Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Welchen Anbieter  (Gelesen 16923 mal)

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Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #15 am: 07. Februar 2017, 22:22:28 »
AGB gelesen, überzeugen mich nicht wirklich. Zwar wurde inzwischen die Klausel mit der Umstellung von Zahlung der Abschläge per Lastschrift- auf (kostenpflichtige) Überweisung im Falle der Kündigung gestrichen, aber die unter z.B. 9.4 genannten Bedingungen zur Gewährung der Boni gefallen mir gar nicht, zumal hier wohl Vertragsbeginn nicht gleich Versorgungsbeginn ist, siehe 2.1. Auch dass die Kündigung wohl nur per Brief möglich sein soll (4.3) finde ich unschön, sollte doch seit Oktober 2016 lt. Gesetz auch per Mail / Fax gehen?
Darf ich fragen welcher Tarif mit welchen Boni wann und zu welchem Liefertermin abgeschlossen wurde?

Grüsse Erdferkel

Offline melanier

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #16 am: 10. Februar 2017, 11:56:48 »
2 Personen in einer 75qm Wochnung die Stromkosten würden doch ca 30€ sein oder ???

Offline Catkiller13

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #17 am: 11. Februar 2017, 07:33:15 »
Also schlmmer als immergruen bzw. Almado hätte man sich nicht entscheiden können. Schau mal in den protestbereich rein. Es gibt kaum einen trick den die nicht probieren um sich vor dem bonus zu druecken. Und wehe man vergisst rechtzeitig nach einem jahr zu kündigen!!!
Ich bin jetzt zu enbw gewechselt. Die verrechnen den bonus auf den kw preis direkt. Also direkt auf die monatlichen abschläge. Das finde ich richtig gut. Aber muss man auch nach 1 jahr wieder verlassen

Ps. 2 pers/75qm
Rechne lieber mit dem doppelten.
30 euro ist witz

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« Letzte Änderung: 11. Februar 2017, 07:44:18 von Catkiller13 »

Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #18 am: 11. Februar 2017, 15:03:49 »
Also schlmmer als immergruen bzw. Almado hätte man sich nicht entscheiden können. Schau mal in den protestbereich rein...

Ps. 2 pers/75qm
Rechne lieber mit dem doppelten.
30 euro ist witz

Und deswegen sind diese Portale wie Reclabox etc. m.E. leider für die Katz. 😽Da sind immergrün und Almado etc. schön getrennt geführt und deswegen steht dann Extraenergie mit der Anzahl von Beschwerden gaaanz oben. BEV immerhin noch hinter den beiden "Marken" oder "Geschäftsfeldern" der 365ag...
@melanier: der Abschlag hängt sehr vom Verbrauch und gewähltem Tarif ab, wir zahlen zu dritt im EFH für 3200 KWH 11 Abschläge a 68€ und werden hoffentlich 15% als Bonus zurückerhalten.

Offline PowerPlay

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #19 am: 13. Februar 2017, 08:05:56 »
 @ Erdferkel: Auf der von mir bereits zitierten Seite (http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/unserioese-stromanbieter-meiden/) sind die verbundenen Vertriebsmarken zusammengeführt (also z.B. ALmado, 365 AG und immergrün zusammen zu 365 AG). Ich stimme Ihnen aber zu, dass solche Übersichten kritisch zu sehen sind. Eigentlich müsste man die Beschwerden pro 1000 Kunden berechnen, um ein faires Ranking zu erstellen. Schön an der Übersicht ist, dass auf dieser Seite die Kundenbeschwerden aus 2015/16 zusammengefasst sind. So wird deutlich, dass die relativ jungen Stromanbieter BEV und FUxx-Sparenergie deutlich mehr Beschwerden verzeichnen, als der größere und in der Vergangenheit recht häufig negativ aufgefallene Stromanbieter 365 AG.

