Energiebezug > Strom (Allgemein)
Welchen Anbieter
Erdferkel:
@berghaus: d'accord!
Habe eine Bestätigung des Versorgungsbeginns am 01.04.2017 und werde, per E- Mail, zum Ablauf des 31.03.2018 kündigen. Ich hatte ja schon angemerkt, daß der Tarif für mich auch ohne Bonus noch attraktiv bleibt, den Aufwand mit Widerruf etc. werde ich nicht betreiben. Ähnliches Vorgehen würde ich auch @Sophiek raten, das Thema Widerruf dürfte da wohl inzwischen durch sein?
Erdferkel:
Ich zitiere mich mal selbst:
--- Zitat von: Erdferkel am 16. Februar 2017, 15:58:04 --- Ähnliches Vorgehen würde ich auch @Sophiek raten, das Thema Widerruf dürfte da wohl inzwischen durch sein?
--- Ende Zitat ---
Ähnliches Vorgehen:
In den Immergrün AGB ist wohl die Möglichkeit der Kündigung in Textform per Mail oder Fax noch nicht verankert, würde ich aber trotzdem unter Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage (frühzeitig!!!) versuchen.
Bei Ablehnung dann halt doch per Einschreiben oder förmlich durch den Gerichtsvollzieher...
Didakt:
@ berghaus
Mir ist klar, dass es nicht ganz unproblematisch ist, hier im Forum Empfehlungen auszusprechen, von denen dann eine Allgemeingültigkeit angenommen wird. Die Einzel- bzw. Problemfälle sind halt zu unterschiedlich gestrickt, als dass man sie einheitlich „unter einen Hut“ bringen kann. Ich werde es künftig deshalb auch unterlassen, solche Textvorschläge hier einzubringen und sie – wie schon früher gehandhabt – ggf. je nach Einzelfall per PM unterbreiten.
Mein Textvorschlag in Ihrem Zitat enthält ja auch bereits die Einschränkung „je nach Lage des Falles“. Er ist im Übrigen auf eine wichtige Komponente abgestellt, nämlich dass Vertrags- u. Lieferbeginn das gleiche Datum haben. Sie haben meine diesbezüglichen Hinweise auf diesen wichtigen Aspekt in verschiedenen Beiträgen ja sicher verfolgt. Ein Vertragsverhältnis ohne eine solche Übereinstimmung gehe ich persönlich grundsätzlich nicht ein, um mögliche Probleme von Anfang an auszuschließen. Aber jeder gerne, wie er es persönlich mag.
Kurz zur Schriftform und dem Einschreibebrief: In den AGB aller Ableger der 365 AG steht beispielweise u. a.: „Alle Kündigungen sind zu richten an: 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln.“ Da nützt Ihnen Ihr mögliches Online-Konto bei „immergrün“ und ein Kontaktformular per E-Mail-Versand wenig.
Mein diesbezüglicher Vorschlag im Zitat ist darauf angelegt, im Zweifelsfall auf „Nummer sicher“ zu gehen.
Und ansonsten habe ich gegen Ihre Formulierung/Vorgehensweisen keinerlei Einwände. Wenn die Mög-lichkeit der Online-Korrespondenz mit dem Versorger über ein „Mein Konto“ gegeben ist (an sich schon der Regelfall) und der Versorger meine Mitteilungen über das Kontaktformular problemlos zeitnah ein-gangsbestätigt bzw. beantwortet, ist dies naturgemäß der beste Weg, um sich auszutauschen.
sophiek:
Hallo Zusammen,
vielen lieben Dank für die vielen Beiträge & Anmerkungen!
Ich bin jetzt tatsächlich seit 1.3. bei immergrün in Belieferung. Also bisher sieht alles gut aus. Vertragsbestätigung ist angekommen und ich kann da keine Haken erkennen.
Ich hab übrigens mal auf der Seite Verbraucherhilfe, die @PowerPlay empfohlen hatte, nachgeschaut und Extraenergie hat mehr als doppelt so viele Beschwerden wie die 365 AG zu der ja die immergrün gehört (dank eurer Hinweise weiß ich das jetzt ;))
Denke also mal, dass ich nichts falsch gemacht habe...
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