Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: für Hartz IV Betroffene? wie handeln?  (Gelesen 13361 mal)

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Offline biene

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« am: 08. Dezember 2005, 17:38:07 »
@ forum.

wir waren gestern auf einer Veranstaltung - da kam es zu einer besonderen Frage: Wenn z.B. ein Hartz-IV Empfänger  Widerspruch macht käme folgendes Problem:

Man sollte ja bei einer evtl. bevorstehenden Klage ja notfalls das Geld erstmal \"auf ein extra\" Konto absichern - für den Fall, dass es negativ ausgehen könnte\".

Da aber ja diese bzw. auch Sozialhilfeempfänger doch gar kein Kapital haben dürfen - wie sollten diese dann verfahren?

Das ist doch sicher auch für viele Betroffene interessant?

Gruß Biene

Offline Harry01

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2005, 18:01:42 »
@biene

Zitat
Da aber ja diese bzw. auch Sozialhilfeempfänger doch gar kein Kapital haben dürfen

Natürlich dürfen Empfänger des ALG II Kapital haben. Es gibt da Freibeträge, die nicht verwertet werden müssen. Was aber auf jeden Fall unabhängig von den Freibeträgen angerechnet wird, sind anfallende Zinsen.
Außerdem sind die Gaskosten in dem Fall Heizkosten, die den Bedürftigen ohnehin zusätzlich gezahlt werden. Theoretisch müßte der einbehaltene Betrag an die Ämter zurückgezahlt bzw. dort \"geparkt\" werden.

Offline biene

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2005, 18:05:22 »
Hallo Harry,

stimmt -  aber ich gehe z.B. von einer Situation aus - wenn sich das über längere Zeit bei der jenigen Person hinziehen würde - dann käme ja auch ne größere Summe zusammen...  normalerweise müsste dieses dann doch \"zweckgebunden\" auf einem Konto abgesichert werden, damit die \"Behörden \" dann nicht sagen können - \"Du hast gespart\"....  gibt es da irgendwo spezielle Gesetzestexte für dolche Ausnahmesituationen?

Das war die interessante Frage gestern.

Gruß Biene

Offline RR-E-ft

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2005, 18:08:45 »
@biene

Wenn die Ämter Zahlungen auf Energiepreise leisten, sollten die ein Interesse daran haben , nicht zuviel zu zahlen und die Betroffenen entsprechend instruieren.

Andererseits, wenn ein anderer die Kosten für mich trägt, kann es mir eigentlich egal sein.... Auch wenn es mir nicht egal sein sollte, weil die Haushaltsmittel grundsätzlich allen zur Verfügung stehen und von allen aufgebracht werden müssen.

Ich bin der Meinung, es müsste sowieso besondere Sozialtarife wie in Frankreich und Belgien geben.

Dafür müssten sich die Betroffenen, die nicht nur über wenig Einkommen verfügen, sondern einen höheren Energiebedarf haben, stark machen undzwar gemeinsam.

Einen Ausflug ins Sozialrecht kann ich hier nicht leisten.

Ich hatte mir mal umfangreicher Gedanken gemacht (kostenloser Probezugang erforderlich, schnell realisiert):

http://professionals.strom-magazin.de/news/news_RA_Fricke_Zahlungsunfaehige_Kunden_koennen_Energiezahlungen_aussetzen_12619_1.html

http://media.strom-magazin.de/226/112.pdf

Nach diesem Beitrag gab es ein großes Wehklagen ob der von mir vetretenen Meinung.

Ich denke immer noch, dass es im Falle von Leistungen der Sozialkassen ausreichen müsste, wenn diese die laufenden Kosten übernehmen, um Versorgungseinstellungen abzuwenden. Dann kann sich die Forderung des EVU nicht weiter vergrößern und es ist hinsichtlich der laufenden Lieferungen hinreichend gesichert.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, für einzelne Unternehmen das mit priwatwirtschaftlichem Handeln immer verbundene Ausfallrisiko zu minimieren.

Andere Gläubiger können ihre Schuldner auch nicht zum Sozialamt schicken, damit dieses alle Schulden übernimmt und reguliert.

Man kann nicht einerseits überdurchschnittliche Gewinne einfahren und andererseits keine Risiken tragen wollen.

Es gab aber einzelne Gerichte, die der Meinung waren, es sei rechtsmissbräuchlich, wenn man die Unbilligkeit zur Abwendung einer Versorgungssperre einwendet.

