Moin, Moin,
Obwohl dieses Jahr sehr mild war, dadurch weniger Gas als im letzten Jahr
verbraucht wurde. Dieses wurde den SW mitgeteilt und damit es nicht zu
Überbezahlungen kommt, darum gebeten, die Abschläge November und
Dezember nicht zahlen zu müssen. Jetzt kommt die Antwort.
Die SW bestehen auf Abschlagzahlungen nach Verbrauchsmengen des Vorjahres.
mit Ihrem oben genannten Schreiben teilen Sie mit, daß Sie
für November und Dezember keine Abschläge zahlen wollen.
Als Begründung geben Sie an, daß nach Ihren Ermittlungen eine
Überzahlung bereits jetzt eingetreten ist.
Wir widersprechen diesem Ansinnen und bestehen darauf, daß die
Abschläge wie gewohnt entrichtet werden.
Der § 25 der AVBGasV sieht vor, daß Abschläge nach den
Verbrauchsmengen des Vorjahres errechnet werden. Dies haben wir getan.
Besondere Umstände, die eine Herabsetzung Ihrer individueilen Rate
nach sich ziehen, haben Sie nicht dargelegt. Allgemeine Begründungen
wie Zwischenzählerstände, allgemeine Verbrauchsentwicklung etc.
werden nicht bei den laufenden Raten, sondern mit der Jahresendabrechnung
ausgeglichen. Dies gilt selbstverständlich für beide
Fälle, nämlich daß dem Kunden ein Guthaben zu erstatten ist oder vom
Kunden eine Nachzahlung zu fordern ist.
Sollten die Abschläge nicht fristgerecht bei uns eingehen, werden wir
entsprechende Maßnahmen einleiten.
Die von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen
hinsichtlich der von Ihnen kritisierten Gaspreiserhöhungen haben wir
bisher hingenommen und wollten dies auch weiterhin tun, um diese
Forderungen im Rahmen der Jahresabrechnung geltend zu machen. Dies
hat aber nichts damit zu tun, daß die Ratenzahlungen für November und
Dezember vollständig eingestellt werden dürfen.
Die Stadtwerke erklären unmissverständlich; daß sie auf die
fristgerechte Erfüllung ihrer Abschlagsforderungen bestehen.
Entsprechende Mahnschreiben beinhalten dann sämtliche Rückstände.
Wie kann reagiert werden?
Gruß
Willy