Sehr wichtig fand ich Ihren Hinweis zu den AGBs der 365 AG, dass Vertragsbeginn wohl nicht gleich Versorgungsbeginn ist. Das AG Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) hat bestätigt, dass die Laufzeit eines Stromvertrags mit dem Abschluss des Vertrages beginnen darf. Die Unterscheidung zwischen Vertragsbeginn und Versorgungsbeginn hat das Unternehmen bereits in der Vergangenheit angewendet, um Boni zu verweigern. Allerdings waren die AGBs nicht eindeutig, weshalb einige Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. Ich befürchte, dass mit Hinweis auf diesen Passus in Zukunft zahlreiche Boni verwehrt werden. Wenn der Verbraucher dann noch darüber informiert wird, dass der Vertrag mit Vertragsbeginn startet, sehe ich kaum noch Chancen auf Boni für eine 12-Monatige Belieferung. Der Verbraucher müsste dann schon zwei Jahre Strom beziehen, um den Bonus zu bekommen (das 2. Jahr dürfte aber dann aufgrund von Preiserhöhungen sehr teuer werden). Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Offline Didakt

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #20 am: 13. Februar 2017, 11:30:28 »
Zitat von: unter Antwort # 19
[…] Das AG Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) hat bestätigt, dass die Laufzeit eines Stromvertrags mit dem Abschluss des Vertrages beginnen darf.[…]

… beginnen darf? Rein rechtlich beginnt die Vertragslaufzeit grundsätzlich mit dem Vertragsschluss.

Auf die Feinheiten, auf die bei Energielieferverträgen geachtet werden sollte, sind aus folgenden Beiträ-gen/Threads ersichtlich: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.msg117475.html#msg117475 und
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117745.html#msg117745.

Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #21 am: 13. Februar 2017, 11:48:53 »
...sehe ich kaum noch Chancen auf Boni für eine 12-Monatige Belieferung. Der Verbraucher müsste dann schon zwei Jahre Strom beziehen, um den Bonus zu bekommen (das 2. Jahr dürfte aber dann aufgrund von Preiserhöhungen sehr teuer werden). Wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Ich sehe das auch kritisch und vermeide derartige fragwürdige Bedingungen. Bei dem jetzt aktuell von mir gewählten Anbieter EVD ist das auch nicht ganz eindeutig, war mir aber von Anfang an klar, und selbst ohne den Bonus hätte ich einen Preis mit dem ich gut leben kann.
Aufgrung meiner Erfahrungen mit dem Anbieter bin ich da aber optimistisch, gab beim letzten Mal keine Probleme mit Kündigung, Wechsel und Bonus.

Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #22 am: 14. Februar 2017, 12:49:14 »
Das geliebte Kleingedruckte... ich hab mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen, das ist echt hanebüchen was da in den AGB´s teilweise getextet wird. Bei Immergrün ist das ja noch relativ eindeutig unter 2 definiert: " (1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande."
Um Ärger bei der Kündigung zu vermeiden rate ich dringend diesen Zeitpunkt für die Einhaltung der Kündigungsfrist zu beachten, auch wenn da schon anders geurteilt wurde, dem Stress kann man aus dem Weg gehen.
Bei der EVD ist das so: Unter 1.4 wird definiert: " Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande."
Unter 1.5 wird dann die Erstlaufzeit von 12 Monaten sowie die Verlängerung und Kündigungsfrist vereinbart und: "Sofern der Lieferbeginn nicht der Erste eines Monats ist, endet die Erstvertragslaufzeit zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften Kalendermonats."
Also einmal Annahmeerklärung und dann doch wieder Bezug auf den Lieferbeginn?

Mein Lieferbeginn ist der 01.04, da würde dann 1.4 zur Anwendung kommen, somit werde ich wohl folgendermassen vorgehen: Den Vertrag frühzeitig (werde ich Ende April machen) kündigen und, da werde ich mein Musterschreiben anpassen, mich nicht mehr auf das Ende der vereinbarten Mindest/Erstlaufzeit beziehen sondern das Enddatum des vollen Belieferungsjahres angeben und mir bestätigen lassen.
Wo steht eigentlich in diesen AGB geschrieben, daß der Turnus immer 12 Monate sein muss? Die regelmässige Verlängerung ohne Kündigung erfolgt für jeweils 12 Monate und die Frist für die Kündigung orientiert sich an diesem Zeitpunkt, warum soll der Vertrag nicht 14 Monate laufen und damit das volle Belieferungsjahr abdecken? Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? :-[