Deshalb Unbilligkeit immer sehr frühzeitig einwenden und nicht erst, wenn schon eine Sperre droht, weil man dann die o. g. Gefahr läuft.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ubu

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2005, 18:33:18 »
Hallo biene + Harry01,

bei mir tut sich am Jahresende das gleiche Problem auf:

Wenn ich dann zu meinem A-Amt gehe und die Jahresrechnung präsentiere, die garantiert mit den neuen Arbeitspreisen versehen ist, wie mache ich dem A-Amt klar, dass die sämtliche Kosten zu übernehmen haben, obwohl ich nur die \"richtigen\" = billigen Kosten überweisen werde. Die stehen ja auf dem Standpunkt, dass nur das übernommen wird, was in Wirklichkeit von mir auch überwiesen wird!

Im Grunde bin ich dann, sollte mich doch irgendwann ein Job erreichen, der Dumme, weil ich die \"zusätzlichen\" Kosten (im Falle des Verlierens) ja gar nicht wie auch immer auf die Seite legen konnte. Auch dass nach der Jahresrechnung niedrigere Abschläge gezahlt werden als auf der Rechnung ausgewiesen wird dem A-Amt nicht gefallen. Schließlich schauen die sich ja auch die Kontoauszüge an!

Für das alles fehlt auch mir ein rechtliches Vorgehen!!!

Langsam frage ich mich schon, ob mir das alles hauptsächlich unter A-Amts-Gesichtspunkten nicht doch zu viel wird.

Weiß wer Rat?

ubu

Offline Harry01

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2005, 18:34:46 »
Hallo biene,

es gibt da sicher Mittel und Wege, das Geld vor dem Amt zu verstecken. Aber dazu möchte ich hier ungern etwas schreiben.
Auch über einen längeren Zeitraum darf ein Bedürftiger sparen. Man kann es aber auch von einer anderen Seite sehen: Jeder Bedürftige ist grundsätzlich verpflichtet, seine Wohnkosten zu senken, wenn das irgendwo möglich ist. Der Unbilligkeitseinwand würde dazu beitragen. So gesehen müßte eigentlich das Amt den Unbilligkeitseinwand beim Versorger führen und dann gleich den Betrag einbehalten.

@RR-E-ft

Einem Bedürftigen sollte es aus einem anderen Grund schon nicht egal sein: Wenn er in der Zeit ohne Beschäftigung nicht gegen die hohen Preise vorgeht, werden diese ja vom Amt voll gezahlt. Was aber, wenn derjenige nun wieder Arbeit bekommt? Dann darf er auch weiterhin die höheren Preise zahlen und kann nicht mehr rückwirkend dagegen vorgehen.

Offline RR-E-ft

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2005, 18:53:26 »
Ich bleibe dabei, dass es besondere Sozialtarife geben sollte und dass man sich für deren Einführung einsetzen sollte.

Wer mehr hat, kann für Energie auch etwas mehr bezahlen als derjenige, der auf Transferleistungen angewiesen ist.

Für Bedürftige ist es besonders unbillig, dass diese zu teils aberwitzig steigenden Gewinnen der Energiekonzerne beitragen sollen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Harry01

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2005, 18:55:23 »
@ubu

Sie brauchen dem Amt doch nicht die Überweisungen zu zeigen! Die Jahresverbrauchsrechnung reicht vollkommen aus. Da steht alles drauf, was die wissen müssen, sogar mit den höheren Preisen. Die einzelnen Posten auf den Kontoauszügen geht das A-Amt ebenfalls nichts an. Das Einzige, was die am Kontoauszug zu interessieren hat, ist der aktuelle Saldo.

Offline Monaco

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2005, 19:11:06 »
Es könnte mancher ALG II-Empfänger in Versuchung geraten, zwar die vollen Energiekosten aus der Sozialkasse zu empfangen (über einen entsprechenden Nachweis verfügt er ja ...), dann jedoch nur einen gekürzten Betrag zu überweisen. Auffstockung des ALG II gewissermaßen.

Im anderen Fall könnte es später wohl sogar Schwierigkeiten geben, die Ämter davon zu überzeugen, dass eine größere oder kleinere Nachzahlung fällig ist, weil man zuvor die Rechnungen gekürzt hat und daran die Sozialkasse (durch einen geringeren Zuschuss) beteiligt hatte.

Wie man die Sache auch betrachtet: Eine schnelle und grundlegende Klärung ist überfällig. Schließlich hat mancher doch besseres zu tun, als sich allmonatlich mit seinem Versorger auszutauschen. Indess, noch fehlt die Erkenntnis, dass alles einigermaßen fair zugeht (womit natürlich die Preise gemeint sind ...).


