Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV reagiert auf Kündigung nicht
Erdferkel:
Yeah, thats me! ... nennt man das heute! Wenn du Probleme mit dem Laden hast mede dich, kann ich echt helfen, hab ich durch. ... kannst du dich bitte zuhause.
Nicko1998:
--- Zitat von: Erdferkel am 17. Oktober 2018, 18:15:01 ---Yeah, thats me! ... nennt man das heute! Wenn du Probleme mit dem Laden hast mede dich, kann ich echt helfen, hab ich durch. ... kannst du dich bitte zuhause.
--- Ende Zitat ---
Nein, alter BEV-Troll, ich habe bislang keine Probleme mit diesem Anbieter. Ich werde selbstverständlich treu und brav die ursprünglich vereinbarten Raten Monat für Monat per Überweisung begleichen und die letzten beiden Raten per 01.07.2019 und 01.08.2019 dergestalt kürzen, dass für die BEV kein Guthaben übrigbleibt. Die Schlussrechnung werde ich termingerecht regulieren, wenn diese dann 6 Monate nach Vertragsende eintrifft, wie in vielen Foren geschildert wird. ;)
DieAdmin:
Ich möchte dringend die beiden Diskustanten an die Forenregeln bezüglich des Tonfalls erinnern. Entsprechende Passagen habe ich gelöscht.
--- Zitat von: Nicko1998 am 17. Oktober 2018, 17:39:24 ---
--- Zitat von: Erdferkel am 17. Oktober 2018, 17:06:38 ---Haha, Na Niggo1998, Zensur läuft wie? Gelöscht wird überall...wenn du wirklich nicht mehr weiterweisst findest du hier garantiert Hilfe, fürs Bashing benutze bitte die anderen Plattforen! :-*
--- Ende Zitat ---
Frage an die Moderatoren: Seit wann dürfen hier Trolle ihr Unwesen treiben? Der User "Erdferkel" ist ja zweifelsohne ein Troll für die BEV!
--- Ende Zitat ---
@Nicko1998, nur weil jemand eine andere Meinung hat, ist er nicht gleich ein von einem Versorger beauftragter Troll. Wenn man in einem Forum postet, kann es nun mal passieren, das Menschen mit anderer Ansicht antworten. Allerdings sollte man auf den Ton achten bei der Diskussion.
Nicko1998:
Wer hat denn eigentlich mit den Unverschämtheiten angefangen? Aber ok, ich weiß Bescheid. Ich kann mir selbst helfen und habe mir mal vorsorglich Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt, falls mir die BEV wegen des Widerrufs des SEPA-Mandates, Untersagung der Abbuchungen und Überweisung der korrekten, ursprünglich vereinbarten Monatsrate Probleme bereiten sollte. Zum 31.08.2019 endet ja der Liefervertrag - eine absehbare Zeit also. :) Die Bestätigung meiner Kündigung vom 08.09.2018 zum 31.08.2019 ist heute per Post eingetroffen.
bolli:
--- Zitat von: Nicko1998 am 18. Oktober 2018, 07:29:57 ---Ich werde selbstverständlich treu und brav die ursprünglich vereinbarten Raten Monat für Monat per Überweisung begleichen und die letzten beiden Raten per 01.07.2019 und 01.08.2019 dergestalt kürzen, dass für die BEV kein Guthaben übrigbleibt. Die Schlussrechnung werde ich termingerecht regulieren, wenn diese dann 6 Monate nach Vertragsende eintrifft, wie in vielen Foren geschildert wird. ;)
--- Ende Zitat ---
Mit dem kürzen der letzten beiden Raten wäre ich vorsichtig. DAS könnte nämlich, im Gegensatz zur manuellen Zahlung der ursprünglich vereinbarten Abschlagszahlung ein Grund für die Nichtgewährung des Bonusses sein. Vertraglich vereinbart sind halt 11 oder 12 Abschläge in gleicher Höhe. Die Aufrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch erfolgt vertragsgemäß in der Regel erst NACH Lieferende. Eine vorherige Kürzung könnte denen in die Karten spielen.
Bezüglich der Rechnungsstellung kann ich nur immer wieder empfehlen, mit der Übersendung des Endzählerstandes (den ich immer sowohl an den Netzbetreiber als auch den Versorger schicke) direkt auf die Einhaltung der 6-Wochen-Frist gem. § 40 Abs. 4 EnWG zu pochen und ebenfalls direkt für den Fall der Nichteinhaltung die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie anzudrohen. Ich war schon mehrfach selbst Kunde bei dem Laden und beim ersten mal musste ich auch noch die Schlichtungsstelle einschalten (dann kam jedoch innerhalb von 1 Woche die Schlussrechnung) und danach lief alles problemlos bis hin zur Rückzahlung des Guthabens, was beim letzten Mal innerhalb von 3 Tagen nach der Rechnung auf dem Konto war. Da war ich echt verblüfft.
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