Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie Widerruf
Erdferkel:
Hallo Fans, wilkommen im Forum.
Zu beachten ist bei diesem Anbieter vor Allem dass ausschliesslich schriftlich kommuniziert werden sollte (dokumentierung) und man sich bei Problemen nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten lässt sondern die Strategie vorher hier im Forum diskutiert. Jede Aussage von Ihnen wird im Streitfall wenn möglich gegen Sie genutz.
Trotzdem kann ich Sie da auch aus eigener Erfahrung beruhigen, wenn man der 365AG keine Angriffsfläche bietet und notfalls ein bisschen Zeit in Schriftverkehr investiert kommt man zu seinem Recht. Ich hätte es auch fast wieder getan, Gas ab 01.12., ich komme gerade von Vattenfall, genau dieser Tarif, kann ich auch nur empfehlen. Da nur für Neukunden richtig interessant bin aber jetzt bei eprimo gelandet, war der nächstbilligere, konnte nicht nochmal zur 365AG...
Also: Wenn Widerruf dann unbedingt per Einschreiben, ich würde mit Rückschein machen, dann sollte das klappen.
Didakt:
Noch ein Hinweis: Eine Belieferung ab 15.11.16 wird kaum noch machbar sein. Nutzen Sie für weitere Vorab-Infos den Live-Chat von V… und die Tel.-Hotline von Vattenfall. Sie werden bestens bedient. Nötigenfalls sollte zwecks Durchsetzung eines kurzfristigen Liefertermins auch der örtlich zuständige Netzbetreiber von Ihnen angesprochen und ggf. um Hilfestellung gebeten werden.
Fans:
@Erdferkel: Danke für die Info mit dem Einschreiben/Rückschein.
Ich hatte erstmal angerufen und telefonisch widerrufen, was ja mittlerweile gesetzlich erlaubt ist. Kurz danach kam der Rückruf, dass ich doch bitte noch eine E-Mail schreiben soll. Da die sofortige schriftliche Bestätigung, wie telefonisch zugesprochen, nicht erfolgt ist, werde ich die Post wohl doch noch bemühen.
@Didakt: Ich werde mich mal mit den Stadtwerken und dem neuen Anbieter in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ab wann eine Belieferung bzw. eine Beschleunigung des Verfahrens möglich ist.
Danke euch beiden.
Didakt:
--- Zitat von: Aus Antwort #1 ---…Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung….
--- Ende Zitat ---
Dazu noch ein wichtiger Hinweis:
In der Vertragsbestätigung muss ein konkretes Datum enthalten sein, das den Vertragsbeginn benennt. Es ist bedeutend, dass dieses Datum mit dem Lieferbeginn identisch ist. Fehlt in der Vertragsbestätigung ein solches Datum, so sollten Sie sich dieses von Ihrem Anbieter schriftlich bestätigen lassen. Das Datum des Vertragsbeginns ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um später das genaue Kündigungsdatum ermitteln bzw. eine zeitgerechte und gezielte Kündigung vornehmen zu können.
Siehe im Übrigen auch § 309 Nr. 9. BGB.
Erdferkel:
Hallo Fans, ich hatte letztes Jahr beim Wechsel zu Vattenfall das Problem, daß mein alter Versorger (Maingau) den Anschluss nicht freigeben wollte, Kündigungstermin nicht akzeptiert... Musste massiv mt Schadensersatzforderung drohen bis ich die Bestätigung der Anschlussfreigabe zum 01.12.2015 hatte, und zu diesem Zeitpunkt konnte ich dann nicht mehr als "Wechsler" über Vergleichsportal zum 01.12.2015 abschliessen. Hotline von Vattenfall teilte mir mit, ich solle direkt bei Ihnen als "Neueinzug" anmelden, das ginge noch rechtzeitig (gab aber weniger Bonus...).
Da Sie ja aus der Grundversorgung kommen sollten Sie genau rechnen was günstiger ist, über Portal abschliessen, vollen Bonus kassieren und etwas länger in der GV bleiben oder den schnellen Weg über die Direktanmeldung wählen.
Viel Erfolg!!!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln