@FrankH
Die Telekom gibt 6,92 Euro netto Ermäßigung auf die Gesprächsgebühren, nicht auf die Grundgebühr. Wobei unser A-Amt nur mit einer 0180-Nr. zu erreichen ist, deren Gebühren natürlich nicht in den 6,92 Euro enthalten sind. Aber das nur nebenbei...
@Harry01
Ist doch noch ein Denkfehler da:
Mal platt gesagt, wenn ich in 2005 12 Abschlagszahlungen à 80,00 Euro habe, standen diese auf der Jahresrechnung 2004 drauf, die ich dem A-Amt damals vorlegen musste, damit überhaupt Heizkosten übernommen werden konnten. Ab der 8. Abschl.-zahlung 2005 habe ich meinem Versorger wg. § 315 nur noch 50,00 Euro Abschlag überwiesen -> dem Versorger fehlen praktisch 5 x 30,00 Euro von mir bei der Jahresrechnung, für die ich ja auch 5 x eine Mahnung erhalten habe. Die 150,00 Euro habe ich natürlich nicht ausgegeben, sondern gut verwahrt. Das A-Amt hat mir aber 12 x 80,00 Euro für Abschlag überwiesen.
Wenn jetzt die Jahresrechnung 2005 kommt, stellt der Versorger natürlich diese 150,00 Euro zusätzlich zu den anderen \"normalen\" überhöhten Preisen in Rechnung. Und da liegt mein Problem:
Wie mache ich das dem A-Amt klar?
Nämlich, dass diese 150,00 Euro noch da sind, ich sie aber weder dem Versorger (wg. § 315) noch dem A-Amt geben will, weil ich nicht weiß, was die Zukunft mit dieser ganzen Billigkeitsgeschichte bringt.
Also müsste ich denen doch alles erklären???
ubu