Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten
Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
Willy:
Moin, Moin,
Obwohl dieses Jahr sehr mild war, dadurch weniger Gas als im letzten Jahr
verbraucht wurde. Dieses wurde den SW mitgeteilt und damit es nicht zu
Überbezahlungen kommt, darum gebeten, die Abschläge November und
Dezember nicht zahlen zu müssen. Jetzt kommt die Antwort.
Die SW bestehen auf Abschlagzahlungen nach Verbrauchsmengen des Vorjahres.
mit Ihrem oben genannten Schreiben teilen Sie mit, daß Sie
für November und Dezember keine Abschläge zahlen wollen.
Als Begründung geben Sie an, daß nach Ihren Ermittlungen eine
Überzahlung bereits jetzt eingetreten ist.
Wir widersprechen diesem Ansinnen und bestehen darauf, daß die
Abschläge wie gewohnt entrichtet werden.
Der § 25 der AVBGasV sieht vor, daß Abschläge nach den
Verbrauchsmengen des Vorjahres errechnet werden. Dies haben wir getan.
Besondere Umstände, die eine Herabsetzung Ihrer individueilen Rate
nach sich ziehen, haben Sie nicht dargelegt. Allgemeine Begründungen
wie Zwischenzählerstände, allgemeine Verbrauchsentwicklung etc.
werden nicht bei den laufenden Raten, sondern mit der Jahresendabrechnung
ausgeglichen. Dies gilt selbstverständlich für beide
Fälle, nämlich daß dem Kunden ein Guthaben zu erstatten ist oder vom
Kunden eine Nachzahlung zu fordern ist.
Sollten die Abschläge nicht fristgerecht bei uns eingehen, werden wir
entsprechende Maßnahmen einleiten.
Die von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen
hinsichtlich der von Ihnen kritisierten Gaspreiserhöhungen haben wir
bisher hingenommen und wollten dies auch weiterhin tun, um diese
Forderungen im Rahmen der Jahresabrechnung geltend zu machen. Dies
hat aber nichts damit zu tun, daß die Ratenzahlungen für November und
Dezember vollständig eingestellt werden dürfen.
Die Stadtwerke erklären unmissverständlich; daß sie auf die
fristgerechte Erfüllung ihrer Abschlagsforderungen bestehen.
Entsprechende Mahnschreiben beinhalten dann sämtliche Rückstände.
Wie kann reagiert werden?
Gruß
Willy
Monaco:
@willy
Gerade weil Sie Einspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt haben, müssen Sie eine Überzahlung vermeiden. Durch seine Forderungen würde Sie ihr Versorger in einen Rückforderungsprozess drängen. Da Sie nicht erst Geld hergeben müssen, um es später wieder zurückfordern, weisen Sie die Forderung Ihres Versorgers zurück.
Teilen Sie ihm dazu Ihren aktuellen Zählerstand mit, ermitteln den Verbrauch mit und rechnen diesen auf den aktuellen Abrechnungszeitraum hoch. Zum Ausgleich der Sommer-/Winterschwankungen verwenden Sie z.B. die/eine allgemeine Gradtagszahlentabelle. So können Sie den zu erwartenden Jahresverbrauch so annähernd genau errechnen, dass Ihr Versorger Schwierigkeiten bekommen dürfte, ihnen das Gegenteil nachzuweisen. Das dies kein Grund sein soll, die Abschlagszahlungen herabzusetzen, bezweifle ich an dieser Stelle. Schließlich möchten Sie doch ihrem Versorger auch keinen kostenlosen Kredit einräumen.
Außerdem ist die Jahresabrechnung doch nicht mehr fern. Wenn Sie stets den Einwänden ihres Versorgers mit Argumenten begegnen, ist die Zeit schnell überbrückt.
Und mit der Jahresabrechnung stellt sich dann zumindest diese Frage nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Willy,
im § 25 AVBGasV ist nicht gereglt wer die Abschlagshöhe festsetzt.
Sie brauchen nicht nachzuweisen, dass der Verbrauch runtergegangen ist.
Der Versorger hat diese Aussage hinzunehmen, anderenfalls steht ihm ja das Recht zu, seinen Zähler abzulesen und Ihre Angabe zu kontrollieren.
Die Festsetzung der Abschläge nach § 25 AVGasV nehmen die Versorger gerne für sich in Anspruch.
Nach Widerspruch kann man sich ruhig zurücklehnen, die Versorger sollen klagen und dann wird man sehen!!
Thorsten S.:
Hallo,
da stellt sich mir - ganz allgemein - die Frage, ob man als Kunde bei Abschlagszahlungs-Verträgen eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf Verzinsung der Überzahlungen hat. Auch wenn das im Einzelfall bei Kleinstbeträgen von weniger als 100 EUR im Jahr eher Peanuts wären - in der Summe kommen auf diese Art und Weise meiner Meinung nach bei den Versorgern riesige zinsfreie Kreditsummen zusammen. Und zu hoch angesetzte Abschlagsbeträge mit anschließender Guthaben-Erstattung sind ja auch eher die Regel als die Ausnahme...
Haben die EVU\'s ein Anrecht auf zinslose Darlehen auf Kosten der Kunden?
Gruß,
Thorsten
Willy:
Hallo
nach nochmaliger Rücksprache mit den Stadtwerken teilte man mit,
dass die Stadtwerke weiterhin ihre Forderungen aufrecht erhält.
Man sei uns (Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke
Emsdetten - IG-Gaskunden - http://www.st-sn.de/gaskunden)
schon genug entgegen gekommen, und leite im Falle der monatl.
Abschlagskürzung keine rechtlichen Schritte ein.
Aber das auf 0 € setzen der letzten Abschlagszahlung des
Abrechnungszeitraumes, das sei des Guten zuviel.
Es seien ?? zig Briefe mit dem gleichen Wortlaut eingegangen, so das
man von einer Einzelfall-Begründung nicht sprechen kann.
Laut Aussage eines Sachbearbeiters der Stadtwerke werden die
Zählerstände der IG-Gaskunden Anfang Januar 2006 durch einen
Mitarbeiter der Stadtwerke vor Ort abgelesen.
Gruss Willy Sellin
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