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Autor Thema: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen  (Gelesen 49983 mal)

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Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #30 am: 02. November 2016, 00:27:36 »
Bei rhenag war es Ende des Monats eins damit die große Vorleistung als Argument nicht gilt

Offline bolli

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #31 am: 02. November 2016, 09:24:03 »
Ein Großteil der Billiganbieter zieht die Forderung zu Beginn des ersten Monats und dann fortlaufend zu Monatsbeginn ein. Dieses stellt nach meinem Wissen KEINE Vorauszahlung im eigentlichen Sinne dar. Diese wäre nur gegeben, wenn VOR Beginn der Lieferung bereits Zahlungen fällig wären.
Welches Düsseldorfer Urteil meinen Sie eigentlich ?
Ob 11 oder 12 Abschläge zu zahlen sind ergibt sich in der Regel aus den Berechnungen. Im Vertrag steht dieses sehr oft nicht. Wichtig ist nur, dass die Summe der Abschläge (egal ob 11 oder 12) die Gesamtsumme nicht überschreitet. Wir hatten mal einen Versorger, der regelmäßig mit der 12. Abschlagszahlung eine zusätzliche Zahlung einzog, obwohl bereits mit 11 Abschlägen die errechnete Gesamtsumme für den angegebenen Verbrauch erreicht war. Das ist nicht zulässig.

Beim Abschluss eines Pakettarifes steht in der Regel klar drin, um was für ein Paket (wieviele kWh) es sich handelt. Nur diese Zahl ist maßgeblich. Die Angabe Ihres tatsächlichen Verbrauchs hat keinen rechtlichen Bindungscharakter. Ich kann Ihnen da auch nicht viel Hoffnung machen, dass Sie aufgrund dieser Angaben einen Prozess gewinnen werden, auch wenn Sie möglicherweise durch diese Zahlen irritiert wurden.

Ich vermute mal, dass der Versorger die Feststellungsklage erhebt, dass Sie einen Vertrag über den Bezug von 2200 kWh Energie abgeschlossen haben, da Sie ja der Meinung sind, Sie hätten nur einen über 2.000 kWh abgeschlossen, und dieses Begehren auch an die Schlichtungsstelle herangetragen haben, wenn ich Sie richtig verstehe. Ich glaube ja nicht, dass Sie wegen der 32 ct Abweichung im Monatsabschlag die Schlichtungsstelle angerufen haben, oder ?

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #32 am: 02. November 2016, 19:41:56 »
Hey Bolli, doch selbst die 32 Cent habe ich moniert und immergrün weigerte sich.http://www.verbraucherzentrale.nrw/abschlaege Meinte ich. Ich habe alles rausgehauen was geht, weil ich die ganzen Unstimmigkeiten von immergrün bereits im Internet gelesen habe.Die Verbraucherzentrale will mit mir bei einem Termin meinen Fall checken. Die sind der Meinung am Telefon, dass man auf 12Abschläge pochen soll. Weil schon 51 oder 98 Euro Vorschuss erheblich sind  aber Sie wollen meine Vertragsdaten mal checken wegen der Verbrauch 2000kwh Angabe trotz 2200kwh im Vertrag. Die 2000kwh stehen im Vertrag. Der Verbrauch beträgt 2000kwh. Und ganz oben steht Paket 2200kwh plus mit Preisbindung. Etwas irreführend. Für manche und davon ging ich auch aus, hieß es bis 2200 kWh keine erhöhte Preise pro kWh. Also 200kwh Luft. Aber keine Ahnung. Stimme euch sonst zu das ich mir rechtlich sorgen mache. schlimm. Bei diesem Anbieter Bolli ist das übrigens auch. Die Buchen bei allen von denen man hört einen illegalen 12 Abschlag bei 11 erhöhten Abschlägen ab. Bei einem Kumpel von mir auch und der Schnösel hatte mich leider nicht gewarnt.

Offline Gaspreisbremse

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #33 am: 02. November 2016, 21:07:00 »
Wie man ein Produkt nennt, ist doch erstmal zweitrangig.

Wieso sollte denn der Kunde oder der Versorger einen Tarif für Verbrauch bis 2200 kWh (ein Paketpreis, sagen wir 700 EUR) anbieten, dann aber mit dem Kunden einen niedrigere Verbrauchsvereinbarung treffen (2000 kWh, 650 EUR), und dazwischen aber 200 kWh Luft lassen (kostenfrei oder halt kWh-genau abgerechnet)? Was ein Unsinn. Wenn ich als Versorger schon ein Paket anbiete, dann gilt das auch.

So wie ich das hier herauslesen kann:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif "Paket 2200kwh plus mit Preisbindung" für 2200 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2000 kWh
Sie wundern sich, dass Sie nun trotzdem für 2200 kWh bezahlen müssen.

Oder:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif "Paket 2200kwh plus mit Preisbindung" für 2000 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2000 kWh. - Dürfte keine Probleme geben

Oder:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif Paketpreis für 2000 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2200 kWh
Sie wundern sich, dass der Preis ab 2000 kWh sehr hoch ist.

Wie isses denn nu?

