Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV reagiert auf Kündigung nicht
Erdferkel:
Ok, ich melde mich bei dem Laden dann doch mal an und liefere meine 5 Sterne Bewertung ab, finde das völlig in Ordnung, daß Beschwerden zuerst geprüft und gegebenenfalls auch gelöscht werden, ist sicher im Interesse Aller! ;D
molbrich:
zurück zum Thema:
was machen,
- wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
- und auch trotz zusätzlicher mehrmaliger mdl. Aufforderung am Telefon der Hotline weder eine schriftliche noch Email Bestätigung der Kündigung erhält
- und somit der neue Strom-Gaslieferant die Aufnahme der Belieferung nicht antreten kann
(nebenbei: Abschläge werden aufgrund widerrufener EZE nicht mehr abgebucht, sondern anteilig einzeln überwiesen)
Zum 31.1. sind es noch 21 Tage, das ist der Kündigungstermin. Das Einschreiben "Kündigung des Belieferungsvertrags xxx: „Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhung“ zum 31.1.2019" ist rausgegangen am 20.12, dem Tag der Zustellung der Preiserhöhung, deren Datum 15.12. lautet.
Der Mitarbeiter der Hotline 5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
Erdferkel:
--- Zitat von: molbrich am 10. Januar 2019, 15:28:28 ---...was machen,
- wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
...
Der Mitarbeiter der Hotline 5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
--- Ende Zitat ---
@molbrich: Ich würde zunächst mal prüfen, ob die „vermeintlich“ rechtlich wirksame Kündigung alle notwendigen Angaben fehlerfrei enthält (Zahlendreher, falsches Datum etc.) und tatsächlich ein Recht auf Sonderkündigung in diesem Fall bestand, nicht jede Preisanpassung räumt dem Kunden die Option einer Sonderkündigung ein, Details findet man in den AGB.
Sollte der neue Anbieter die Belieferung nicht zum vereinbarten Termin aufnehmen können, weil die BEV den Anschluss nicht freigibt würde ich zunächst die Schlichtungsstelle (https://www.schlichtungsstelle-energie.de) einschalten und von der BEV den entstandenen Schaden zurückfordern. Ist lästig, funktioniert aber recht problemlos.
Telefonische Kontaktaufnahme kann man sich erfahrungsgemäss sparen, da landet man schlimmstenfalls in irgendeinem Call Center in Indien, daß die Mitarbeiter sich dort „vehement“ weigern irgendetwas verbindlich zu bestätigen liegt auf der Hand. Eine Mail zum Thema mit Androhung der weiteren Schritte kann aber nicht schaden.
Viel Erfolg, Erdferkel
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