Ich befürchte, Sie vermengen hier zu viele Dinge miteinander. Die Feststellungsklage gilt ja zunächst mal nur für den "Altsachverhalt". Die aktuelle Situation wird da wohl keine Rolle spielen, auch wenn Sie sie nachgeschoben haben. Dafür müssen SIE ggf. neue Maßnahmen ergreifen.
Bezgl. der AGB-Änderung ist festzustellen, dass diese laut BGH-Rechtsprechung zumindest bei den wesentlichen Vertragsbestandteilen (also z.B. der Preisanpassungsklausel) im Fall der Energieverträge nur im Einverständnis mit dem Vertragspartner erfolgen kann. Wird dieses von ihm verweigert (wenn es denn von ihm eingefordert wird), kann der Versorger natürlich kündigen. Bei den Fristen gibt es im Sondervertrag keine gesetzlichen Fristen. Es gilt, was in den AGB steht. Wird dagegen verstoßen, ist die Änderung schlicht nicht gültig. Ob ein Verstoß gegen die Fristen ein Sonderkündigungsrecht Ihrerseits auslöst, ist mir nicht bekannt, halte ich aber eher für unwahrscheinlich, da Sie ja den Schutz haben, dass die Änderung unwirksam ist, auch wenn Sie ihn ggf. gerichtlich durchsetzen müssen. Aber auch hier können die AGB Regelungen enthalten.
Das Ganze scheint mir derzeit ziemlich verworren und die Komplikationen, die Sie selbst schon als Frage in den Raum gestellt haben, sind wohl vorprogrammiert. Schadensersatzansprüche werden sehr aufwendig einzutreiben sein, erst recht, wenn Sie gar keine Strom erhalten (das Ihnen kalt ist, wird nicht als Schadensersatz durchgehen und wenn Sie sich andere Heizgelegenheiten besorgen, werden Sie ihn Vorleistung treten müssen ohne zu wissen, was Sie hinterher zurück bekommen). So das Ganze jetzt im Winter auch nicht besser.
Ich würde die ggf. unverzichtbaren Dinge beitreiben und den Vertrag zu den Ursprungskonditionen aussitzen, Abschlagshöhe hin oder her.
Das Sie die Konstellation beim Pakettarif nicht verstanden haben oder etwas anderes darunter verstehen als üblicherweise gemeint ist, ist halt nicht dem Versorger anzulasten. Nicht umsonst wird allseits vor den Pakettarifen gewarnt.
Und wenn die Verbraucherzentrale so felsenfest davon überzeugt ist, dass Sie die 12 Abschläge durchbekommen, dann sollen sie Sie unterstützen. Auch die haben Anwälte. ICH würde deswegen keine Aufstand machen. Bei Ihrem Verbrauch reden wir da über Cent-Beträge. Da bietet das Leben wichtigere Dinge zu tun.