Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

für Hartz IV Betroffene? wie handeln?

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Harry01:
Hallo biene,

es gibt da sicher Mittel und Wege, das Geld vor dem Amt zu verstecken. Aber dazu möchte ich hier ungern etwas schreiben.
Auch über einen längeren Zeitraum darf ein Bedürftiger sparen. Man kann es aber auch von einer anderen Seite sehen: Jeder Bedürftige ist grundsätzlich verpflichtet, seine Wohnkosten zu senken, wenn das irgendwo möglich ist. Der Unbilligkeitseinwand würde dazu beitragen. So gesehen müßte eigentlich das Amt den Unbilligkeitseinwand beim Versorger führen und dann gleich den Betrag einbehalten.

@RR-E-ft

Einem Bedürftigen sollte es aus einem anderen Grund schon nicht egal sein: Wenn er in der Zeit ohne Beschäftigung nicht gegen die hohen Preise vorgeht, werden diese ja vom Amt voll gezahlt. Was aber, wenn derjenige nun wieder Arbeit bekommt? Dann darf er auch weiterhin die höheren Preise zahlen und kann nicht mehr rückwirkend dagegen vorgehen.

RR-E-ft:
Ich bleibe dabei, dass es besondere Sozialtarife geben sollte und dass man sich für deren Einführung einsetzen sollte.

Wer mehr hat, kann für Energie auch etwas mehr bezahlen als derjenige, der auf Transferleistungen angewiesen ist.

Für Bedürftige ist es besonders unbillig, dass diese zu teils aberwitzig steigenden Gewinnen der Energiekonzerne beitragen sollen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
@ubu

Sie brauchen dem Amt doch nicht die Überweisungen zu zeigen! Die Jahresverbrauchsrechnung reicht vollkommen aus. Da steht alles drauf, was die wissen müssen, sogar mit den höheren Preisen. Die einzelnen Posten auf den Kontoauszügen geht das A-Amt ebenfalls nichts an. Das Einzige, was die am Kontoauszug zu interessieren hat, ist der aktuelle Saldo.

Monaco:
Es könnte mancher ALG II-Empfänger in Versuchung geraten, zwar die vollen Energiekosten aus der Sozialkasse zu empfangen (über einen entsprechenden Nachweis verfügt er ja ...), dann jedoch nur einen gekürzten Betrag zu überweisen. Auffstockung des ALG II gewissermaßen.

Im anderen Fall könnte es später wohl sogar Schwierigkeiten geben, die Ämter davon zu überzeugen, dass eine größere oder kleinere Nachzahlung fällig ist, weil man zuvor die Rechnungen gekürzt hat und daran die Sozialkasse (durch einen geringeren Zuschuss) beteiligt hatte.

Wie man die Sache auch betrachtet: Eine schnelle und grundlegende Klärung ist überfällig. Schließlich hat mancher doch besseres zu tun, als sich allmonatlich mit seinem Versorger auszutauschen. Indess, noch fehlt die Erkenntnis, dass alles einigermaßen fair zugeht (womit natürlich die Preise gemeint sind ...).


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

ubu:
@Harry01

Dankeschön für die Antwort. Allerdings steht auf der Jahresrechnung auch die von mir in der Vergangenheit gezahlte Abschlagshöhe drauf. Und die ist mit Unbilligkeit niedriger als bisher beim A-Amt vorgesehen. Allein von daher müsste das A-Amt mehr übernehmen als es eigentlich sollte! Ist ungerecht. Ich will schließlich auch nur das, was gerecht ist!

@RR-E-ft

Prima Idee! Nur: Arbeitslose zu motivieren, fällt immer schwerer. Ich sehe es bei mir und auch bei vielen anderen. Die Kraft fehlt irgendwann!

Trotzdem schöne Grüße

ubu

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