Moin, Moin, 
Obwohl dieses Jahr sehr mild war, dadurch weniger Gas als im letzten Jahr
verbraucht wurde. Dieses wurde den SW mitgeteilt und damit es nicht zu
Überbezahlungen kommt, darum gebeten, die Abschläge November und
Dezember nicht zahlen zu müssen. Jetzt kommt die Antwort.
Die SW bestehen auf Abschlagzahlungen nach Verbrauchsmengen des Vorjahres.
mit Ihrem oben genannten Schreiben teilen Sie mit, daß Sie
für November und Dezember keine Abschläge zahlen wollen. 
Als Begründung geben Sie an, daß nach Ihren Ermittlungen eine 
Überzahlung bereits jetzt eingetreten ist.
Wir widersprechen diesem Ansinnen und bestehen darauf, daß die
Abschläge wie gewohnt entrichtet werden.
Der § 25 der AVBGasV sieht vor, daß Abschläge nach den 
Verbrauchsmengen des Vorjahres errechnet werden. Dies haben wir getan.
Besondere Umstände, die eine Herabsetzung Ihrer individueilen Rate 
nach sich ziehen, haben Sie nicht   dargelegt.   Allgemeine   Begründungen   
wie   Zwischenzählerstände,   allgemeine Verbrauchsentwicklung etc. 
werden nicht bei den laufenden Raten, sondern mit der Jahresendabrechnung 
ausgeglichen. Dies gilt selbstverständlich für beide
Fälle, nämlich daß dem Kunden ein Guthaben zu erstatten ist oder vom 
Kunden eine Nachzahlung zu fordern ist.
Sollten die Abschläge nicht fristgerecht bei uns eingehen, werden wir
entsprechende Maßnahmen einleiten.
Die von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen 
hinsichtlich der von Ihnen kritisierten Gaspreiserhöhungen haben wir 
bisher hingenommen und wollten dies auch weiterhin tun, um diese 
Forderungen im Rahmen der Jahresabrechnung geltend zu machen. Dies 
hat aber nichts damit zu tun, daß die Ratenzahlungen für November und 
Dezember vollständig eingestellt werden dürfen.
Die Stadtwerke erklären unmissverständlich; daß sie auf die 
fristgerechte   Erfüllung ihrer Abschlagsforderungen bestehen. 
Entsprechende Mahnschreiben beinhalten dann sämtliche Rückstände.
Wie kann reagiert werden?
Gruß
Willy