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EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Jajanka:
Hallo,
bin neu hier im Forum und bräuchte dringend Hilfe.
Die letzten 2 Tage habe ich viele Stunden hier im Forum gelesen, heute alle meine Unterlagen noch mal durchgesehen, alles noch mal geprüft und nachgerechnet.
Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.
Kurzbeschreibung des Falles:
Es gibt eine durch mich bestrittene Forderung von ca. 225 Euro (Abrechungsperiode 2015/2016), die fast ausschließlich aus falschen Mahnungen bzw. den Mahngebühren (5 Euro jeweils) besteht + ein angeblicher Restbetrag auf Jahresrechnung 2015/2016
Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.
Meine dringlichsten Fragen im Moment:
1. Muss ich Hausverbot aussprechen oder genügt es, niemanden hereinzulassen zum Stromzähler?
(Habe eigenes Grundstück mit kleinem Häuschen drauf)
2. Können die mir auf andere Weise den Strom abstellen? Hier haben alle Grundstücke so kleine Metall-Kästen vorne am Zaun. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus. Was sind das für Teile, wem gehören die, darf EON bzw. der Netzbetreiber da dran?
3. EON schreibt in der Sperrankündigung, dass man, wenn ich keinen Zutritt zum Zähler gewähre, gerichtliche Schritte einleiten wird. Ist das die EV von der ich hier im Forum gelesen habe gegen die ich vorsorglich eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen sollte?
Vor anderen gerichtlichen Schritten (Mahnbescheid, normale Klage) hätte ich keine Sorge denn die Forderungen der EON sind belegbar falsch und rechtswidrig.
Etwas Ausführlicher die Lagebeschreibung:
Ich musste Anfang des Jahres ALG II beantragen.
Ende 2015 Anfang 2016 (Januar und Februar) kam ich mit den Abschlagszahlungen in Verzug, so dass Mahnungen berechtigt waren (5 Euro pro Mahnung allerdings würde ich nicht akzeptieren).
Die Bearbeitung ALG II zog sich etwas hin. Als dann die Zahlung kam inkl. (rückwirkend) bis Januar 2016, habe ich im März den kompletten Rückstand der Abschlagszahlungen = 120 Euro (5 x 24) gezahlt. Die Mahngebühren allerdings nicht.
Von da an habe ich regelmäßig pünktlich monatlich die Abschlagszahlungen vorgenommen.
EON hat die Einzahlungen mit den Mahngebühren verrechnet, aufgerechnet.
Ich habe dann jeweils im Verwendungszweck der Überweisungen immer vermerkt, dass die Zahlung eine Stromabschlagszahlung ist und für welchen Monat bestimmt.
Gleichfalls habe ich EON angeschrieben, dass meine Zahlungen bitte als Abschlagszahlungen zu buchen sind, die inzwischen inflationär eingehenden Mahnungen falsch (es gab keinen Rückstand Stromabschlagsforderungen mehr) und in der Höhe selbst unzulässig sind.
Ich habe EON (nun mehrfach) erklärt, dass ich die Mahnungen nicht akzeptiere, die Forderungen bestreite, die Buchungen meiner Zahlungen falsch sind.
Aktuell droht mir also eine Sperre lediglich aufgrund von Mahngebühren, die zum einen in der Höhe rechtswidrig sind, zum anderen die berechneten Mahnungen selbst nichtig sind, da kein Zahlungsverzug mindestens seit März 2016 mehr besteht und auch sonst keine offene Forderungen auf bzw. aus Stromkosten.
Ich habe mir alles akribisch genau angesehen, nachgerechnet, gegenübergestellt und in Tabellen festgehalten, was EON da so aufstellt und zusammenrechnet.
Ich kann das hier nicht alles einstellen, es ist viel und voll chaotisch.
Den ganzen Tag hab ich (noch mal) dran gesessen und ich habe nun auch den Verdacht, dass EON bewusst (oder mit der Jahresabrechung nachträglich) ein MINUS aus Abschlagsforderungen konstruiert, um die Mahnungen begründen zu können.
Um es kurz zu sagen, es werden Stromabschlags-Zahlungen „unterschlagen“.
