Energiepreis-Protest > energiehoch3
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Maverick:
@bolli Vielen Dank auch für Ihre Antwort.
Nur ein paar kurze Anmerkungen meinerseits:
--- Zitat von: bolli am 15. November 2016, 08:19:07 ---Fraglich ist doch zunächst einmal, ob es überhaupt zu Problemen kommt. Und selbst wenn, lassen sich diese oft spätestens mit Einschaltung der Schlichtungsstelle ausräumen.
--- Ende Zitat ---
Ich persönlich (das muss aber jeder selber wissen) habe weder Zeit noch Lust, es im schlimmsten Fall auf ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle ankommen zu lassen. Das bedeutet nur Aufwand und möglicherweise auch Ärger (allein schon darüber, diesen Aufwand treiben zu müssen).
Es gibt ja auch durchaus andere Anbieter mit korrekten (fairen) Vertragsbedingungen.
--- Zitat von: bolli am 15. November 2016, 08:19:07 ---
Je nach Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsabschlusses können zwischen Vertragsschluss (Bestellung) und Beginn der Lieferung mehrere Wochen liegen. Gerade in der jetzigen Zeit der Anpassung der EEG-Umlage (genauer gesagt in der Zeit um Mitte September/Anfang Oktober) möchten die Versorger natürlich die Möglichkeit haben, Ihnen diese Anpassung noch mit auf den Weg zu geben. Die neuen Zahlen liegen aber immer erst Mitte/Ende Oktober vor.
Daher versucht man, diese "Einpreisung" noch mit dem Grundvertrag vornehmen zu können, wenn der denn erst Anfang des Jahres zu laufen beginnt.
--- Ende Zitat ---
Auch hierfür muss es einfache, transparente und faire Lösungen geben. Dafür braucht es keine juristische Spezialkonstruktion in den AVB/AGB.
Ich stelle aber gerade bei meiner Suche nach einem neuen Stromanbieter auch fest, dass (obwohl wie Sie richtig sagen, die neuen Zahlen z.B. für die EEG-Umlage spätestens seit Ende Oktober bekannt sind) viele Anbieter noch mit den Daten aus 2016 operieren, ihre Webseiten und Preise noch nicht aktualisiert haben und auf Nachfragen nicht antworten.
Auch hier wiederum gibt es löbliche Ausnahmen.
Werde mich also eher an letztere halten. :)
Erdferkel:
--- Zitat von: Maverick am 15. November 2016, 10:17:01 ---
Werde mich also eher an letztere halten. :)
--- Ende Zitat ---
Auch mit denen kann man ordentlich aneinandergeraten, aber das lässt sich alles Lösen.
Die Haltung kann ich gut nachvollziehen, wer keine Zeit und Lust auf Zoff hat zahlt halt 10 oder 20 Euro mehr im Jahr und hat dafür (hoffentlich) seine Ruhe. Wenns doch Ärger gibt sind Sie hier richtig.😊
Maverick:
@ Erdferkel Dankeschön, gut zu wissen!!! :)
Didakt:
@ Maverick, @ bolli
Wenn man diese AVB des Versorgers insgesamt betrachtet, kommt man um eine ablehnende Beurteilung nicht umhin. Sie sind aus meiner Sicht hinsichtlich des hier erörterten Inhalts völlig irreführend und intransparent. Die eigentliche, weiterführende Preisanpassungsklausel ist erst im § 5 enthalten und auch sie hält m. E. keiner gerichtlichen Überprüfung stand.
Sie, @ bolli, führen unter Antwort #9 aus:
--- Zitat ---Je nach Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsabschlusses können zwischen Vertragsschluss (Bestellung) und Beginn der Lieferung mehrere Wochen liegen
--- Ende Zitat ---
Ich bleibe auch diesbezüglich bei meinen vorstehenden Ausführungen. Ein Vertragsschluss kommt nicht durch die Bestellung/Bestellbestätigung, sondern durch eine dezidierte „Vertragsbestätigung“ zustande und darin müssen u. a. die die Daten von Vertragsbeginn und Lieferbeginn identisch sein. Anderenfalls sind dem Versorger für spätere Manipulationen in vielfältiger Hinsicht Tür und Tor geöffnet.
Den Lieferbeginn vom aktuellen Preisstand der sog. „staatlichen Zulagen „ abhängig machen zu wollen, ist abwegig. Obwohl sie allgemein ab 15.10. j. Js. feststehen sollen, ist das für dieses Jahr jetzt noch nicht vollständig der Fall.
@ Maverick, Sie handeln aus meiner Sicht völlig nachvollziehbar und weitsichtig, wenn Sie diesen Versorger bei Ihrer Auswahl außen vor lassen. Es gibt bessere! Ich könnte Ihnen ein paar gute benennen. Sie finden dazu auch Empfehlungen bei http://www.bezahlbare-energie.de/.
MfG
Didakt:
--- Zitat von: Erdferkel am 14. November 2016, 21:24:17 ---…Und auf welche Frage haben Sie mit ihrem Geschwurbel in diesem Fall jetzt konkret geantwortet?
--- Ende Zitat ---
Oh ja, da kommt ja richtige Freude bei mir auf.:D Diese Frage sollten Sie sich mal lieber selbst stellen. Oder habe ich etwa in diesem Thread einen aussagekräftigen Beitrag von Ihnen zur fraglichen Thematik überlesen?
Nein, zur einer sachlich begründeten Stellungnahme in dieser Angelegenheit scheinen Sie nicht in der Lage zu sein. Vielmehr kann Ihr unnützes Geschwafel dem Forum nun ganz und gar nicht dienlich sein. Ihnen mangelt es daran, meine weiter oben stehenden Antworten überhaupt zu verstehen! Und schließlich, Ihr Störfeuer dieser Art sollten Sie unterlassen. Dafür bin ich nicht empfänglich, für eine sachlich geführte Diskussion allerdings schon!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln