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BEV reagiert auf Kündigung nicht

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Nicko1998:

--- Zitat von: bolli am 23. Oktober 2018, 07:43:11 ---Mit dem kürzen der letzten beiden Raten wäre ich vorsichtig. DAS könnte nämlich, im Gegensatz zur manuellen Zahlung der ursprünglich vereinbarten Abschlagszahlung ein Grund für die Nichtgewährung des Bonusses sein

--- Ende Zitat ---
Bewusst habe ich mich für einen Vertrag ohne Bonuszahlungen entschieden. Je nachdem, was mein Verbrauch bis 31.07.2019 lt. Zählerstand ergibt, werde ich die letzte Rate zum 01.08.2019 entsprechend anpassen, denn ich habe keine Lust, wochenlang einem evtl. Guthaben nachzutelefonieren. Und für evtl. "Unbillen" habe ich ja bereits die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung - mein Anwalt würde sich auch freuen, mal wieder für mich tätig zu werden. NB: Die aktuellen Einträge bei Trustpilot, Check24 und Verivox sind herrlich, überhaupt die vielen höchst "aussagekräftigen" mit 5 Sternen, die nahezu immer gleichlautend und immer gleich kurz angebunden sind. Jedenfalls werde ich als Folgeanbieter wieder einen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich auswählen - das schont Nerven und vermeidet Ärger.

Erdferkel:

--- Zitat von: Nicko1998 am 23. Oktober 2018, 10:01:44 --- ...- mein Anwalt würde sich auch freuen, mal wieder für mich tätig zu werden. NB: Die aktuellen Einträge bei Trustpilot, Check24 und Verivox sind herrlich, ...

--- Ende Zitat ---
@Nicko1998:
Bestimmt ein Top Anwalt, wenn er sich mit derart lukrativen Fällen und solchen Mandanten herumschlagen muss...
Du machst das schon alles richtig, wird alles wieder gut!

...

bolli:

--- Zitat von: Nicko1998 am 23. Oktober 2018, 10:01:44 ---Bewusst habe ich mich für einen Vertrag ohne Bonuszahlungen entschieden. Je nachdem, was mein Verbrauch bis 31.07.2019 lt. Zählerstand ergibt, werde ich die letzte Rate zum 01.08.2019 entsprechend anpassen, denn ich habe keine Lust, wochenlang einem evtl. Guthaben nachzutelefonieren.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie keinen Bonus vereinbart haben kann Ihnen natürlich auch keiner verwehrt werden.  ;)
Gleichwohl steht Ihnen eine Kürzung Ihres vereinbarten Abschlags (aus den von Ihnen genannten Gründen) genauso wenig zu wie dem Versorger die Erhöhung. Geht er deswegen gegen Sie vor, wird Ihnen auch die Deckungszusage nicht weiterhelfen, unabhängig von der Qualität Ihres Anwalts. Ob der sich tatsächlich bei so einem Verfahren freuen würde, kann mal dahingestellt bleiben, gewinnen würde er es wohl nicht. Ob sich der Versorger aber in diesem Fall tatsächlich die Mühe macht, muss abgewartet werden. Könnte auch gut sein, dass die sich lieber mit anderen Dingen beschäftigen, wo sie mehr mit verdienen können.

Ansonsten wird sich Ihr  Versorger aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich freuen, wenn er einen neues "Schaf" bei seinen Kunden begrüßen kann. Ich gehe für das mehr gezahlte Geld lieber ein paar Mal mit meiner Frau schön Essen oder fahre nen Wochenende in Urlaub. Und ja, Geld sparen ohne Aufwand geht genauso wenig wie hohe Rendite ohne Risiko. Aber mit ein wenig strukturiertem Vorgehen ist den meisten Anbietern sehr schnell beizukommen, so meine mehrjährige Erfahrung. Man muss sich allerdings tatsächlich auch ein wenig selbst disziplinieren, um alle Schritt sauber einzuhalten, beginnend mit der rechtzeitigen Kündigung bis hin zum Setzen konkreter Fristen im Problemfall.

Nicko1998:
Der "Versorger" erhöhte ja auch ohne jegliche Absprache die Rate, indem er einen 18% höheren Verbrauch einfach behauptete. Und wenn man sich so die Foreneinträge ansieht, bin ich diesbezüglich beileibe kein Einzelfall. Jedenfalls werde ich bei meiner Linie bleiben und verfahren wie vorgesehen. Sollten wir einen extrem kalten Winter bekommen und die Abschlagszahlungen dadurch nicht ausreichen, würde ich natürlich die letzte Rate dann auch erhöhen. Selbstverständlich würde ich mich vor einer Entscheidung über die Verminderung der letzten Rate anwaltlich beraten lassen - mein Anwalt ist Fachanwalt für Miet- und Verbraucherrecht und hat bislang für mich alle Verfahren gewonnen, auch bereits mal in 2. und 3. Instanz.  :D

Und was die Preisgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anbieter anbelangt: Mein voriger Anbieter Bodensee-Energie (Stadtwerke Friedrichshafen-Überlingen) hatte bis 31.08.2018 einen Arbeitspreis von 4,70 ct/kWh sowie einen Grundpreis von 13,33 Euro/Monat. Leider erhöhte man zum 01.09.2018 auf 5,90 ct/kWh und den Grundpreis auf 15,47 Euro/Monat. Aber es gibt jetzt auch noch öffentlich-rechtliche Versorger mit akzeptablen Preisen und ohne jeglichen Ärger, zB. Rhön-Energie Fulda (5,00 ct/kWh und 12 Euro Grundpreis p.M.). Dieser Versorger ist jedoch weder bei Check24 noch bei Verivox gelistet. Meine Tochter, die dort wohnt, gab mir den Tipp - leider zu spät! Aber die 10 Monate bei der BEV werde ich ja rumkriegen, und dann schaun mer mal im Juni/Juli 2019, wie die Lage ist..... ;)

bolli:
Also, für meinen PLZ-Bereich und meinen Verbrauch liegt der Preis von Rhön-Gas bei 5,8 ct, dass sind 20% mehr als ich derzeit zahle. Also auch kein Schnäppchen.  8)
Und das mit dem erhöhen ihres letzten ö-r. Versorgers ist doch genau die Masche, die auch die anderen haben: Locken binden und dann erhöhen. :(

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