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline ubu

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2005, 19:12:46 »
@Harry01

Dankeschön für die Antwort. Allerdings steht auf der Jahresrechnung auch die von mir in der Vergangenheit gezahlte Abschlagshöhe drauf. Und die ist mit Unbilligkeit niedriger als bisher beim A-Amt vorgesehen. Allein von daher müsste das A-Amt mehr übernehmen als es eigentlich sollte! Ist ungerecht. Ich will schließlich auch nur das, was gerecht ist!

@RR-E-ft

Prima Idee! Nur: Arbeitslose zu motivieren, fällt immer schwerer. Ich sehe es bei mir und auch bei vielen anderen. Die Kraft fehlt irgendwann!

Trotzdem schöne Grüße

ubu

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 08. Dezember 2005, 19:15:13 »
@ubu

Entweder man hat Arbeit, Kraft und Geld, dann hat man kein Interesse und keine Zeit. Oder es ist umgekehrt.....

Der Widerspruch an sich.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ubu

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« Antwort #11 am: 08. Dezember 2005, 19:22:20 »
@RR-E-ft

Solche Aussprüche verstehe ich nicht, finde sie auch einfach nur dumm. Es gab auch Zeiten in meinem Leben, in denen ich arbeiten \"durfte\" und konnte mir da nicht das vorstellen, was ich jetzt als Arbeitsloser mitmachen darf.

ubu

Offline RR-E-ft

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für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #12 am: 08. Dezember 2005, 19:30:22 »
@ubu

Ich meinte gerade damit, dass derjenige, der gestresst von Arbeit kommt, seine Zeit braucht, um sich zu regenerieren und alles andere als Zeit dafür aufbringen wird, um sich für Sozailtarife bei den Energiepreisen einzusetzen.

Derjenige, der an sich (leider) die notwendige Zeit hätte, findet dann - wie von Ihnen geschildert- oft nicht mehr die Kraft dazu.

Wer sollte es aber leisten?

Wenn ich etwas selbst nicht verstanden habe, kann ich grundsätzlich gar nicht beurteilen, ob es etwa dumm ist oder nicht. Deshalb frage ich in solchen Situationen lieber noch einmal nach.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Harry01

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« Antwort #13 am: 08. Dezember 2005, 19:38:37 »
@ubu

Zitat
Allerdings steht auf der Jahresrechnung auch die von mir in der Vergangenheit gezahlte Abschlagshöhe drauf. Und die ist mit Unbilligkeit niedriger als bisher beim A-Amt vorgesehen. Allein von daher müsste das A-Amt mehr übernehmen als es eigentlich sollte!

Das sehen Sie falsch. Das Amt hat Ihnen die vollen Abschläge nach den aktuellen Preisen gezahlt. Der Versorger hat Ihnen eine Rechnung nach den höheren Preisen ausgestellt. Diese Rechnung ist Ihr Beleg. Wenn nun in der Rechnung ein geringerer Abschlag ausgewiesen ist, ist das erstmal nicht relevant. Das Amt weiß doch, was es Ihnen gezahlt hat und wird nun nicht nochmal die vom Versorger errechnete Nachzahlung begleichen, es sei denn, die Kosten für den Gesamtverbrauch waren höher und decken sich nicht mit den vom Amt erstatteten Kosten. Dann wird dieser Differenzbetrag sicher noch gezahlt. Natürlich müßten Sie eine Erstattung auch zurückzahlen. Fakt ist, das Amt weiß nichts von Ihrem Unbilligkeitseinwand und Sie können keinen anderen Nachweis erbringen, da ja Ihr Versorger die Ausstellung einer Rechnung nach den alten Preisen verweigert. Das ist alles gerecht. Nichts wird zuviel oder zu wenig gezahlt.

Offline FrankH

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« Antwort #14 am: 08. Dezember 2005, 19:57:34 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Ich bleibe dabei, dass es besondere Sozialtarife geben sollte und dass man sich für deren Einführung einsetzen sollte.

Sehe ich auch so.

Schließlich verzichtet z.B. die Telekom auf -berechtigten- Antrag auf die Grundgebühr des Anschlusses, GEZ-Gebühren werden auf Antrag bei sozial Schwachen ebenfalls nicht erhoben, e.t.c.

Warum sollte es daher den Energieversorgern nicht möglich sein, sozial Schwachen entsprechende Tarife anzubieten?

 

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