Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe

<< < (4/8) > >>

RR-E-ft:
@kukuk43

Das EVU kann zurecht Abschlagszahlungen verlangen.

Das ist der Ausgleich für die Vorleistungspflicht bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung.

Die Abschläge werden in gleicher Höhe bemessen und sollen idealiter mit der Jahresverbrauchsabrechnung zu einem ausgeglichenem Ergebnis führen ohne ein großes Guthaben oder eine große Nachforderung.

Die gleichmäßigen Abschläge führen dabei zu einer deutlichen Vereinfachung.

Bei Ihrer Vorgehensweise rechnen Sie praktisch monatlich spitz ab, also zahlen sie in der Heizperiode viel, außerhalb der Heizperiode wenig.

In Summe kommmt es zwar auf das gleiche hinaus.

Jedoch ist der Aufwand, welcher durch die Abschlagszahlungen gerade deutlich vermindert werden sollte, für das EVU unzumutbar.

Dieses müsste nämlich mit großem Aufwand Ihre vielen einzelnen der Höhe nach vollkommen unterschiedlichen Zahlungen manuell einbuchen.

Das geht nicht. Ihr Versorger wird sich dagegen verwahren, aus genannten Gründen wohl mit Erfolg.

Nicht umsonst kommt der Ableser nicht wie in früheren Zeiten einmal monatlich zur Ablesung.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Pelikan:
Hallo Hr. Fricke,

in AVBGas $25(1) steht nichts von gleicher Höhe.  
Manueller Buchungsaufwand?
Nö, auf dem Abschlagsschein steht eine Kundennummer und eine Referenznummer. Die verbucht der Compjuter.
Ist so wie Abschlagsbegrenzung. \"Geht nicht\" ist faule Ausrede, wie kommt wohl nach einer Jahresabrechnung der neue Abschlag ins System?  
Bei einem Vordruck kann neben den beiden Angaben auch der Zählerstand mit gebucht werden. Das ist dann was für Leute die sich damit befassen und per Rechnung bezahlen.

Spitzabrechnung, welchen anderen Möglichkeiten habe ich sonst, wenn ich im Sommer abgerechnet werde und zum Jahresende ausziehe? Bis dann habe ich mehr eingezahlt als verbraucht - - und verloren.

Ausserdem heist es doch Abschlag auf den möglicherweise zu erwartenden Gesamtverbrauch. Da Stadtwerke (in der Regel ) keine Gaspeicher betreiben, brauchen Sie in den Sommermonaten eh nicht soviel Kohle.


Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@Pelikan

Der neue Abschlag wird automatisch von der EDV allein anhand der Zählerstände der Jahresablesung berechnet oder dachten Sie, da säße etwa ein Mitarbeiter mit dem Taschenrechner und rechne für jeden einzelnen Kunden einen neuen passenden Abschlag aus?

Vielleicht war es mal so.

Und diese Automatisierung ist die Hürde.

Ich denke mal, dass Stadtwerke an ihre Vorlieferanten ggf. ebenso Abschläge zu leisten haben  und nicht unbedingt monatlich spitz abrechnen.

Das mag von Fall zu Fall unterschiedlich gestaltet sein.

Leisten die Stadtwerke jedoch Abschläge, brauchen Sie wohl ebenso kontinuierlich das Geld der Kunden.

Das System kann man sich vielleicht wie eine große Kaskade vorstellen, bei der das Gas nach unten und das Geld nach oben fließt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Pelikan:
@RR-E-ft,

da ich programmiere, mit SAP arbeite und in einer früheren Firma mit der Fernauslesung von Stromzählern zu tun hatte, habe ich zumindestens eine Vorstellung vom dem was da so geht.
Bankdaten bekommt der Versorger in elektronischer Form, damit ist Referenznummer und Betrag buchbar. Da braucht keiner was manuell machen. Ist bei Bankeinzug genauso, das Programm erzeugt die Daten zum einziehen und bekommt die Daten zur Gutschrift wieder. Über die Taggradzahl ist eine automatische Aufteilung und Abrechnung möglich.
Laut BAFA wird in den Sommermonaten mehr Gas importiert als im Winter. Wenn das so geht, hat der Geldfluss nichts mit dem Gasfluss zu tun.
Für seine Aufwendungen kassiert der Versorger einen Grundpreis. Den würde er ja auch immer bekommen.
Ein Zusatzaufwand, wenn ich jeden Monat spitzrechne kann ich für den Versorger nicht erkennen. Im Gegenteil, ich nehme ihm arbeit ab, da er ja nicht so viel Geld verwalten muss;-)

Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@Pelikan

Zu § 25 AVBV kann ich keine andere Aussage treffen.

Bei der Kaskade handelt es sich um ein Bild. Entscheidend kam es auf die Flussrichtungen an, nicht auf die Gleichzeitigkeit. Die zeitliche Ungleichverteilung spricht gerade dafür, dass - wie gegenüber den Kunden - auch zwischen den Unternehmen mit Abschlagszahlungen gearbeitet wird.

Richtig ist, dass im Sommer mehr Gas importiert wird als im Winter, was eigentlich einen Widerspruch darstellen würde.

Nicht jedoch, wenn man bedenkt, dass die Energienachfrage in Asien und China wohl gerade im Winter groß ist (Unfug).

Deshalb sollte ja auch der Gaspreis des im Winter gelieferten Gases wenig mit den aktuell gestiegenen Importpreisen zu tun haben, weil es eben aus Vorperioden stammt.

Bei VNG Leipzig sollen bis zu 50 Prozent des im Winter gelieferten Gases aus dem Bezug über den Sommer stammen.... http://www.vng.de/content/deutsch/Leistungen/index.html

Selbst wenn also die Erdgasimportpreise steigen, müssten sich die aktuellen Preiserhöhungen erst später auswirken, also Preiserhöhungen der Gasversorger erst nach und nicht vor der Heizperiode zur Folge haben.

Windfall profits.... sind Gewinne, die vom Himmel fallen.

Deshalb waren die Preiserhöhungen in 09/04 um so weniger erklärlich.

Dabei wird nicht vekannt, dass die Speicherung Geld kostet. Aber diese Kosten fallen ja immer an und sind deshalb in den Preisen enthalten.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln