Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Didakt:
@ Jajanka,
haben Sie in dieser Angelegenheit Ihr Problem eigentlich auch mit dem zuständigen Netzbetreiber erörtert bzw. die Abwendung betrieben?
Ein Zutrittsrecht zur Zählersperre oder zum Zählerausbau steht nur dem zuständigen Netzbetreiber zu, jedoch nicht dem EVU (Stromversorger). Als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen einzig die §§ 21 S. 1, 24 Abs. 3 NDAV, ggf. i. V. m. § 19 Abs. 2 GasGVV bzw. den in den Strom-Sondervertrag einbezogenen einschl. AGB-Bestimmungen.
Ob die Voraussetzungen dieser Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, steht zwar noch in Frage, aber aus terminlichen Gründen ist jetzt g eiliges Handeln geboten.
Wie Sie ja bereits ausführten, haben Sie den Versorger bereits erfolglos schriftlich aufgefordert, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen. Gleichzeitig hätten Sie ein Hausverbot aussprechen sollen, damit er die Versorgung nicht sperren lassen kann.
Zudem hätten Sie dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens eine entsprechende Erklärung als sogenannte „Schutzschrift“ zusenden sollen. Das kostet kein Geld und ist auch ohne Anwalt möglich. Damit verhindert man eine einstweilige Verfügung des Versorgers für die Sperre, weil das Gericht dann zunächst auf die Schutzschrift zurückgreift und in aller Regel zu einer mündlichen Verhandlung einlädt.
Nunmehr kann m. E. aus Zeitgründen nur noch mit einem „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ Ihrerseits bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht die angedrohte Stromsperre abgewendet werden. Dieser Antrag kann durchaus auch ohne anwaltliche Vertretung durch persönliche Vorsprache beim AG zu Protokoll gegeben werden.
Ich habe als ehemaliger E.ON-Kunde vor längerer Zeit für mich persönlich mal einen „Musterantrag auf Erlass einer EV“ konzipiert. Wenn Sie Interesse haben, stelle ich Ihnen diese Vorlage im WORD-Format per PM zur Verfügung.
berghaus:
Nicht nur hier haben wir das alles schon mal kreuz und quer diskutiert:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19864.0.html
Nach wie vor ist mir nicht klar, wann es sinnvoll ist, selbst eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, die die Sperrung untersagt.
Ist der gelbe Inkassozettel des ‚Sperrkassierers‘ schon die letzte Warnung?
Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368
berghaus 09.01.17
Erdferkel:
Ja, nur -wie kriegen wir die "Kuh" jetzt vom Eis? EV hilft vieleicht, abwarten nicht wirklich, um da möglichst kosten- aufwandsfrei rauszukommen halte ich die Variante "erstmal zahlen, ggf. unter Vorbehalt" , sofern möglich, als 1. Wahl. Ratenzahlung wird sicherlich, bei Anerkenntnis der Forderung, gerne gewährt, also Finger weg.
Gegen die Mahnkosten kann man auch später noch vorgehen, über die Schlichtungsstelle oder Anwalt.
Blöde Situation, wäre einfacher wenn man sich früher drum gekümmert hätte, da hätte es m.E. möglichkeiten gegeben um die Sache zu klären.
Jajanka:
@Didakt
Vielen Dank!
Also mit dem Netzbetreiber (e.dis) habe ich noch nicht gesprochen, schon aus Zeitgründen und auch weil ich denke, dass mein Ansprechpartner EON ist, als mein Vertragspartner.
Ich habe EON mehrmals auf die fehlerhaften Abrechnungen und unzulässigen Mahungen hingewiesen und Korrektur verlangt.
Zuletzt nach der letzten Mahnung vom 04.Dez.16.
Es gibt keinen Rückstand auf die Stromforderungen bzw. Abschlagsvorauszahlungen; hatte zeitaufwendig übersichtlich nochmal dokumentiert und an EON geschickt.
Deshalb hab ich überhaupt nicht damit gerechnet, dass sie nun Ernst machen und die Sperre tatsächlich durchziehen wollen.
Jetzt ist einfach die Zeit knapp und ich muss(te) mir ne Strategie überlegen.
Heute ging Brief an EON in dem ich u.A. Hausverbot erteile und auffordere die rechtswidrige Sperrandrohung zurückzunehmen.
An meinen Zähler kommt gegen meinen Willen keiner ran, was mit dem Kasten am Zaun des Grundstückes ist weiß ich immer noch nicht, hat auf jeden Fall was mit Strom zu tun, jedes Grundstück hat so nen Ding da. (Ist ca. 40 cm hoch und 30 cm breit der Kasten)
Schutzbrief ans Amtsgericht werde ich morgen machen.
--- Zitat ---Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens"
--- Ende Zitat ---
Frage:
Kann ich mir das aussuchen an welches AG ich den Schutzbrief schicke, oder geht das an beide zur Sicherheit?
Zum Thema „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ schreib ich später noch was, hier hat mir @berhaus´s Kommentar sehr geholfen.
Hab grad voll Zeitnot...
bis später
THX
jajanka
Jajanka:
Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:
--- Zitat ---Vertragskonto: xxxxxxxxxxx
Betreff: Androhung, Ankündigung Stromsperre
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 03.01.2017 angedroht und angekündigt, die Strom-Versorgung zum 12.01.2017 einzustellen.
Da es bei Berücksichtigung meiner Abschlagszahlungen (Abrechnungszeitraum 2015/2016) sowie der Differenzbegleichung nach Jahresendabrechnung (2015/2016) und korrekter Buchung all dieser meiner Zahlungen, keine berechtigten offenen Forderungen hinsichtlich der Bezahlung des Stroms gibt, ist die angekündigte Sperrandrohung ganz klar rechtswidrig.
Von Ihnen aufgelistete Mahnungen sind bzw. waren unberechtigt mangels Zahlungsverzug und in der Höhe der gesetzten Mahngebühren von jeweils 5 Euro zudem rechtswidrig.
Ich habe mit meinen Schreiben vom XXX.2016 sowie YYY.2016 schlüssig beanstandet und begründet, warum Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Wie Ihnen bekannt sein sollte, ist die Androhung einer Versorgungssperre u.a. nur dann zulässig:
- wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
- wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
- wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde
Ich erkläre und stelle fest:
1. Es gibt keinen Zahlungsrückstand aus Hauptforderungen, erst recht nicht über 100 Euro
2. Ihre Abrechnungen sind fehlerhaft (nach wie vor unterschlagen Sie einen Teil meiner Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum 2015/2016)
3. Ihre Forderung wurde von mir bestritten
Hiermit fordere ich Sie zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht auf, die Sperrungsandrohung zur Versorgung mit Strom unverzüglich zurückzunehmen!
Ich setze Ihnen hiermit einen Termin bis zum 16.01.2017, bis zu dem die Rücknahme der Androhung der Stromversorgungssperre bei mir eingegangen ist, andernfalls werde ich den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen.
Gleichzeitig erteile ich Ihnen, bzw. Ihren Mitarbeitern oder Beauftragten bis zur Rücknahme der Sperrungsandrohung ein Hausverbot zum Zwecke der Stromversorgungsunterbrechung.
--- Ende Zitat ---
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