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EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !

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berghaus:
Hier mal so ein gelber Zettel der RWE (annonymisiert) , dessen Zustellung ich 2013 zweimal erleiden durfte und dessen Bedeutung ich immer noch nicht erklären kann. Vielleicht können das die Experten hier.



Der erste Zettel wurden in den Briefkasten geworfen, obwohl ich anwesend war.

Den zweiten, fünf Monate später (ich war in Urlaub), durfte mein Sohn nicht annehmen. Er wurde vor seinen Augen in den Briefkasten geworfen.

Oben links steht 'RWE Vertrieb AG', also der Name des Versorgers, ohne weitere Adresse.

Unten werden zwei Firmen (EVB und W.I.R.) auch ohne weitere Adresse genannt, deren Mitarbeiter Schecks und Geld nicht annehmen dürfen. (Vertriebseigene) Inkassobüros?

Gehört die bei 'Bearbeitet durch:' mit vollem Vor- und Nachnamen genannte Person  zur RWE oder zu diesen Firmen?

Die Fristen zu Zahlung waren in beiden Fällen so gewählt, dass man nach dem Tag der Zustellung noch zwei Tage Bankarbeitstage hatte, an dem man das Geld überweisen und eine Bestätigung der Bank besorgen konnte, die bis zum dritten Bankarbeitstag um 8:00 Uhr beim Versorger vorliegen sollte.

In ersten Fall kam es aus unerklärlichen Gründen oder im zweiten Fall nach dem Einsatz meiner Anwältin nicht zu weiteren Sperraktivitäten. Haus- und Grundstückbetretungsverbot waren erteilt, der Schutzbrief beim hiesigen AG hinterlegt.

Ich finde das alles sehr undurchsichtig und unprofessionell.

Unfähigkeit oder Absicht, um Angst zu machen?

berghaus 10.01.17

Didakt:
@ Jajanka


--- Zitat von: von Ihnen --- Zu Punkt 4: im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot).
--- Ende Zitat ---

Jeder der hier im Forum erörterten Fälle ist grundsätzlich immer als ein Individualfall zu bewerten. Die von @ berghaus ins Feld geführte Angelegenheit und das daraus resultierende LG-Urteil weicht von Ihrer Sache in entscheidender Hinsicht ab, weil hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Vorgehensweise der EVU vorliegen.

Die Begründung dieses LG-Urteils leuchtet ein und ist auch für mich nachvollziehbar. An Stelle von @ berghaus hätte ich z. B. aufgrund seiner damaligen Situation keinen Antrag auf Erlass einer EV gestellt. Grund: Hausverbot und Schutzschrift reichten aus, um den Zutritt in sein Haus zunächst abzuwehren, denn die von seinem damaligen Versorger gegen ihn einseitig vorgenommenen Preisänderungen, gegen die er interveniert hatte, waren unwirksam bzw. deren Billigkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen, sodass die daraus resultieren Forderungen nicht fällig und Mahnungen und Sperrandrohungen deshalb nicht zulässig waren. Es war in diesem Fall davon auszugehen, dass der Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten hätte.

Dagegen sehe ich Ihren Fall und auch die gegebenen diesbezüglichen Rechtsgrundlagen für das Vorgehen des Netzbetreibers/Versorgers anders. Aber Schwamm drüber. Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread, vielmehr aber nur daran, die unterschiedlichen Sichtweisen dieser Angelegenheit darzulegen.

Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

MfG

berghaus:
@Didakt


--- Zitat ---von Didakt
 "Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread,..."
--- Ende Zitat ---

Das hört sich so an, als wären Sie hier der Moderator.

" Auch ich......"    -    Und wer sind die anderen?

berghaus 10.01.17

Didakt:
@ berghaus,

Sie nun wieder mit Ihren Unterstellungen in altbekannter Manier. Was soll das denn?
Aber Ihnen zuliebe eine kurze Erklärung. Dieser Satz ist eine Replik auf folgende Aussage. Mir ist klar, dass ich dafür bei Ihnen kein Verständnis finde! :D


--- Zitat von: von Jajanka am 09. January 2017, 23:02:09 ---…Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.
--- Ende Zitat ---

Seien Sie trotzdem herzlichst gegrüßt!

Erdferkel:
@berghaus:

Ich z.B. auch, ich habe nicht das Gefühl dass vom TE tatsächlich Hilfestellung gesucht wird, das Herumwettern über Mahngebühren und Vorgehensweise des EVU bring halt wenig, und Schreiben wie
dieses:

Zitat:" Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:..."

sind m.E. völlig obsolet und reine Zeitverschwendung. Die haben dort gut bezahlte Juristen und wissen sehr genau in welcher rechtlichen "Grauzone" sie sich bewegen.
Überzogene Mahnkosten und falsche Rechnungen sollte man zurückweisen und dann konsequent dagegen vorgehen wenn nicht drauf eingegangen wird. Wäre vieleicht noch interessant wie insgesamt 225€ Mahnkosten zustandegekommen sind, riecht nach Inkassoklitsche, Problem ist halt in diesem Fall, dass hier im Vorfeld nicht reagiert wurde. Dass pauschale Mahngebühren wohl unrechtmässig sind heisst ja leider nicht dass gar keine erhoben werden dürfen, ich taktiere lieber aus einer nicht angreifbaren Position heraus und hätte da pro Mahnung 2€ oder 2,5€ überwiesen und den Rest zurückgewiesen. Aber wers braucht kann gerne die harte Tour fahren, ich werde das hier mit Interesse weiter beobachten und bin wirklich sehr gespannt wie das ausgeht!


Euch allen ein schönes und hoffentlich erfolgreiches Jahr, langsam werden auch meine Baustellen kleiner, ist schon heftig was man mit Banken und Versorgern so alles erleben darf, was wäre das Leben doch langweilig!

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