Offline Didakt

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #23 am: 14. Februar 2017, 18:24:55 »
Es ist doch gar nicht so schwierig:

Wenn nach einem Lieferauftrag an einen Versorger von diesem dann aus dessen Bestätigung(en) – wie immer die auch heißen mag/mögen – (Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung, Vertragsbestätigung, Lieferbestätigung oder „weiß der Teufel was sonst noch“) nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die Daten des Vertragsbeginns und des Lieferbeginns kongruent sind, dann ist spätestens nach dem Eingang des Dokuments mit der Widerrufsbelehrung Handeln angesagt, und zwar dergestalt, sich die Übereinstimmung des Datums während der Widerspruchsfrist in Textform bestätigen zu lassen. Sollte dies unter Fristsetzung nicht erfolgen, ist sofort der Widerruf zu erklären. Bei vorhergegangener rechtzeitiger Kündigung beim Altversorger (8 Wochen vor Vertragsende reichen aus) dürfte es kein Problem sein, einen neuen Versorger zu beauftragen.

Kündigen sollte man mit folgendem Text immer in Schriftform mit Einschreiben-Einwurf je nach Lage des Falles
"…hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht ‒ zum Ablauf des (Datum) ‒ zum Ablauf/Ende des ersten Vertrags- und Lieferjahres, hilfsweise zum (Da-tum).“

Offline berghaus

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #24 am: 16. Februar 2017, 15:02:09 »
@didakt

Zitat
von didakt
Kündigen sollte man mit folgendem Text immer in Schriftform mit Einschreiben-Einwurf je nach Lage des Falles
"…hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht ‒ zum Ablauf des (Datum) ‒ zum Ablauf/Ende des ersten Vertrags- und Lieferjahres, hilfsweise zum (Datum).“

Ich bin mir nicht sicher, ob bei der Formulierung "...kündige ich zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres...." im Streifall (von den Gerichten) nicht herausgelesen werden könnte, dass man für den Fall, dass der Vertragsbeginn vor dem Lieferbeginn liegt, natürlich den erstbesten (wenn auch schlechtesten) Termin, nämlich den Vertragsbeginn gemeint hat, den der Versorger natürlich freudestrahlend annimmt.

Ob meine folgende Formulierung da besser ist, stelle ich zur Diskussion:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den  Stromliefervertrag für die Lieferstelle P...... 16, 59... A......., Zählernummer 10900-5067153 zum Ablauf des ersten Lieferjahres am 30.04.2017, 24:00 Uhr.
Liefer- und Vertragsbeginn war der 01.05.2016.
Ich bitte um kurzfristige Bestätigung des Eingangs der Kündigung, gerne per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
max berghaus"

Damit, meine ich, behaupte ich erstmal ganz frech, dass Vertrags- und Lieferbeginn zusammenfallen.

Die meisten AGB sind ja auch bei unverdächtigen Versorgern nicht eindeutig.
Da erst einen Vertrag abschließen und dann nachhaken und bei fehlender Antwort zu widerrufen, halte ich für unproduktiv, da man dabei auch wieder ein paar Tage in die Grundversorgung fallen könnte usw.

Im übrigen halte ich auch das Einwurfeinschreiben für unproduktiv, besonders. wenn ich dafür auch noch mit dem Auto zur Post fahren muss:

Insbesondere, nachdem die Textform für eine Kündigung gesetzlich als ausreichend erachtet worden ist, kündige ich, je nachdem wie groß die Angst vor der Unredlichkeit meines jeweiligen freundlichen Versorgers ist, per Kontaktformular, E-Mail oder E-Mail-Fax (20 Ct bei web.de), bei ganz großer Angst auch per E-Mai und Fax.

Bisher ist bei mir (ca. 30 Kündigungen) in dieser Hinsicht immer alles gut gegangen. Gibt es überhaupt Fälle, in denen der Bonus diesbezüglich verwehrt wurde und dieses von der Schlichtungsstelle oder gar Gerichten für rechtens erachtet wurde?

berghaus 16.02.17
« Letzte Änderung: 16. Februar 2017, 15:08:27 von berghaus »

Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #25 am: 16. Februar 2017, 15:58:04 »
@berghaus: d'accord!
Habe eine Bestätigung des Versorgungsbeginns am 01.04.2017 und werde, per E- Mail, zum Ablauf des 31.03.2018 kündigen. Ich hatte ja schon angemerkt, daß der Tarif für mich auch ohne Bonus noch attraktiv bleibt, den Aufwand mit Widerruf etc. werde ich nicht betreiben. Ähnliches Vorgehen würde ich auch @Sophiek raten, das Thema Widerruf dürfte da wohl inzwischen durch sein?

