...was machen,
- wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
...
Der Mitarbeiter der Hotline 5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
@molbrich: Ich würde zunächst mal prüfen, ob die „vermeintlich“ rechtlich wirksame Kündigung alle notwendigen Angaben fehlerfrei enthält (Zahlendreher, falsches Datum etc.) und tatsächlich ein Recht auf Sonderkündigung in diesem Fall bestand, nicht jede Preisanpassung räumt dem Kunden die Option einer Sonderkündigung ein, Details findet man in den AGB.
Sollte der neue Anbieter die Belieferung nicht zum vereinbarten Termin aufnehmen können, weil die BEV den Anschluss nicht freigibt würde ich zunächst die Schlichtungsstelle (
https://www.schlichtungsstelle-energie.de) einschalten und von der BEV den entstandenen Schaden zurückfordern. Ist lästig, funktioniert aber recht problemlos.
Telefonische Kontaktaufnahme kann man sich erfahrungsgemäss sparen, da landet man schlimmstenfalls in irgendeinem Call Center in Indien, daß die Mitarbeiter sich dort „vehement“ weigern irgendetwas verbindlich zu bestätigen liegt auf der Hand. Eine Mail zum Thema mit Androhung der weiteren Schritte kann aber nicht schaden.
Viel Erfolg, Erdferkel