Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
biene:
@ forum.
wir waren gestern auf einer Veranstaltung - da kam es zu einer besonderen Frage: Wenn z.B. ein Hartz-IV Empfänger Widerspruch macht käme folgendes Problem:
Man sollte ja bei einer evtl. bevorstehenden Klage ja notfalls das Geld erstmal \"auf ein extra\" Konto absichern - für den Fall, dass es negativ ausgehen könnte\".
Da aber ja diese bzw. auch Sozialhilfeempfänger doch gar kein Kapital haben dürfen - wie sollten diese dann verfahren?
Das ist doch sicher auch für viele Betroffene interessant?
Gruß Biene
Harry01:
@biene
--- Zitat ---Da aber ja diese bzw. auch Sozialhilfeempfänger doch gar kein Kapital haben dürfen
--- Ende Zitat ---
Natürlich dürfen Empfänger des ALG II Kapital haben. Es gibt da Freibeträge, die nicht verwertet werden müssen. Was aber auf jeden Fall unabhängig von den Freibeträgen angerechnet wird, sind anfallende Zinsen.
Außerdem sind die Gaskosten in dem Fall Heizkosten, die den Bedürftigen ohnehin zusätzlich gezahlt werden. Theoretisch müßte der einbehaltene Betrag an die Ämter zurückgezahlt bzw. dort \"geparkt\" werden.
biene:
Hallo Harry,
stimmt - aber ich gehe z.B. von einer Situation aus - wenn sich das über längere Zeit bei der jenigen Person hinziehen würde - dann käme ja auch ne größere Summe zusammen... normalerweise müsste dieses dann doch \"zweckgebunden\" auf einem Konto abgesichert werden, damit die \"Behörden \" dann nicht sagen können - \"Du hast gespart\".... gibt es da irgendwo spezielle Gesetzestexte für dolche Ausnahmesituationen?
Das war die interessante Frage gestern.
Gruß Biene
RR-E-ft:
@biene
Wenn die Ämter Zahlungen auf Energiepreise leisten, sollten die ein Interesse daran haben , nicht zuviel zu zahlen und die Betroffenen entsprechend instruieren.
Andererseits, wenn ein anderer die Kosten für mich trägt, kann es mir eigentlich egal sein.... Auch wenn es mir nicht egal sein sollte, weil die Haushaltsmittel grundsätzlich allen zur Verfügung stehen und von allen aufgebracht werden müssen.
Ich bin der Meinung, es müsste sowieso besondere Sozialtarife wie in Frankreich und Belgien geben.
Dafür müssten sich die Betroffenen, die nicht nur über wenig Einkommen verfügen, sondern einen höheren Energiebedarf haben, stark machen undzwar gemeinsam.
Einen Ausflug ins Sozialrecht kann ich hier nicht leisten.
Ich hatte mir mal umfangreicher Gedanken gemacht (kostenloser Probezugang erforderlich, schnell realisiert):
http://professionals.strom-magazin.de/news/news_RA_Fricke_Zahlungsunfaehige_Kunden_koennen_Energiezahlungen_aussetzen_12619_1.html
http://media.strom-magazin.de/226/112.pdf
Nach diesem Beitrag gab es ein großes Wehklagen ob der von mir vetretenen Meinung.
Ich denke immer noch, dass es im Falle von Leistungen der Sozialkassen ausreichen müsste, wenn diese die laufenden Kosten übernehmen, um Versorgungseinstellungen abzuwenden. Dann kann sich die Forderung des EVU nicht weiter vergrößern und es ist hinsichtlich der laufenden Lieferungen hinreichend gesichert.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, für einzelne Unternehmen das mit priwatwirtschaftlichem Handeln immer verbundene Ausfallrisiko zu minimieren.
Andere Gläubiger können ihre Schuldner auch nicht zum Sozialamt schicken, damit dieses alle Schulden übernimmt und reguliert.
Man kann nicht einerseits überdurchschnittliche Gewinne einfahren und andererseits keine Risiken tragen wollen.
Es gab aber einzelne Gerichte, die der Meinung waren, es sei rechtsmissbräuchlich, wenn man die Unbilligkeit zur Abwendung einer Versorgungssperre einwendet.
Deshalb Unbilligkeit immer sehr frühzeitig einwenden und nicht erst, wenn schon eine Sperre droht, weil man dann die o. g. Gefahr läuft.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
ubu:
Hallo biene + Harry01,
bei mir tut sich am Jahresende das gleiche Problem auf:
Wenn ich dann zu meinem A-Amt gehe und die Jahresrechnung präsentiere, die garantiert mit den neuen Arbeitspreisen versehen ist, wie mache ich dem A-Amt klar, dass die sämtliche Kosten zu übernehmen haben, obwohl ich nur die \"richtigen\" = billigen Kosten überweisen werde. Die stehen ja auf dem Standpunkt, dass nur das übernommen wird, was in Wirklichkeit von mir auch überwiesen wird!
Im Grunde bin ich dann, sollte mich doch irgendwann ein Job erreichen, der Dumme, weil ich die \"zusätzlichen\" Kosten (im Falle des Verlierens) ja gar nicht wie auch immer auf die Seite legen konnte. Auch dass nach der Jahresrechnung niedrigere Abschläge gezahlt werden als auf der Rechnung ausgewiesen wird dem A-Amt nicht gefallen. Schließlich schauen die sich ja auch die Kontoauszüge an!
Für das alles fehlt auch mir ein rechtliches Vorgehen!!!
Langsam frage ich mich schon, ob mir das alles hauptsächlich unter A-Amts-Gesichtspunkten nicht doch zu viel wird.
Weiß wer Rat?
ubu
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