Offline Erdferkel

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #26 am: 16. Februar 2017, 16:14:23 »
Ich zitiere mich mal selbst:
Ähnliches Vorgehen würde ich auch @Sophiek raten, das Thema Widerruf dürfte da wohl inzwischen durch sein?
Ähnliches Vorgehen:
In den Immergrün AGB ist wohl die Möglichkeit der Kündigung in Textform per Mail oder Fax noch nicht verankert, würde ich aber trotzdem unter Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage (frühzeitig!!!) versuchen.
Bei Ablehnung dann halt doch per Einschreiben oder förmlich durch den Gerichtsvollzieher...

Offline Didakt

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #27 am: 16. Februar 2017, 17:40:20 »
@ berghaus

Mir ist klar, dass es nicht ganz unproblematisch ist, hier im Forum Empfehlungen auszusprechen, von denen dann eine Allgemeingültigkeit angenommen wird. Die Einzel- bzw. Problemfälle sind halt zu unterschiedlich gestrickt, als dass man sie einheitlich „unter einen Hut“ bringen kann. Ich werde es künftig deshalb auch unterlassen, solche Textvorschläge hier einzubringen und sie – wie schon früher gehandhabt – ggf. je nach Einzelfall per PM unterbreiten.

Mein Textvorschlag in Ihrem Zitat enthält ja auch bereits die Einschränkung „je nach Lage des Falles“. Er ist im Übrigen auf eine wichtige Komponente abgestellt, nämlich dass Vertrags- u. Lieferbeginn das gleiche Datum haben. Sie haben meine diesbezüglichen Hinweise auf diesen wichtigen Aspekt in verschiedenen Beiträgen ja sicher verfolgt. Ein Vertragsverhältnis ohne eine solche Übereinstimmung gehe ich persönlich grundsätzlich nicht ein, um mögliche Probleme von Anfang an auszuschließen. Aber jeder gerne, wie er es persönlich mag.

Kurz zur Schriftform und dem Einschreibebrief: In den AGB aller Ableger der 365 AG steht beispielweise u. a.: „Alle Kündigungen sind zu richten an: 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln.“ Da nützt Ihnen Ihr mögliches Online-Konto bei „immergrün“ und ein Kontaktformular per E-Mail-Versand wenig.
Mein diesbezüglicher Vorschlag im Zitat ist darauf angelegt, im Zweifelsfall auf „Nummer sicher“ zu gehen.

Und ansonsten habe ich gegen Ihre Formulierung/Vorgehensweisen keinerlei Einwände. Wenn die Mög-lichkeit der Online-Korrespondenz mit dem Versorger über ein „Mein Konto“ gegeben ist (an sich schon der Regelfall) und der Versorger meine Mitteilungen über das Kontaktformular problemlos zeitnah ein-gangsbestätigt bzw. beantwortet, ist dies naturgemäß der beste Weg, um sich auszutauschen.

Offline sophiek

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Re: Welchen Anbieter
« Antwort #28 am: 03. März 2017, 11:58:43 »
Hallo Zusammen,
vielen lieben Dank für die vielen Beiträge & Anmerkungen!
Ich bin jetzt tatsächlich seit 1.3. bei immergrün in Belieferung. Also bisher sieht alles gut aus. Vertragsbestätigung ist angekommen und ich kann da keine Haken erkennen.

Ich hab übrigens mal auf der Seite Verbraucherhilfe, die @PowerPlay empfohlen hatte, nachgeschaut und Extraenergie hat mehr als doppelt so viele Beschwerden wie die 365 AG zu der ja die immergrün gehört (dank eurer Hinweise weiß ich das jetzt ;))
Denke also mal, dass ich nichts falsch gemacht habe...

 

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