Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: für Hartz IV Betroffene? wie handeln?  (Gelesen 13360 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 386
  • Karma: +0/-0
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #15 am: 08. Dezember 2005, 20:17:59 »
@ Fricke

Danke - dann werde ich denen das weiterreichen - der Link war recht interessant!

 :wink:

Liebe Grüße   Biene

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #16 am: 08. Dezember 2005, 20:30:24 »
@FrankH

Zitat
Schließlich verzichtet z.B. die Telekom auf -berechtigten- Antrag auf die Grundgebühr des Anschlusses

Wo gibt es das denn? Ich weiß, daß die Telekom eine soziale Vergünstigung von ca. 8 Euro auf Satndard-Festnetzverbindungen gewährt. Dazu muß der Bedürftige aber einigen Schikanen nachkommen. Können Sie das mit dem Erlass der Grundgebühr des Anschlusses mal näher erläutern? Paßt hier nicht ganz in den Thread, daher gern per PN.

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #17 am: 08. Dezember 2005, 22:08:03 »
@FrankH

Die Telekom gibt 6,92 Euro netto Ermäßigung auf die Gesprächsgebühren, nicht auf die Grundgebühr. Wobei unser A-Amt nur mit einer 0180-Nr. zu erreichen ist, deren Gebühren natürlich nicht in den 6,92 Euro enthalten sind. Aber das nur nebenbei...


@Harry01

Ist doch noch ein Denkfehler da:

Mal platt gesagt, wenn ich in 2005 12 Abschlagszahlungen à 80,00 Euro habe, standen diese auf der Jahresrechnung 2004 drauf, die ich dem A-Amt damals vorlegen musste, damit überhaupt Heizkosten übernommen werden konnten. Ab der 8. Abschl.-zahlung 2005 habe ich meinem Versorger wg. § 315 nur noch 50,00 Euro Abschlag überwiesen -> dem Versorger fehlen praktisch 5 x 30,00 Euro von mir bei der Jahresrechnung, für die ich ja auch 5 x eine Mahnung erhalten habe. Die 150,00 Euro habe ich natürlich nicht ausgegeben, sondern gut verwahrt. Das A-Amt hat mir aber 12 x 80,00 Euro für Abschlag überwiesen.

Wenn jetzt die Jahresrechnung 2005 kommt, stellt der Versorger natürlich diese 150,00 Euro zusätzlich zu den anderen \"normalen\" überhöhten Preisen in Rechnung. Und da liegt mein Problem:

Wie mache ich das dem A-Amt klar?

Nämlich, dass diese 150,00 Euro noch da sind, ich sie aber weder dem Versorger (wg. § 315) noch dem A-Amt geben will, weil ich nicht weiß, was die Zukunft mit dieser ganzen Billigkeitsgeschichte bringt.

Also müsste ich denen doch alles erklären???

ubu

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #18 am: 09. Dezember 2005, 11:54:42 »
@ubu,

gibt das A-Amt nicht gerade eben diese 80 € als eine Pauschale für Heizkosten, so dass es letztlich egal ist, wie hoch die tatsächlichen Heizkosten sind.

Ich kann es nicth ganz nachvollziehen, da ich in der einen Liegenschaft eine Wohnung möbliert vermietet habe, Mietpreis inkl. Heiz-, und Nebenkosten, welche die Arge zahlt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #19 am: 09. Dezember 2005, 18:05:03 »
@ubu

Zitat
Wobei unser A-Amt nur mit einer 0180-Nr. zu erreichen ist

Auch da gibt es einen Trick: Bestehen Sie beim Amt darauf, daß Sie eine normale Durchwahl bekommen. Die gibt es, denn die 0180-Nummer ist nichts anderes, als eine Sondernummer, die auf einen Apparat mit normaler Rufnummer umgeleitet wird. An der 0180-Nummer verdient nämlich das Amt auch noch bei jedem Anruf, die Nummer ist wesentlich teurer als das oft angepriesene Ortsgespräch, und es kann nicht sein, daß bei denjenigen, die ohnehin kaum Geld zur Verfügung haben, noch mit solchen Sonderrufnummern in die Tasche gegriffen wird. Sagen Sie beim Amt, daß Sie sämtliche Sonderrufnummern haben sperren lassen, weil es z.B. inzwischen viele Computerdialer gibt, die auf diese Rufnummerngasse ausgewichen sind. Sollten sie Ihnen keine andere Durchwahlnummer geben, dann können Sie sich auch telefonisch nicht mehr mit dem Amt in Verbindung setzen und dann müssen Sie eben alles schriftlich oder per Mail regeln, was natürlich zeitaufwendiger ist.

Zitat
Wenn jetzt die Jahresrechnung 2005 kommt, stellt der Versorger natürlich diese 150,00 Euro zusätzlich zu den anderen \"normalen\" überhöhten Preisen in Rechnung.


Genau da liegt Ihr Denkfehler. Der Versorger stellt die 150 Euro nicht zusätzlich in Rechnung. Er rechnet sie nur beim Gesamtzahlungsrückstand mit hinzu. Ist auch logisch, denn der Versorger rechnet ja nicht mit den alten Preisen. Sie bzw. das Amt rechnen nun nicht mit dem Zahlungsrückstand, sondern mit dem entstandenen Gesamtverbrauchsbetrag und ziehen den vom Amt gezahlten Betrag, also bei Ihnen 12x80 Euro=960 Euro ab. Die sich daraus ergebende Nachzahlung (die geringer sein müßte, als die in der Rechnung aufgeführte Nachzahlung), wird Ihnen dann noch erstattet. Es kann sich auch eine Überzahlung ergeben, die müßten Sie dann natürlich an das Amt zurückzahlen.