Der Beweis wäre nicht schwer denn selbst in EONs eigenen Abrechungen tauchen Zahlungen einmal auf, in anderen Abrechungen (Kontoübersichten) sind die dann wieder weg.
Daneben noch einfachstes falsches Summieren von Beträgen…
Z.B.:
Nach EON Aufstellung vom 14.11.2016 (bei: Ihre Zahlungen) habe ich 5 x 24 Euro Abschlag bezahlt und 1x 120 Euro im März 2016. Bei mir selbst macht das rechnerisch 240 Euro in der Summe, EON errechnet und weist aus als „Summe Ihrer Zahlungen“ exakt 187,42 Euro.
Tja, ist das jetzt Betrug, Unterschlagung (das man anzeigen könnte) oder einfach nur Abrechungschaos? Das frage ich mich.
Ende 2015/ Anfang 2016 war ich, wie oben beschrieben mal in Verzug geraten. Aus damit etwa 4 oder 5 berechtigten Mahnungen erwuchs ein Mahnungswucher plus Buchungschaos der mich im worst case, wenn ich das jetzt nicht abwenden kann rechtszeitig, stromlos und im Dunkeln sitzen lässt.
Mit „Notlage“ argumentieren und betteln möchte ich nicht bei EON denn das was da abgezogen wird ist in meinen Augen ein böswilliger rechtswidriger Bereicherungsversuch, ist Wucher, Erpressung, schlicht vertrags-,rechts-, und sittenwidriges Verhalten.
Meine anderen Fragen, die ich im Moment noch hätte:
a)Darf Strom wegen bestrittener Nebenforderungen / Mahngebühren überhaupt gesperrt werden?
b) Kann "man" Mahngebühren auf Mahngebühren erheben? Also die Forderung bestünde nur aus Nebenforderungen, hier also summierte Mahngebühren (diese auch noch bestritten) und darauf erfolgen erneute Mahnungen inkl. Gebühren?
c)Ist eine Sperrandrohung ohne offene unbestrittene Forderungen eine Nötigung oder Erpressung im Sinne des Strafgesetzbuches gegen die ich Anzeige erstatten könnte?
d)Wenn Zahlungen nachweislich wiederholt nicht oder in falscher Höhe verbucht werden, dies auch reklamiert wurde und nicht korrigiert entsprechend, liegt dann schon Unterschlagung vor oder können die sich rausreden von wegen „Softwarefehler“ oder ähnliches?
So. ich brauch jetzt dringend ne kurze Kopfpause.
Werde heute Nacht, spätestens morgen ein Schreiben an EON aufsetzen, ggf. mehr noch unternehmen müssen in der Sache (Anwalt, Gericht?)
Wäre ganz Klasse, wenn ich hier professionellen Input noch erhalten könnte.
Ich weiß, es ist ist viel und lang geworden.
Bin auch für jede kleine Teilantwort dankbar, die mir in der Sache weiterhilft.
Das allerwichtigste und drängenste im Moment, nicht Mitte der Woche ohne Licht, Warmwasser und warmes Bad dazusitzen, also die Stromsperre zu verhindern.
Das andere ist auch alles wichtig da EON in seinem Gebaren in meinem Fall irgendwie gestoppt werden muss.
Danke und Gruss
jajanka
Erdferkel:
--- Zitat von: Jajanka am 08. Januar 2017, 21:30:21 ---Hallo,
....
Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.
Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.
...
--- Ende Zitat ---
Hallo jajanka, bitte prüfen Sie nochmal genau, was Ihnen wann von Eon zugestellt wurde, da gibt es Fristen. Wurde die Sperrre bereits mit der Mahnung vom 04.12. angedroht und jetzt der konkrete Sperrtermin 12.01. nochmals angekündigt?
Die Zeit ist dann ziemlich knapp, ich würde in dieser Situation die geforderte Summe erstmal zahlen, schnellstmöglich den Versorger wechseln und mich dann ganz entspannt um die Rückforderung der Kohle kümmern.
Wenn Sie die Tür nicht öffnen kann niemand an den Zähler und die Sicherungen rausbauen, dann müsste Eon einen Beschluss vor Gericht erwirken... das dauert natürlich und verschafft Zeit. Was es mit den Kästen am Zaun auf sich hat kann ich nicht beurteilen, ist der Zähler im Gebäude installiert oder von aussen zugänglich? Grundsätzlich kann man das Haus auch von aussen stromlos machen, am Verteilerkasten in der Strasse abklemmen.
