Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
RR-E-ft:
@ubu
Entweder man hat Arbeit, Kraft und Geld, dann hat man kein Interesse und keine Zeit. Oder es ist umgekehrt.....
Der Widerspruch an sich.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
ubu:
@RR-E-ft
Solche Aussprüche verstehe ich nicht, finde sie auch einfach nur dumm. Es gab auch Zeiten in meinem Leben, in denen ich arbeiten \"durfte\" und konnte mir da nicht das vorstellen, was ich jetzt als Arbeitsloser mitmachen darf.
ubu
RR-E-ft:
@ubu
Ich meinte gerade damit, dass derjenige, der gestresst von Arbeit kommt, seine Zeit braucht, um sich zu regenerieren und alles andere als Zeit dafür aufbringen wird, um sich für Sozailtarife bei den Energiepreisen einzusetzen.
Derjenige, der an sich (leider) die notwendige Zeit hätte, findet dann - wie von Ihnen geschildert- oft nicht mehr die Kraft dazu.
Wer sollte es aber leisten?
Wenn ich etwas selbst nicht verstanden habe, kann ich grundsätzlich gar nicht beurteilen, ob es etwa dumm ist oder nicht. Deshalb frage ich in solchen Situationen lieber noch einmal nach.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
@ubu
--- Zitat ---Allerdings steht auf der Jahresrechnung auch die von mir in der Vergangenheit gezahlte Abschlagshöhe drauf. Und die ist mit Unbilligkeit niedriger als bisher beim A-Amt vorgesehen. Allein von daher müsste das A-Amt mehr übernehmen als es eigentlich sollte!
--- Ende Zitat ---
Das sehen Sie falsch. Das Amt hat Ihnen die vollen Abschläge nach den aktuellen Preisen gezahlt. Der Versorger hat Ihnen eine Rechnung nach den höheren Preisen ausgestellt. Diese Rechnung ist Ihr Beleg. Wenn nun in der Rechnung ein geringerer Abschlag ausgewiesen ist, ist das erstmal nicht relevant. Das Amt weiß doch, was es Ihnen gezahlt hat und wird nun nicht nochmal die vom Versorger errechnete Nachzahlung begleichen, es sei denn, die Kosten für den Gesamtverbrauch waren höher und decken sich nicht mit den vom Amt erstatteten Kosten. Dann wird dieser Differenzbetrag sicher noch gezahlt. Natürlich müßten Sie eine Erstattung auch zurückzahlen. Fakt ist, das Amt weiß nichts von Ihrem Unbilligkeitseinwand und Sie können keinen anderen Nachweis erbringen, da ja Ihr Versorger die Ausstellung einer Rechnung nach den alten Preisen verweigert. Das ist alles gerecht. Nichts wird zuviel oder zu wenig gezahlt.
FrankH:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Ich bleibe dabei, dass es besondere Sozialtarife geben sollte und dass man sich für deren Einführung einsetzen sollte.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so.
Schließlich verzichtet z.B. die Telekom auf -berechtigten- Antrag auf die Grundgebühr des Anschlusses, GEZ-Gebühren werden auf Antrag bei sozial Schwachen ebenfalls nicht erhoben, e.t.c.
Warum sollte es daher den Energieversorgern nicht möglich sein, sozial Schwachen entsprechende Tarife anzubieten?
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