Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Wechsler:
Der Zahlendreher tut mir leid. :(
Ich habe natürlich auch sowohl meine Unterlagen als auch meine Korrespondenz nochmal gründlich überprüft, um genau solche Fehler auszuschließen (aka: "Was will der überhaupt?"). Der Lieferant kennt die korrekten im Juni abgelesenen Zählerstände und eben auch die Begründung für den gesunkenen Verbrauch, da ist zum Glück kein Übermittlungsfehler drin, er äußert sich aber leider überhaupt nicht dazu.
Bei der Gelegenheit habe ich auch die Liste mit den Abschlagsterminen gefunden, die nicht mit der Post kam wie die Vertragsbestätigung, sondern nur per Mail. Demnach sollen 12 (!) Abschläge fällig werden bis einschließlich 1. Juni (!) 2018, beginnend mit Juli 2017. Anscheinend wurde die Vertragslaufzeit erneut auf ein Jahr verlängert (was mir jetzt aber nicht unrecht ist, der vertraglich vereinbarte Strompreis ist ja ganz gut).
Drei Abschläge habe ich bereits für die alte Verbrauchsstelle gezahlt, die bisher nicht abgerechnet wurde. Damit wäre ich dann mit fast 600 € in Vorleistung bis zur nächsten Abrechnung.
Mein Netzbetreiber erlaubt die direkte Übermittlung von Zählerständen zur Verbrauchsabgrenzung über ein Online-Formular, auch bei Sonderverträgen mit Drittanbietern. Wäre es hilfreich, hier mal Ende August einen Zwischenstand zu melden, um zumindest die Verbrauchsprognose zu korrigieren? Ich werde natürlich weiter regelmäßig selbst ablesen und protokollieren.
Didakt:
@ Wechsler
--- Zitat von: Ihnen unter Antwort #35 ---Bei der Gelegenheit habe ich auch die Liste mit den Abschlagsterminen gefunden, die nicht mit der Post kam wie die Vertragsbestätigung, sondern nur per Mail. Demnach sollen 12 (!) Abschläge fällig werden bis einschließlich 1. Juni (!) 2018, beginnend mit Juli 2017. Anscheinend wurde die Vertragslaufzeit erneut auf ein Jahr verlängert (was mir jetzt aber nicht unrecht ist, der vertraglich vereinbarte Strompreis ist ja ganz gut).
--- Ende Zitat ---
Mit Verlaub, es bleibt mir nur übrig, nunmehr aus Ihrem Fall auszusteigen. Es hat den Anschein, dass Sie Ihre vertraglichen Angelegenheiten nicht im Griff haben bzw. sie nicht durchschauen. Unterstützung in Ihren Belangen ist hier im Forum nur möglich, wenn die Sachverhalte eindeutig und umfassend dargelegt werden. Das kann ich leider nicht erkennen.
Nach Ihrer neuerlichen Darlegung kann es m. E. nur einen Altvertrag geben, der mit Ablauf des Monats Juni 2017 endete und nunmehr auch schlussabgerechnet werden müsste sowie einen Neuvertrag mit einer einjährigen Laufzeit vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018. Wenn dieser Neuvertrag aus Ihrer Sicht eine zu hohe Verbrauchsprognose enthält, wird der Versorger sich auf eine Abschlagsreduzierung sicherlich erst einlassen, wenn Ihre Verbrauchsdaten als Neukunde nach einer gewissen Lieferzeit auf einen geringeren Jahresverbrauch schließen lassen. Dies wäre ihm wiederum plausibel nachvollziehbar darzulegen. Denn für Ihr Verbrauchsverhalten/Ihren Verbrauch gibt es doch bisher scheinbar keine ausreichenden Grundlagen und Rückschlüsse.
Da Ihnen nunmehr auch die Tabelle unter Antwort #34 nicht dienlich sein kann, werde ich sie augenblick-lich löschen.
Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.
Wechsler:
Die Tabelle war dennoch sehr hilfreich. Vier Augen sehen einfach mehr als zwei und eine Prognose mit Gewichtung verbrauchsstarker Monate ist ja auch schlüssiger als ein einfacher Dreisatz. Vielen Dank dafür. Es hätte ja sein können, daß ich mir irgendwelchen Mist zusammengerechnet habe. (Es sind ja auch schon Leute vor Gericht gescheitert, weil sie über ihre Forderung nicht nochmal jemanden drübersehen haben lassen.)
Die vertraglichen Angelegenheiten nicht im Griff hat offenbar der Stromlieferant E, der laut seinen AGB den vorhandenen Vertrag auf den neuen Zähler übertragen hat, aber abwicklungstechnisch anscheinend behandelt wie einen neuen Vertrag, einschließlich zweimonatiger Versorgungsunterbrechung und einer realitätsfremden Verbrauchsschätzung. Rechtlich gesehen müßte er auch spätestens nach Ablauf des ersten Jahres abrechnen, also Ende Januar 2018. Die Mindestlaufzeit ist im neuen Vertrag mit 9 statt 12 Monaten angegeben, was auch paßt, da ich für 3 Monate beliefert wurde, aber rechtlich ist das glaube ich nicht ganz sauber. Der erste Preisanpassungstermin läge demnach also Ende März 2018.
Ich habe absichtlich keine Namen genannt, weil sich meist erst im Verlauf rausstellt, wer den schwarzen Peter hat. Anfangs sah es aus, als sei auf der Stromseite der Grundversorger mit Netzbetreibertochter der Bremsklotz gewesen, aber mittlerweile sieht es so aus, als sei E mit allem überfordert, was über 08/15-Klicks bei Verivox hinausgeht. Ich werde voraussichtlich nach Ablauf des Vertragsjahres auch wieder zu meinem Stammversorger (nicht Grundversorger) mehrjähriger positiver Vertragserfahrung zurückkehren und eine ausführliche Bewertung mit Namensnennung hinterlassen.
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