Notfalls können Sie denen auch die genauen Umstände erklären. Das ist aber sehr aufwendig, weil dann wieder andere Fragen aufkommen. Sie tun ja nichts Ungesetzliches. Im Gegenteil, Sie sichern sich nur Ihre Rechtsansprüche, nicht zuletzt auch für die Zeit nach Ihrer Arbeitslosigkeit und senken zudem noch Ihre Wohnkosten. Theoretisch könnten Sie dem Amt auch anbieten, daß die das Verfahren weiterführen, denn Sie haben m.W. einen Rechtsanspruch darauf. Dann muß Ihnen aber auch versichert werden, daß im Falle einer Niederlage der Differenzbetrag vom Amt an den Versorger gezahlt wird, wenn das Amt ein Problem damit hat, daß Sie den Betrag einbehalten.

Offline Lernender

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #20 am: 09. Dezember 2005, 19:42:39 »
Ich denke, Heizkosten ist ein Extraposten in der Auszahlung. Da ich zwar arbeitslos, aber nicht Hartz4-Empfänger bin, nehme ich mal an, dass diese pro Einzelfall berechnet werden.

Von daher sehe ich persönlich kein Problem
Anschreiben an das zuständige Amt mit Hinweis auf die Billigkeitseinrede und der Bitte um Stellungnahme, wie verfahren werden soll.

Wer sich unsicher fühlt, dieses selber aufzusetzen, geht zu einer caritativen Einrichtung, die ihm Hilfestellung geben wird.

So ist man meines Erachtens aus dem Schneider. Ich würds jedenfalls so machen.

Lernender

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #21 am: 09. Dezember 2005, 21:35:17 »
@Lernender

Wenn es diese Möglichkeit mit der caritativen Einrichtung gibt, wäre das sicher eine unkomplizierte Lösung. Ich halte es nicht für eine gute Idee, mit der Billigkeitseinrede an die ARGE heranzutreten. Dann wird es richtig kompliziert.

Zitat
Ich denke, Heizkosten ist ein Extraposten in der Auszahlung.

Der kommunale Zuschlag ist ein Extraposten im ALG II-Bescheid, in dessen Gesamtbetrag die Heizkosten enthalten sind. Leider ist die Höhe des Einzelbetrages im Bescheid nicht einzeln aufgeführt und man muß ihn der ARGE einzeln aus der Nase ziehen. Für eine Person sind die Kosten bei angemessenem Wohnraum (ca. 50 m2) in einer Mietwohnung in voller Höhe zu übernehmen, was bei Gas dem Abschlag an den Versorger entspricht. Ein kleiner Abzug wird für die Warmwasseraufbereitung vorgenommen, sofern das warme Wasser auch mit Gas erzeugt wird.

Offline Lernender

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #22 am: 10. Dezember 2005, 13:23:35 »
Sorry, dass mein Gedanke nicht wirklich praktikabel ist.

Lernender

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #23 am: 10. Dezember 2005, 13:42:37 »
@Lernender

Ihr Gedanke ist durchaus praktikabel. Nur ist es momentan so, daß die ARGE selbst noch Erfahrungswerte braucht, die sie aber erst mit Ablauf dieses Jahres hat. Wenn jetzt noch jemand mit den Vorgängen der Unbilligkeitseinwände kommt, sind die richtig überfordert, es werden falsche Entscheidungen getroffen und der Betroffene hat nur Aufwand Rennerei, alles wieder richtig zu biegen. Für diesen Schritt ist es vielleicht einfach nur zu früh. Früher oder später müssen sich die Arbeistämter sowiso damit auseinandersetzen, denn es gibt sicher Einige, die die Abschläge kürzen.

Wichtig ist, daß der Betroffene den Unbilligkeitseinwand erhebt. Selbst wenn die ARGE darauf besteht, daß der volle Abschlag an den Versorger gezahlt wird, kann das der Betroffene ja auch problemlos tun. Um es mal hart zu sagen, es ist in dem Fall ja nicht sein Geld. Wichtig ist nur, daß die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Wenn der Betroffene später wieder Arbeit hat, kann er die Abschläge ja wieder kürzen, bis es wieder paßt.

Offline Lernender

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #24 am: 10. Dezember 2005, 13:48:59 »
@Harry01.

Merci für die Erläuterung.

Lernender

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #25 am: 12. Dezember 2005, 10:56:50 »
@Forum,

aufgrund von Kontakten mit einer Arge versuche ich hier eine Aussage bezgl. Abschlagsminderungen bei Widerspruch zu erhalten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
« Antwort #26 am: 12. Dezember 2005, 12:01:41 »
Wäre denn Folgendes denkbar?
Ein Empfänger von Sozialleistungen fordert seinen Leistungsträger dazu auf, gegen die überhöhten Preise der Versorger vorzugehen. Schließlich ließen sich damit beträchtliche Mittel der Sozialkassen einsparen. Und man sollte es doch als gewisse Pflicht der Leistungsträger ansehen, die Kosten möglichst gering zu halten. Wenn diese dann nichts unternehmen, könnte man sie ggf. wegen Vergeudung von Steuergeldern belangen. Damit einen entsprechenden Druck aufgebaut, wäre es doch nicht abwegig, die Sozialleistungsträger mit in unser Boot zu ziehen. Oder denke ich damit zu sehr um die Ecke?

Freundliche Grüße

Monaco.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz