Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie Widerruf
Didakt:
@ Fans, noch ein diskreter Hinweis:
Wenn Sie beherzigen, was auf dieser Web-Site vermittelt wird, sind Sie immer auf der sicheren Seite. Viel Erfolgt beim Anbieterwechsel! :)
Fans:
Widerruf ist eingegangen, aber noch nicht bearbeitet (telefonische Info). Kündigung von denen aus, als Antwort auf den Widerruf, erfolgt voraussichtlich aber erst 1-2 Tage nach Versorgungsbeginn, also dem 15.11.2016. Auf meine etwas irritierte Nachfrage kam nur, dass das normal sei...
Dauert ein Widerruf echt so lange? Und muss ich nun bis dahin warten, bis ich mich bei einem anderen Anbieter unter Vertrag nehmen lassen kann?
Didakt:
@ Fans
Ist der Vertrag wirksam widerrufen, so ist der Verbraucher gem. § 355 Abs.1 BGB nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden. § 357 Abs.1 BGB, wonach die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren sind, greift an sich vorliegend nicht, weil Leistungen nicht empfangen wurden.
WIKIPEDIA sagt hierzu folgendes:
--- Zitat ---Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind.
Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind.
--- Ende Zitat ---
Mein Vorschlag: Nein, warten Sie den Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht ab, sondern starten Sie sofort Ihre Energiebestellung/Ihren Versorgerwechsel. Teilen Sie der 365 AG nur noch kurz und bündig unter Bezug auf das geführte Telefonat per E-Mail mit, dass Sie mit dem Zugang Ihres Widerrufs beim Empfänger den fraglichen Liefervertrag gem. § 355 Abs.1 BGB als rechtswirksam beendet betrachten und Sie die 365 AG für Schäden, die Ihnen aus von denen verursachten Verzögerungen des Versorgerwechsel entstehen, haftbar machen werden.
Wichtig: Setzen Sie im Adressfeld in Ihrer E-Mail unter Cc ein: verbraucherbeauftragter@almado.de, weil der maßgeblich bei Entscheidungen mitwirkt.
Fans:
Danke nochmal für die Unterstützung :)
Ich habe eine E-Mail an Immergrün und den Verbraucherbeauftragten geschickt. Sowohl mit dem Hinweis auf das Telefonat und dem Verweis aufs BGB, als auch mit der erneuten Bitte den Eingang schriftlich zu bestätigen.
Mal schauen, ob dieses mal etwas passiert.
Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?
Didakt:
Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.), nicht vor der Energielieferung und nicht bevor der Versorger den Verbraucher pflichtgemäß über seine Rechte informiert hat (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nF).
In Ihrem Fall dürfte die Frist mit dem 03.11.2016 (Eingang der Versorgungs-/Vertragsbestätigung) beginnen. Prüfen Sie, ob dieses Schreiben die Widerrufsbelehrung enthält oder diese evtl. in einem früheren Schreiben enthalten ist, ohne dass darin der Vertragsschluss eindeutig zum Ausdruck kommt.
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