Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie Widerruf
Erdferkel:
Alles rechtens?... Das würde ich auf jeden Fall hinterfragen, Sie haben nicht gekündigt sondern wirksam Widerufen! Auch wenns nur eine Woche ist...
Die Argumentation des Versorgers ist m.E. nicht nachvollziehbar, Sie kommen aus der Grundversorgung, die Belieferung durch den Versorger hat noch gar nicht begonnen, das Vertragsverhältniss ist nie zustandegekommen.
Bei einem Wideruf müsste ich doch wirtschaftlich so gestellt werden wie vor Vertragsschluss, als hätte es diesen Vertrag also nie gegeben?
Bin leider kein Jurist, hat jemand hierzu eine Idee?
Didakt:
@ Fans,
nochmal eine kurze allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Beitrag in Antwort # 19:
1. Ich führte ja schon aus, dass Ihr Widerruf mit „Umständen„ verbunden sein würde. Die führen aber auch zu einem Lerneffekt und sind deshalb positiv zu bewerten.
2. Selbstverständlich muss die Widerrufsbelehrung in den AGB enthalten sein. Anderenfalls wären die AGB bei einer späteren Auseinandersetzung mit dem Versorger angreifbar. In Ihrem Fall war die Belehrung in den AGB deshalb nicht relevant, weil die Widerrufsfrist erst mit dem Vertragsschluss beginnt und die W.-Belehrung ausdrücklich im Vertragsdokument enthalten sein muss. Es sollte für den Widerruf bei allen Versorgern tunlichst auch das darin enthaltene Formular verwendet werden und fristgerecht per Einschreiben-Einwurf/Rückschein an den Empfänger versandt werden. Die Sache ist nun bei Ihnen aber als erledigt zu betrachten.
3. Das übergangsweise Vorgehen von immergrün gefällt mir persönlich zwar nicht hundertprozentig, aber es ist in Ihrem Fall akzeptabel und sollte von Ihnen ohne weitere Einwände aus einem einfachen Grund hingenommen werden: Sie waren – so wie ich es sehe – durch Ihre Bestellung bei Immergrün – und das geht heute ratzfatz – bereits beim Netzbetreiber angemeldet mit der Folge, dass Ihre bisherige Grundversorgung mit Ablauf des 14.11.16 endet. Wenn also immergrün die jetzige Übergangslösung nicht gewählt hätte, müssten Sie wieder in der Grundversorgung angemeldet werden oder Sie wären vertragslos in der Ersatzversorgung gelandet. Das kann auch noch ab 22.11.2016 passieren und bis zum Zeitpunkt des Beginns der Belieferung durch den neuen Anbieter wirken. Für Sie ist es wichtig, wenn noch nicht geschehen, jetzt schnellstens den neuer Versorger zu beauftragen. Die erwähnten GPKE-Prozesse sind streng reguliert und laufen unter sehr eng gesetzten Fristen ab. Dennoch habe ich persönlichen im letzten Jahr in einem sehr ähnlich gelagerten Fall durch eigene Begleitmaßnahmen innerhalb von 9 Tagen eine Neubelieferung von Vattenfall realisiert.
Das, was auf Sie jetzt zukommt, sind mehr oder weniger Formalien. Da müssen Sie jetzt positiv eingestimmt durch. Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung. Sie war – nicht zuletzt aus Kostenersparnisgründen – richtig und konsequent!
4. Sie werden vom Netzbetreiber aufgefordert, für die in diesem Fall relevanten Stichtage Zählerstände zu melden. Der Netzbetreiber gibt diese Zählerstände an die jeweilig beteiligten Versorger weiter. Meine Emp-fehlung: Sie kennen die Bruchstellen in Ihren Versorgungsabläufen. Teilen Sie die abgelesenen Zählerstände zusätzlich selbst auch Ihrem bisherigen Grundversorger, immergrün, einem ggf. zwischendurch noch ins Spiel kommenden Ersatzversorger und Ihrem neuen Versorger mit. Wenn nötig, stelle ich Ihnen dafür WORD-Vorlagen zur Verfügung.
5. Der Weg ist das Ziel. Viel Erfolg!
Didakt:
Zu den in diesem Thread erörterten Fragen und Problemen findet man auch in dieser Ausarbeitung hilfreiche Antworten.
Fans:
Sobald ich heute Zeit finde, um beim Netzbetreiber anzurufen, werde ich wohl mal bisschen intervenieren müssen.. Ich soll sage und schreibe bis zum 07.12. warten, bis eine Versorgung durch Vattenfall beginnen kann. Das sind ab Bestellung exakt 4 Wochen.
Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe.
Didakt:
--- Zitat von: @ Fans in Antwort #23 ---…Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe...
--- Ende Zitat ---
Das zeigt, dass Vattenfall meiner Erwartung entsprechend versucht hat, eine lückenlose Anschlussbelieferung ab 22.11.2016 zu realisieren. Wenn der Netzbetreiber gewollt hätte, wäre dies auch trotz engstem Termin möglich gewesen. Es gilt dort zu recherchieren, weshalb die Zustimmung nicht erfolgte. Ich vermute Böses: Es könnte sein, dass beim Netzbetreiber bereits die Anmeldung des Ersatzversorgers (=Grundversorger) vorlag und bestätigt war. Ein anderer Versorger dürfte ja nicht im Spiel sein. Diese Geschäfte laufen unglaublich engfristig ab. Jeder versäumte Bestelltag kann einer zu viel sein. Es fehlt ja nur noch, dass Netzbetreiber und Ersatzversorger (Grundversorger) zu einem Firmengeflecht gehören. „Nachtigall, ick hör dir trapsen“. Schlimm, wenn es so wäre!
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