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EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !

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Didakt:
@ Jajanka

1. Schicken Sie den Schutzbrief an das zuständige AG Ihres Wohnortes.
2. Vorliegend ist Eile angesagt. Da Sie sich gegen eine sofortige Ausräumung der „offenen Forderung“ und die nachrangige – ggf. gerichtliche Klärung/Rückforderung – der Sache/Auslage entschieden haben, halte ich zunächst den Antrag auf Erlass einer EV für den zweckmäßigsten Weg, die drohende Sperrung evtl. noch abzuwenden.
3. Dass die Sperrung außerhalb des Hauses vollzogen wird, wie auch immer, halte ich –  jedenfalls kurzfristig –  nicht für realistisch.
4. Bedenken Sie hinsichtlich des Beitrages und der Links des Users @ berghaus, dass diesen Ausführungen und Threads andere Fakten zugrunde liegen (Maßnahmen gem. § 315  BGB, Widersprüche gegen Preismaßnahmen u. a.).

Erdferkel:
zu3., das macht nur das SEK, keine akute Gefahr. Zähler ist im Haus, Niemanden dranlassen. Ich würde beim Widerspruch unbedingt darauf hinweisen, daß es sich um "pauschal erhobene" Gebühren handelt und entsprechende Urteile anfügen, berechtigte und nachgewiesene Gebühren könnte man akzeptieren?

Jajanka:
@berghaus

jo ^^, "alles schon mal kreuz und quer diskutiert".
Bin wirklich ganz neu hier und war noch völlig unbewandert in der Materie.
Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.
Hab soviel gelesen hier, gelernt schon jetzt, X Notizen mir gemacht und Vorlagen"Bausteine" kopiert.
Die EINE perfekte Strategie gibts aber nicht wie mir scheint, Fehler kann man trotz massig Input machen, manchmal gehen Meinungen auch auseinander über die beste Vorgehensweise bzw. Abwehr.

Verschiedene Sachen kann man unternehmen inkl. Beschwerden etc..
Wenn´s aber akut wird muss man m.E. priorisieren und genau abwägen, auch Risiken und Kosten abschätzen.

Ihr Beitrag hat mir sehr geholfen, insbesondere in Bezug auf die EV. Thanks dafür!


--- Zitat ---Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368
--- Ende Zitat ---

Also, mir leuchtet das von der Logik voll ein, dass ein Gericht die eigene EV ablehnen könnte mit der Begründung, dass es andere geeignete Abwehrmaßnahmen (wie hier das Hausverbot) gibt, um sich zunächst selbst vor unberechtigtem Zugriff und Zwangsmaßnahmen zu schützen.

Ich kann es mir gerade gesundheitlich und finanziell nicht leisten, hier womöglich an der falschen Stelle "Energie zu verpulvern". Deshalb werde ich vorerst, auch wenn ich das EON mit meinem Schreiben von heute angekündigt habe, keine EV bei Gericht beantragen.
Falls Hausverbot und Schutzbrief mich vor Stromsperre absehbar nicht schützen, kann ich das immer noch machen. Dann aber mit Anwalt.

Mein weiteres Vorgehen, wie ich es mir jetzt überlegt habe:

- Morgen den Schutzbrief an mein Wohnort AG schicken
- kleinen Notstromerzeuger kaufen, wollt ich eh schon immer mal (das ich z.B. zumindest PC und Drucker nutzen kann zeitweilig)
- neuen Stromanbieter suchen und Wechsel in die Wege leiten


Danke und Gruss
jajanka

Jajanka:
@Didakt

Jup, DANKE !

Erlass einer EV mach ich erst mal nicht, wie und über die Gründe grad in meinem vorigen Beitrag.

Zu Punkt 4:
im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot)


@erdferkel
Ich zahle keine "Schutzgelder" bzw. unberechtigte Wuchergebühren, auch nicht des lieben Friedens willen.
Muss letzlich jeder für sich entscheiden, wie er mit sowas umgeht.

Es gibt keinen einzigen Euro Stromschulden.
Das Buchungschaos hat EON selbst verursacht, da sie zunächst unzulässigerweise versucht hatten, meine Abschlagzahlungen mit ihren unberechtigten Mahngebühren aufzurechnen.
Korrekt gebucht standen dann also nur unberechtigte Mahngebühren offen auf die erneute Mahnungen inkl. Gebühren folgten.

4 oder 5 mahnungen waren mal berechtigt, Ende 2015/Anfang 2016.
Nimmt man gemäß einschlägiger Gerichtsentscheidungen zugestandene angefallene Gebühren für das Versenden der Mahnungen (zwischen 1,20 bis 2,50 für Porto, Papier, Tinte),
wäre in meinem Falle eine berechtigte Forderung von ca. 10 Euro anzusetzen. Da hätte ich auch keine Einwände oder ein Problem das zu zahlen.


Gruss
jajanka

Erdferkel:
Schutzgeld? Ohh Mann, nix gerafft, viel Spass noch!

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