Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie Widerruf
Fans:
Hallo,
ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.
Da ich die Immobilie neu bezogen habe, sagte man mir von den Stadtwerken, bei denen ich durch den Umzug in der Grundversorgung gelandet bin, dass ich rückwirkend zum Einzug einfach bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen könnte. Laut Immergrün ist das aber nicht möglich. Merkwürdig, dass das genau der Termin aus der Auftragseingangsbestätigung ist, wo es noch keine Rücksprache mit den Stadtwerken gegeben haben kann.
Aber genug ausgeschweift. Dummerweise hatte ich vor der Bestellung lediglich in die eine Richtung gesucht und sehr viel positives gefunden. Die ganzen negativen Meldungen, wie sie sich z.B. hier im Forum häufen, da bin ich erst vor 2 Tagen drüber gestolpert.
Da ich, wenn möglich, dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg gehen will, wollte ich mal wissen, welches Datum als "Vertragsschluss" gilt. Denn ab da habe ich ja 14 Tage für einen Widerruf zeit.
Ist das in meinem Fall der 20.10. und somit schon abgelaufen oder ist es der 03.11?
Danke für eure Hilfe.
Didakt:
@ Fans
--- Zitat von: von Ihnen ---…ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.
--- Ende Zitat ---
Der rückwirkende Abschluss eines Sondervertrages ist nicht möglich. Das geht nur mit der Anmeldung zur Grundversorgung.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Vertragsbestätigung/Vertragsabschluss ist in Ihrem Fall die Ihnen am 03.11.2016 zugegangene "Versorgungsbestätigung" zu verstehen. Meistens kommt das auch dadurch zum Ausdruck, dass Ihnen mit dieser Vertragsbestätigung Ihre Vertragskontonummer und der Lieferbeginn mitgeteilt werden sowie auch die einzelnen Vertragsdaten nochmal herausgestellt und bestätigt werden.
Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung.
Wenn Ihnen die vereinbarten Konditionen zusagen und für Sie keine Probleme in den AGB des Versorgers erkenntlich sind, sollten Sie sich nicht scheuen, den Vertrag zu realisieren. Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. Es liegt an Ihnen, die Vertragsabwicklung aufmerksam, konstruktiv und stringent zu begleiten. Ihre Rechte aus dem Vertrag kann Ihnen der Versorger keinesfalls streitig machen. Nur Mut! :)
PS: Haben Sie geprüft, ob die preislichen Konditionen bei einer Bestellabwicklung über ein Vergleichsportal günstiger ausgefallen wären?
Fans:
Danke für die ausführlichen Informationen.
Wenn eine Rückwirkende Anmeldung nicht möglich ist, dann wundert es mich, dass die Stadtwerke das so als Info herausgegeben haben. Noch mehr wundert es mich, dass es bei der Stromversorgung, die ich ebenfalls über einen alternativen Anbieter beauftragt habe, rückwirkend ging (Bestellt am 20.10, Versorgung ab 17.10, also Tag des Einzugs).
In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?
Wenn ich von Problemem gelesen habe, dann waren diese meistens auf den Bonus zurückzuführen, weil die Anbieter mit allen Mitteln versuchen, dass dieser nicht gezahlt werden muss. Daher habe ich nur nach "ohne Bonus" gesucht. Mit Bonus gibt es tatsächlich billigere Anbieter, die auch "seriöser" sein sollen.
Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?
Was meinen Sie mit
--- Zitat von: Didakt am 04. November 2016, 16:11:45 ---[...] Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. [...]
--- Ende Zitat ---
Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?
Didakt:
--- Zitat ---...In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?...
--- Ende Zitat ---
Es ist der zwischen Ihnen und einem Versorger abgeschlossene Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung.
--- Zitat ---...Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?...
--- Ende Zitat ---
Nein. Mit „Umständen“ ist die mit dem Widerspruch und dem erneuten Bestellvorgang verbundene Arbeit gemeint.
--- Zitat ---...Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?...
--- Ende Zitat ---
Ihre Eindrücke und den unbefriedigenden Service der 365 AG einschl. ihrer Ableger stelle ich nicht in Abrede. Hier ist ggf. Durchsetzungsvermögen angesagt! Wenn Sie bei immergrün einen Tarif ohne Bonus ausgewählt haben, haben Sie eine schlechte Wahl getroffen. Dann ist es empfehlenswert, den Vertragsschluss zu widerrufen.
Mein Ratschlag: Gehen Sie in das Vergleichsportal V… und prüfen/buchen Sie dort (über V...) das Angebot „Easy 12 Gas“ von Vattenfall Europe Sales GmbH (Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie, 6 Wochen Kündigungsfrist, beste Konditionen mit Boni, exzellenter Service).
Fans:
Genau diesen Anbieter hatte ich dann auch gefunden und anhand der Tipps eines e.V. ausgewählt. Wenn Sie mir diesen Tarif nun auch noch empfehlen, dann kann er grundsätzlich kein Fehler sein :)
Danke nochmal für die Infos/Mühe. Schönen Abend.
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