Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie Widerruf
Fans:
Direkt enthalten war die Belehrung erst in der Mail vom 03.11.2016, also der Versorgungsbestätigung. Allerdings war in der Auftragsbestätigung die komplette AGB enthalten, welche in einem eigenen Paragraphen ebenfalls die Belehrung enthält. Gilt das bereits?
Weitere Schreiben gab es nicht.
Erdferkel:
--- Zitat von: Fans am 08. November 2016, 15:45:37 ---
Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?
--- Ende Zitat ---
Genau das passiert, da brennt nichts an, Sie werden keine 2 Verträge ans Bein gebunden bekommen. Kostet aber Zeit, weil der andere Anbieter beim Netzbetreiber anfragen muss und dann die Ablehnung kommt und das dann an Sie übermittelt wird... Sie können auch direkt den Netzbetreiber anrufen und über Kunden- oder Zählernummer mit Adresse erfragen wie der Stand der Dinge ist, ob also eine Versorgungsan- oder Abmeldung vorliegt und zu welchem Datum. Dort können Sie auch die An- und Ummeldefristen erfragen.
Didakt:
@ Fans,
ergänzend noch Folgendes:
Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant. Wie schon ausgeführt, beginnt die Frist ausdrücklich erst mit dem Vertragsschluss und der Widerrufsbelehrung in der besagten Vertragsbestätigung!
Was soll denn vorliegend noch vom EVU bestritten werden? Ihr Widerruf hat doch bereits durch die Bestätigung des Zugangs in den Machtbereich des Empfängers seine Wirksamkeit entfaltet. Immergrün kann den Versorgerwechsel nicht mehr aufhalten, allenfalls evtl. noch etwas verzögern, aber dagegen haben Sie ja durch ihre weitere E-Mail schon interveniert. Diese Intervention wird m. E. von der 365 AG befolgt werden, denn der Versorger darf einen Versorgerwechsel nicht grundlos behindern. Für den daraus entstehenden Schaden ist er haftbar zu machen.
Wenn Sie dem neuen Versorger avisiert haben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von ihm beliefert zu werden, nehmen die Dinge nunmehr ihren ganz gewöhnlichen Verlauf. Sie können, wie schon von @ Erdferkel angemerkt, durch fmdl. Kommunikation mit dem Netzbetreiber und dem neuen Versorger die Angelegenheit begleiten, um den Stand der Bearbeitung in Erfahrung zu bringen bzw. zu beeinflussen. Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.
Wenn es Sie interessiert, wie die Dinge im Hintergrund ablaufen, dann googeln Sie mal nach folgenden PDF-Dateien: AHB_GPKE_GeLiGas_2015.pdf, GeLi_Gas.pdf und GPKE-GeLiGas-Umsetzungsfragen.pdf.
Viel Ausdauer beim Lesen. ;)
Erdferkel:
--- Zitat von: Didakt am 08. November 2016, 17:30:25 --- Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.
--- Ende Zitat ---
Dazu von mir auch noch was: Dokumentieren Sie alle Bedingungen des Neuantrages, Grundpreis, Arbeitspreis und Boni!
Sollte es zu von Ihnen nicht zu verantwortenden Verzögerungen kommen und Sie müssen später zu schlechteren Konditionen abschliessen können Sie die Mehrkosten eventuell beim Verursacher geltend machen, das werde ich jedenfalls versuchen, sowie ich die Endabrechnung von Vattenfall habe.
Fans:
--- Zitat von: Didakt am 08. November 2016, 17:30:25 ---Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant.
--- Ende Zitat ---
Wieder was gelernt. Dazu habe ich Internet irgendwie keine konkrete Aussage finden.
Wenn ich mal sehr viel Luft habe, dann werde ich mich anhand der Dokumente mal etwas belesen. Vorerst bin ich aber froh, wenn es denn funktioniert :D
Die Bestätigung kam mittlerweile auch (um 22:30 Uhr eingetroffen, aber rückdatiert auf 09:10 Uhr - schön verwirrend, aber E-Mail Metadaten lügen nicht ::) ). Darin ist aber genau die Aussage erhalten, die mir der Herr schon am Telefon gegeben hat, sprich "Kündigung ihrerseits erst nach dem 15.11.2016 möglich". Ich zitiere einfach mal:
--- Zitat ---[...]Nach Eingang Ihres Widerrufs wurde unverzüglich eine Abmeldung beim Netzbetreiber in Auftrag gegeben.
Die Abmeldung wurde bereits zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigt. In Ihrem Fall ist das der 21.11.2016. Teilen Sie bitte Ihrem Netzbetreiber zum 21.11.2016 Ihren aktuellen Zählerstand mit.[...]
--- Ende Zitat ---
Hier finde ich es schonmal verwirrend, dass eigentlich gar kein Start-Zählerstand vorliegt und ich diesen erst noch zum 15.11.2016 hätte melden sollen. Davon steht hier nun nichts mehr.
--- Zitat ---Wichtige Information:
Für die kurze Zeitspanne zwischen dem 15.11.2016 und dem 21.11.2016 erhalten Sie Ihren Gas zu den Bedingungen Ihres widerrufenen Gaslieferauftrags. Nur so ist eine lückenlose Versorgung gewährleistet, Ihr Widerruf bleibt unverändert gültig.
Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, dass trotz fristgemäß erfolgtem Widerruf eine Lieferung erfolgt. Wir möchten das gerne kurz erklären:
Energieversorger sind durch Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE-Geschäftsprozesse) zu einer möglichst zügigen Durchführung des Wechselprozesses verpflichtet. Diese Vorgabe soll Verbrauchern einen möglichst schnellen und reibungslosen Wechsel des Gasanbieters ermöglichen. Teil dieser Verpflichtung ist auch die Anmeldung der Belieferung bei dem zuständigen Netzbetreiber.
Oft ist diese Anmeldung unumkehrbar. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Belieferung (innerhalb der Widerrufsfrist) bereits begonnen hat, oder der Netzbetreiber aus sonstigen Gründen nur noch eine Abmeldung zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt zulässt. Bei dieser Abmeldung sind dann die Abmeldefristen (GPKE-Geschäftsprozesse, derzeit ca. 7 Werktage) zu beachten.
--- Ende Zitat ---
Alles Rechtens? Hier sollte ich also mal beim Netzbetreiber, also den Stadtwerken nachfragen, warum es technisch nicht möglich ist, innerhalb der fast 2 Wochen das hinzukriegen... Aber gut - was soll in einer Woche Belieferung schon groß schief gehen? ;)
Ich hab nun auf jedenfall mal die Gewissheit, dass ich mich beim nächsten Anbieter ohne größere zu erwartende Probleme anmelden kann.
Danke nochmal für die freundliche und ausdauernde Hilfe - als Neuling auf dem ganzen Wechselgebiet fühl ich mich hier auf jedenfall schonmal gut aufgehoben :)
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