Grüsse, Erdferkel
Jajanka:
Letzte Mahnung am 4.12.2016 mit Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung,
am 03.01.2017 Termin für Stromsperre am 12.01.2017.
Alles richtig hier mit den Fristen.
Auf die letzte Mahnung vom 4.12.16 habe ich am 07.12.16 regiert mit Schreiben an EON.
(Reklamation fehlerhafte Jahresabrechnung.
Erneut Mahngebühren thematisiert, rechtwidrig in der Höhe und fehlerhaft in der Menge insbesondere seit März 2016 wo zu keiner Zeit ein Zahlungsverzug der Abschläge, somit kein Grund einer notwendigen und zulässigen Mahnung bestand.
Tabellen mit meinen Zahlungen ausgedruckt und mitgeschickt.)
Der Zähler ist im Haus und da lass ich niemanden rein.
Zahlen werde ich nicht denn dann hätte diese Methode ja Erfolg und ich selbst müsste dann meinem Geld hinterherlaufen, sprich, dies zurückklagen.
Nochmal, aus der Hauptleistung, „Strom liefern“, Hauptleistungspflicht „Strom bezahlen“ gibt es NULL Rückstände bzw. offene Forderungen.
Jeder andere müsste, wenn er mehr als die Leistung bezahlt haben will z.B. Schadenersatz, klagen.
EON meint dies erpressen zu können, weil sie das Druckmittel dafür haben?
Deshalb auch noch mal die Frage:
Kann ein Stromanbieter auf Grund offener, bestrittener Nebenforderungen (Hier Mahngebühren) die Leistung einstellen, sprich den Strom abschalten?
Danke und Gruss
Jajanka
Jajanka:
Hallo,
ich schreib jetzt noch mal in meinem eigenen Strang.
habe weiter stundenlang hier im Forum gelesen und nach Antworten gesucht und einige meiner Fragen dürften sich damit beantworten.
Auf der Seite „Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren im Bund der Energieverbraucher e.V.“ fand ich:
"Die Androhung einer Versorgungssperre ist nur dann zulässig,
• wenn mit dem Kunden ein Versorgungsvertrag besteht,
• wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
• wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
• wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde,
• wenn kein Einspruch gegen die Rechnung wegen fehlender Billigkeit (BGB §315) erhoben wurde,
• wenn die Folgen der Sperre nicht unverhältnismäßig sind, zum Beispiel bei Hochbetagten, schwerwiegend Kranken, Behinderten, Kinderreichen oder wenn Schwangere oder Kleinstkinder im Haushalt wohnen
• und wenn keine hinreichende Aussicht auf Zahlung besteht."
Habe das für mich zutreffende fett markiert bzw. unterstrichen.
Damit wäre die Sperrung bzw. schon deren Androhung m.E. klar rechtswidrig.
Aber was mache ich damit jetzt, ein Schreiben an EON morgen ist klar aber weiter?
Meine geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet mit dem Jahresverbrauch (gemäß Endabrechnung) ergab eine Nachzahlung (nach meiner bzw. nach korrekter Rechnung) von 22,73 Euro, die ich sofort bezahlt hatte.
Es sind somit, bei korrekter Buchung der Zahlungen KEINE Stromforderungen offen, lediglich unzulässige Mahngebühren wie schon beschrieben.
Gruss
jajanka
Erdferkel:
Da bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als den Sperrversuch und die folgenden von Eon gegen Sie eingeleiteten Massnahmen abzuwarten.
Ob das rechtens ist oder nicht scheint vielen Versorgern ziemlich egal zu sein, Mahnungen inhaltlich und in der Höhe korrekt sei mal dahingestellt, halte ich auch zumindest was die pauschalen Gebühren von 5€ angeht für fragwürdig. Deshalb bevorzuge ich eine andere Strategie um meine Interessen zu wahren. Eon scheint sich im Recht zu sehen und wird das dann wohl wie angekündigt durchziehen... Wie das weitere Vorgehen im geschilderten Fall aussieht und was Sie dagegen unternehmen können und sollten entzieht sich leider meiner Kenntniss, ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.
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