich hat er dazu auch nach Aufforderung nichts erklärt. Der Grundversorger S beschuldigte mündlich im persönlichen Gespräch den Stromlieferanten E, schriftlich stellte er sich ebenso tot (abgesehen von Vertragsbestätigungen über die Grundversorgung).

Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.

bolli:

--- Zitat von: Wechsler am 18. Juni 2017, 15:11:32 ---Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.

--- Ende Zitat ---

Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.

Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)

Erdferkel:
Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen, und nicht um "im Nachgang" irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären. Die sollte man mit derartigem Käse nicht belästigen.
Viel Erfolg!

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