Das Sie nicht unbedingt bei einem Premium-Anbieter gelandet sind, auch wenn in seinem Tarif dieses Wort vorkommt, dürften Sie beim Lesen in diesem Forum ja mittlerweile mitbekommen haben. Wenn Sie über das Vorgehen Ihres Anbieters erstaunt sind, so wird dieses Erstaunen im weiteren Verlauf des Vetragsverhältnisses vermutlich noch deutlich steigen; so lassen zumindest die bisherigen Erfahrungen von vielen Verbrauchern mit dem Anbieter vermuten.
Zu Ihren Fragen ist folgendes anzumerken:
1.) Sie haben im August einen Vertrag geschlossen, der eine bestimmte Laufzeit beinhaltete. In diesen Vertrag waren vermutlich bestimmte AGB eingebunden, die auch Verfahrensregelungen beinhalteten, u.a. auch zu Laufzeit, Kündigung und Verlängerung. Zwar kann man versuchen, dieses ganze Procedere einvernehmlich zu umgehen (um außer der Reihe doch eine andere Laufzeit zu vereinbaren), jedoch führt dieses bei Versorgern der Art, wie Sie ihn hier ausgewählt haben, eher zu Problemen. Für die Zukunft sollten Sie von solchen Sonderaktionen Abstand nehmen und sich lieber den Kündigungstermin in einen Kalender schreiben. Falls Sie da Angst haben, dass Sie ihn trotzdem verpassen, können Sie ja auch schon direkt zu Vertrags- bzw. Lieferbeginn den Vertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen. Dann können Sie es auch nicht mehr vergessen. Sie müssen sich dann nur rechtzeitig (ca. 6-8 Wochen vor Vertragsende) einen neuen Versorger aussuchen, damit Sie nicht in die Grundversorgung fallen.
2.) Die Erhöhung der EEG-Umlage beträgt für 2017 0,53 ct. Inwieweit der Versorger diese Preiserhöhung an seine Kunden weitergibt, bleibt ihm überlassen. Wenn ich das richtig gelesen habe, beinhaltet Ihr Tarif eine sogenannte eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate. In vielen Fällen versuchen Versorger über diese eine Erhöhung der EEG-Umlage an die Kunden weiter zu geben. Ob sich für Ihren Wohnort noch weitere Preisanpassungen (z.B. Netzentgelte) ergeben, die noch mit aufgeschlagen werden, vermag ich nicht zu sagen, da diese Wohnortbezogen sind und nicht einheitlich in ganz Deutschland.
Da Sie Ihren Vertrag schon im August abgeschlossen haben, die EEG-Umlagenerhöhung aber erst zum 15.10. eines Jahres festgelegt wird, konnte der Versorger diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich auch noch nicht eingepreist haben. Er MUSS Sie aber auch nicht einpreisen, vielmehr muss er gegen die Erhöhung zunächst anfallende Einsparungen an anderer Stelle entgegen setzen. Das vergessen leider die meisten Versorger und als Verbraucher dieses nachzuweisen fällt sehr schwer.
3.) Wahrscheinlich haben Sie aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Das hängt aber zum einen von Ihren Vertragsbedingungsregelungen (AGB) ab und zum anderen auch von Ihrem Versorger, wie der das sieht. Gerade die Versorger der Art, wie Ihrer einer ist, verneinen das Sonderkündigungsrecht im Falle der Preisanpassung aufgrund der EEG-Umlagenerhöhung gerne.
Es gibt dazu aber auch schon erste Urteile (z.B.
lesen Sie dazu auch
hier: Gute Nachricht für Stromkunden: Kündigung auch bei Preisänderungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen ...., außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt.
Was wollen Sie damit ausdrücken ? Meines Wissens enthält der ursprünglich gewählte Tarif auch schon diese Preisgarantie, oder nicht ?
Was für eine Laufzeit enthält die neue email ?
Zu beachten ist, dass die Vertragslaufzeit nicht immer mit dem Lieferzeitraum übereinstimmt. Maßgeblich für den Kündigungszeitpunkt ist in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Problematisch ist, wenn Sie einen Bonusvertrag haben, wo der Bonus nach einem Jahr Belieferung gezahlt wird, aber Vertragslaufzeit und Lieferdatum auseinanderfallen, da Sie dann fast immer ins 2. Vertragsjahr müssen und dort keine Preisgarantie mehr haben. Und dann ist die nun vorliegende Preisanpassung meist das kleinste Problem.
Ich würde mir daher überlegen, ob ich den vorliegenden Sachverhalt nicht nutze, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und mir einen anderen Versorger zu suchen. Hilfestellung und ein paar Tipps, was zu beachten ist, finden Sie u.a. auch auf dieser Seite
www.bezahlbare-energie.de .