Energiebezug > Strom (Allgemein)

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Erdferkel:
AGB gelesen, überzeugen mich nicht wirklich. Zwar wurde inzwischen die Klausel mit der Umstellung von Zahlung der Abschläge per Lastschrift- auf (kostenpflichtige) Überweisung im Falle der Kündigung gestrichen, aber die unter z.B. 9.4 genannten Bedingungen zur Gewährung der Boni gefallen mir gar nicht, zumal hier wohl Vertragsbeginn nicht gleich Versorgungsbeginn ist, siehe 2.1. Auch dass die Kündigung wohl nur per Brief möglich sein soll (4.3) finde ich unschön, sollte doch seit Oktober 2016 lt. Gesetz auch per Mail / Fax gehen?
Darf ich fragen welcher Tarif mit welchen Boni wann und zu welchem Liefertermin abgeschlossen wurde?

Grüsse Erdferkel

melanier:
2 Personen in einer 75qm Wochnung die Stromkosten würden doch ca 30€ sein oder ???

Catkiller13:
Also schlmmer als immergruen bzw. Almado hätte man sich nicht entscheiden können. Schau mal in den protestbereich rein. Es gibt kaum einen trick den die nicht probieren um sich vor dem bonus zu druecken. Und wehe man vergisst rechtzeitig nach einem jahr zu kündigen!!!
Ich bin jetzt zu enbw gewechselt. Die verrechnen den bonus auf den kw preis direkt. Also direkt auf die monatlichen abschläge. Das finde ich richtig gut. Aber muss man auch nach 1 jahr wieder verlassen

Ps. 2 pers/75qm
Rechne lieber mit dem doppelten.
30 euro ist witz

5
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Erdferkel:

--- Zitat von: Catkiller13 am 11. Februar 2017, 07:33:15 ---Also schlmmer als immergruen bzw. Almado hätte man sich nicht entscheiden können. Schau mal in den protestbereich rein...

Ps. 2 pers/75qm
Rechne lieber mit dem doppelten.
30 euro ist witz

--- Ende Zitat ---

Und deswegen sind diese Portale wie Reclabox etc. m.E. leider für die Katz. 😽Da sind immergrün und Almado etc. schön getrennt geführt und deswegen steht dann Extraenergie mit der Anzahl von Beschwerden gaaanz oben. BEV immerhin noch hinter den beiden "Marken" oder "Geschäftsfeldern" der 365ag...
@melanier: der Abschlag hängt sehr vom Verbrauch und gewähltem Tarif ab, wir zahlen zu dritt im EFH für 3200 KWH 11 Abschläge a 68€ und werden hoffentlich 15% als Bonus zurückerhalten.

PowerPlay:
 @ Erdferkel: Auf der von mir bereits zitierten Seite (http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/unserioese-stromanbieter-meiden/) sind die verbundenen Vertriebsmarken zusammengeführt (also z.B. ALmado, 365 AG und immergrün zusammen zu 365 AG). Ich stimme Ihnen aber zu, dass solche Übersichten kritisch zu sehen sind. Eigentlich müsste man die Beschwerden pro 1000 Kunden berechnen, um ein faires Ranking zu erstellen. Schön an der Übersicht ist, dass auf dieser Seite die Kundenbeschwerden aus 2015/16 zusammengefasst sind. So wird deutlich, dass die relativ jungen Stromanbieter BEV und FUxx-Sparenergie deutlich mehr Beschwerden verzeichnen, als der größere und in der Vergangenheit recht häufig negativ aufgefallene Stromanbieter 365 AG.

Sehr wichtig fand ich Ihren Hinweis zu den AGBs der 365 AG, dass Vertragsbeginn wohl nicht gleich Versorgungsbeginn ist. Das AG Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) hat bestätigt, dass die Laufzeit eines Stromvertrags mit dem Abschluss des Vertrages beginnen darf. Die Unterscheidung zwischen Vertragsbeginn und Versorgungsbeginn hat das Unternehmen bereits in der Vergangenheit angewendet, um Boni zu verweigern. Allerdings waren die AGBs nicht eindeutig, weshalb einige Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. Ich befürchte, dass mit Hinweis auf diesen Passus in Zukunft zahlreiche Boni verwehrt werden. Wenn der Verbraucher dann noch darüber informiert wird, dass der Vertrag mit Vertragsbeginn startet, sehe ich kaum noch Chancen auf Boni für eine 12-Monatige Belieferung. Der Verbraucher müsste dann schon zwei Jahre Strom beziehen, um den Bonus zu bekommen (das 2. Jahr dürfte aber dann aufgrund von Preiserhöhungen sehr teuer werden). Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

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