Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
biene:
@ Fricke
Danke - dann werde ich denen das weiterreichen - der Link war recht interessant!
:wink:
Liebe Grüße Biene
Harry01:
@FrankH
--- Zitat ---Schließlich verzichtet z.B. die Telekom auf -berechtigten- Antrag auf die Grundgebühr des Anschlusses
--- Ende Zitat ---
Wo gibt es das denn? Ich weiß, daß die Telekom eine soziale Vergünstigung von ca. 8 Euro auf Satndard-Festnetzverbindungen gewährt. Dazu muß der Bedürftige aber einigen Schikanen nachkommen. Können Sie das mit dem Erlass der Grundgebühr des Anschlusses mal näher erläutern? Paßt hier nicht ganz in den Thread, daher gern per PN.
ubu:
@FrankH
Die Telekom gibt 6,92 Euro netto Ermäßigung auf die Gesprächsgebühren, nicht auf die Grundgebühr. Wobei unser A-Amt nur mit einer 0180-Nr. zu erreichen ist, deren Gebühren natürlich nicht in den 6,92 Euro enthalten sind. Aber das nur nebenbei...
@Harry01
Ist doch noch ein Denkfehler da:
Mal platt gesagt, wenn ich in 2005 12 Abschlagszahlungen à 80,00 Euro habe, standen diese auf der Jahresrechnung 2004 drauf, die ich dem A-Amt damals vorlegen musste, damit überhaupt Heizkosten übernommen werden konnten. Ab der 8. Abschl.-zahlung 2005 habe ich meinem Versorger wg. § 315 nur noch 50,00 Euro Abschlag überwiesen -> dem Versorger fehlen praktisch 5 x 30,00 Euro von mir bei der Jahresrechnung, für die ich ja auch 5 x eine Mahnung erhalten habe. Die 150,00 Euro habe ich natürlich nicht ausgegeben, sondern gut verwahrt. Das A-Amt hat mir aber 12 x 80,00 Euro für Abschlag überwiesen.
Wenn jetzt die Jahresrechnung 2005 kommt, stellt der Versorger natürlich diese 150,00 Euro zusätzlich zu den anderen \"normalen\" überhöhten Preisen in Rechnung. Und da liegt mein Problem:
Wie mache ich das dem A-Amt klar?
Nämlich, dass diese 150,00 Euro noch da sind, ich sie aber weder dem Versorger (wg. § 315) noch dem A-Amt geben will, weil ich nicht weiß, was die Zukunft mit dieser ganzen Billigkeitsgeschichte bringt.
Also müsste ich denen doch alles erklären???
ubu
Cremer:
@ubu,
gibt das A-Amt nicht gerade eben diese 80 € als eine Pauschale für Heizkosten, so dass es letztlich egal ist, wie hoch die tatsächlichen Heizkosten sind.
Ich kann es nicth ganz nachvollziehen, da ich in der einen Liegenschaft eine Wohnung möbliert vermietet habe, Mietpreis inkl. Heiz-, und Nebenkosten, welche die Arge zahlt.
Harry01:
@ubu
--- Zitat ---Wobei unser A-Amt nur mit einer 0180-Nr. zu erreichen ist
--- Ende Zitat ---
Auch da gibt es einen Trick: Bestehen Sie beim Amt darauf, daß Sie eine normale Durchwahl bekommen. Die gibt es, denn die 0180-Nummer ist nichts anderes, als eine Sondernummer, die auf einen Apparat mit normaler Rufnummer umgeleitet wird. An der 0180-Nummer verdient nämlich das Amt auch noch bei jedem Anruf, die Nummer ist wesentlich teurer als das oft angepriesene Ortsgespräch, und es kann nicht sein, daß bei denjenigen, die ohnehin kaum Geld zur Verfügung haben, noch mit solchen Sonderrufnummern in die Tasche gegriffen wird. Sagen Sie beim Amt, daß Sie sämtliche Sonderrufnummern haben sperren lassen, weil es z.B. inzwischen viele Computerdialer gibt, die auf diese Rufnummerngasse ausgewichen sind. Sollten sie Ihnen keine andere Durchwahlnummer geben, dann können Sie sich auch telefonisch nicht mehr mit dem Amt in Verbindung setzen und dann müssen Sie eben alles schriftlich oder per Mail regeln, was natürlich zeitaufwendiger ist.
--- Zitat ---Wenn jetzt die Jahresrechnung 2005 kommt, stellt der Versorger natürlich diese 150,00 Euro zusätzlich zu den anderen \"normalen\" überhöhten Preisen in Rechnung.
--- Ende Zitat ---
Genau da liegt Ihr Denkfehler. Der Versorger stellt die 150 Euro nicht zusätzlich in Rechnung. Er rechnet sie nur beim Gesamtzahlungsrückstand mit hinzu. Ist auch logisch, denn der Versorger rechnet ja nicht mit den alten Preisen. Sie bzw. das Amt rechnen nun nicht mit dem Zahlungsrückstand, sondern mit dem entstandenen Gesamtverbrauchsbetrag und ziehen den vom Amt gezahlten Betrag, also bei Ihnen 12x80 Euro=960 Euro ab. Die sich daraus ergebende Nachzahlung (die geringer sein müßte, als die in der Rechnung aufgeführte Nachzahlung), wird Ihnen dann noch erstattet. Es kann sich auch eine Überzahlung ergeben, die müßten Sie dann natürlich an das Amt zurückzahlen.
Notfalls können Sie denen auch die genauen Umstände erklären. Das ist aber sehr aufwendig, weil dann wieder andere Fragen aufkommen. Sie tun ja nichts Ungesetzliches. Im Gegenteil, Sie sichern sich nur Ihre Rechtsansprüche, nicht zuletzt auch für die Zeit nach Ihrer Arbeitslosigkeit und senken zudem noch Ihre Wohnkosten. Theoretisch könnten Sie dem Amt auch anbieten, daß die das Verfahren weiterführen, denn Sie haben m.W. einen Rechtsanspruch darauf. Dann muß Ihnen aber auch versichert werden, daß im Falle einer Niederlage der Differenzbetrag vom Amt an den Versorger gezahlt wird, wenn das Amt ein Problem damit hat, daß Sie den Betrag einbehalten.
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