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Autor Thema: BEV reagiert auf Kündigung nicht  (Gelesen 35752 mal)

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Offline Nicko1998

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #30 am: 24. Oktober 2018, 14:50:49 »
Also, für meinen PLZ-Bereich und meinen Verbrauch liegt der Preis von Rhön-Gas bei 5,8 ct, dass sind 20% mehr als ich derzeit zahle. Also auch kein Schnäppchen.
Ist halt von PLZ-Bereich zu PLZ-Bereich verschieden - je nach Netzbetreiber.
Zitat
Und das mit dem erhöhen ihres letzten ö-r. Versorgers ist doch genau die Masche, die auch die anderen haben: Locken binden und dann erhöhen.
Naja, wie machen es die anderen, speziell die BEV? Da läuft das doch auf dieselbe Art und Weise. Und wehe, man versäumt die rechtzeitige Kündigung! Seit der Liberalisierung des Gasmarktes bin ich jedenfalls mit den öffentlich-rechtlichen sehr gut und vor allem streß- und ärgerfrei gefahren, auch was Stromanbieter anbelangt. Und darauf werde ich auch künftig großen Wert legen, auch wenn es mich etwas mehr kosten sollte.

Offline Nicko1998

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #31 am: 15. November 2018, 23:33:55 »
  Die Bestätigung meiner Kündigung vom 08.09.2018 zum 31.08.2019 ist heute per Post eingetroffen.
Heute nun bestätigte mir der Netzbetreiber:
Zitat
In unserem System ist eine Abmeldung des Vertrages mit BEV zum 31.08.2019 vorgemerkt

Also alles ok. Ich überweise die Rate zum Monatsersten, und zum 31.07.2019 werde ich ablesen und den Monat August 2019 hochrechnen. Entsprechend wird die letzte Rate zum 01.08.2019 ausfallen.

Und beim Erhalt der Schlußrechnung werde ich natürlich aufpassen, dass es bei den zugesagten 4,98 ct/kWh und den 15,39 Euro Grundgebühr p.M. bleibt. Nennenswertes Guthaben für die BEV werde ich jedenfalls nicht entstehen lassen. ;)
« Letzte Änderung: 16. November 2018, 11:10:03 von Nicko1998 »

Offline Nicko1998

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #32 am: 16. November 2018, 19:53:27 »
Man solls nicht glauben! Wie ändert man die Abschläge online???

Zitat
Guter Kundenservice, Abschläge konnten online geändert werden und nach Eingabe des Zählerstandes war die Abrechnung bereits einen Tag später per Email da. Gefällt mir!

Wenn unser Erdhörnchen einen Tipp hat, wie das funktioniert - ich wäre dankbar!



Offline bolli

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #33 am: 20. November 2018, 08:55:06 »
Man solls nicht glauben! Wie ändert man die Abschläge online???

Zitat
Guter Kundenservice, Abschläge konnten online geändert werden und nach Eingabe des Zählerstandes war die Abrechnung bereits einen Tag später per Email da. Gefällt mir!

Wenn unser Erdhörnchen einen Tipp hat, wie das funktioniert - ich wäre dankbar!
Da meines Wissens die BEV kein Online-Konto für jeden Kunden pflegt (zumindest ist es mir selbst bei einem kürzlichen Vertrag bei denen nicht untergekommen, sehe ich als einzige Möglichkeit der "Online-Änderung" die Meldung über das Kontaktformular (sowohl des Zählerstandes als auch eines möglichen geänderten Abschlages). Ob die sich dann aber so ohne weiteres darauf einlassen, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln. Ich habe zwar letztes Jahr auch die Rechnung innerhalb einer Woche nach dem gemeldeten Zählerstand erhalten, jedoch nicht online sondern per Papier, obwohl die Mail-Adresse bekannt war. Aus meiner Sicht handelt es sich eher um eine Fake-Bewertung.

Offline Nicko1998

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #34 am: 20. November 2018, 13:35:13 »
Bei Trustpilot kommen inzwischen die 5-Sterne-Bewertungen im Minutentakt. Und die schlechten Bewertungen werden auf Intervention gelöscht bzw. wg. Beschwerde durch das bewertete Unternehmen bis zur Prüfung durch den Forenbetreiber verborgen. Was ist das nur für ein trauriges Schauspiel!

http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-erfahrungen/
« Letzte Änderung: 25. November 2018, 11:24:35 von Nicko1998 »

Offline Erdferkel

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #35 am: 20. November 2018, 15:56:22 »
Ok, ich melde mich bei dem Laden dann doch mal an und liefere meine 5 Sterne Bewertung ab, finde das völlig in Ordnung, daß Beschwerden zuerst geprüft und gegebenenfalls auch gelöscht werden, ist sicher im Interesse Aller! ;D

Offline molbrich

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #36 am: 10. Januar 2019, 15:28:28 »
zurück zum Thema:

was machen,
-  wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
- und auch trotz zusätzlicher mehrmaliger mdl. Aufforderung am Telefon der Hotline weder eine schriftliche noch Email Bestätigung der Kündigung erhält
- und somit der neue Strom-Gaslieferant die Aufnahme der Belieferung nicht antreten kann

(nebenbei: Abschläge werden aufgrund widerrufener EZE nicht mehr abgebucht, sondern anteilig einzeln überwiesen)

Zum 31.1. sind es noch 21 Tage, das ist der Kündigungstermin. Das Einschreiben "Kündigung des Belieferungsvertrags xxx: „Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhung“ zum 31.1.2019" ist rausgegangen am 20.12, dem Tag der Zustellung der Preiserhöhung, deren Datum 15.12. lautet.

Der Mitarbeiter der Hotline  5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.

Offline Erdferkel

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Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #37 am: 11. Januar 2019, 13:31:06 »
...was machen,
-  wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
...
Der Mitarbeiter der Hotline  5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
@molbrich: Ich würde zunächst mal prüfen, ob die „vermeintlich“ rechtlich wirksame Kündigung alle notwendigen Angaben fehlerfrei enthält (Zahlendreher, falsches Datum etc.) und tatsächlich ein Recht auf Sonderkündigung in diesem Fall bestand, nicht jede Preisanpassung räumt dem Kunden die Option einer Sonderkündigung ein, Details findet man in den AGB.
Sollte der neue Anbieter die Belieferung nicht zum vereinbarten Termin aufnehmen können, weil die BEV den Anschluss nicht freigibt würde ich zunächst die Schlichtungsstelle (https://www.schlichtungsstelle-energie.de) einschalten und von der BEV den entstandenen Schaden zurückfordern. Ist lästig, funktioniert aber recht problemlos.
Telefonische Kontaktaufnahme kann man sich erfahrungsgemäss sparen, da landet man schlimmstenfalls in irgendeinem Call Center in Indien, daß die Mitarbeiter sich dort „vehement“ weigern irgendetwas verbindlich zu bestätigen liegt auf der Hand. Eine Mail zum Thema mit Androhung der weiteren Schritte kann aber nicht schaden.
Viel Erfolg, Erdferkel

 

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