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #34 am: 02. November 2016, 23:16:15 »
Preisbindung 2200 kWh steht da als Paket. Unterzeile Verbrauch 2000kwh. Aber dennoch brauch hier mal die Hilfe der verbraucherzentrale. Mal schauen, wann man da einen Termin bekommt. Die beschäftigen sich ja sehr intensiv damit.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #35 am: 03. November 2016, 11:26:51 »
Zitat von: Aus Antwort #32
…Die Verbraucherzentrale will mit mir bei einem Termin meinen Fall checken. Die sind der Meinung am Telefon, dass man auf 12Abschläge pochen soll. Weil schon 51 oder 98 Euro Vorschuss erheblich sind aber Sie wollen meine Vertragsdaten mal checken wegen der Verbrauch 2000kwh Angabe trotz 2200kwh im Vertrag…

@ Spondon1

Ihre bisherigen Ausführungen zeugen davon, dass Sie sich scheinbar vor Ihrem Vertragsabschluss mit den „Feinheiten“ der Angebote der EVU in nicht ausreichendem Maße auseinandergesetzt haben.
Wenn Sie hier aus dem Forum heraus eine hilfreiche Interpretation Ihrer Vertragsangelegenheit erwarten, dann sollten Sie die diesbezüglichen notwendigen Fakten hierfür konkret benennen. Daran mangelt es bislang schlicht und einfach. Hier sind User tätig, die kennen sich in diesem Metier gut aus. Wenn Sie eine objektive Einschätzung Ihrer Angelegenheit erwarten, dann sollten Sie Ihre Vertragsdaten hier umfänglich einstellen. Sie können davon ausgehen, dann eine realistische Einschätzung zu Ihrem Fall zu bekommen.

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #36 am: 03. November 2016, 13:42:26 »
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Spar Paket Plus
Tarif: Arbeitspreis: 25,84 Cent/kWh Preisbindung bis 2.200Kwh (ab 2201 kWh: 45,22 Cent/kWh)
Jahresverbrauch: 2.000,00 kWh
Spar Paket Plus Grundpreis: 0,00 €/Monat
2200 Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
(s. Punkt 3 - Ergänzende Vertragsbedingungen 365 AG)
Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen Energie (Strom und Gas) der 365 AG für
Privat und Gewerbekunden. Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern
per Stand 1. Januar 2016, EEG-Umlage 2016 enthalten.

Weil da von Preisgarantie die Rede ist, bin ich davon ausgegangen, dass der KWH Preis bis 2.200KWH fest ist. Da ich in dem Paket aber einen Verbrauch von 2000Kwh festgelegt habe, bin ich ebenfalls davon ausgegangen, dass sich entsprechend der Abschlag am Verbrauch orientiert und ich auch einen Mindestverbrauch von 2000KWH mit dem Paket festgelegt habe.

Zweitens habe ich die falschen Abschlagsrechnungen festgestellt. 0,2584€ mal 2000kwh= 516,80€
/12= 43,00666€ mtl Abschlag und nicht 52€ korrekter Abschlag.. 516,80/11= 46,98€ mtl. Aber 11 Abschläge kann man ja anfechten, weil man sonst einen Zinslosen Kredit bezahlt. Die Discounter handeln so nicht ganz rechtens meinte die Verbraucherzentrale am Telefon und man soll auf eine Korrektur pochen, weil das nicht rechtsmäßig wäre. Der Kunde würde so einen Kredit geben und das wäre unzulässig war die Aussage. Für genauere Details soll ich mal vorbei kommen meinten die. 20 Minuten 10€ Gebühr.

0,2584€ mal 2200KWH= 568,48€/12=47,37€ korrekter Abschlag. /11=51,68€ mtl.



« Letzte Änderung: 03. November 2016, 14:02:21 von Spondon1 »

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #37 am: 03. November 2016, 14:09:21 »
Weitere Fragen im Verlaufe des Vertrags wären: lt. Internet ignoriert immergrün Kündigung mit Einschreiben. Behaupten die Unterschrift wäre nicht zu sehen. Wie soll man dabei vorgehen? Extra Anschreiben der Kündigung per Anwalt? Fax mit sendebericht akzeptieren die nicht.
Immergrün teilt keine Preiserhöhungen mit und erhöht heimlich. Damit konnte man nicht kündigen. Wie gehe ich dann vor? Immergrün bucht einen 12 erhöhten Abschlag ab. Wie gehe ich vor? Immergrün behauptet ich benutze den Strom gewerblich obwohl er privat genutzt wird. Wie gehe ich vor? Immergrün setzt das Kündigungsdatum zu früh, um keinen Bonus zu zahlen. Wie gehe ich vor?  Diese Fragen will ich u.a. mal auch geklärt haben mit der Verbraucherzentrale zuzüglich des aktuellen Problems bei mir. Diese anderen Probleme habe ich massenhaft im Internet bezüglich immergrün gelesen.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #38 am: 03. November 2016, 16:27:19 »
@ Spondon1

Die Daten sagen schon mal eine Menge aus! Ich habe den Eindruck, Sie stellen Fragen, die noch gar nicht relevant sind. Also eins nach dem anderen! Deshalb noch Folgendes:
1. Wann begann dieser Vertrag (Beginn der Lieferung)?
2. Welchen monatlichen Abschlagsbetrag zahlen Sie zurzeit, ab welchem Monat und zu welchem monatlichen Fälligkeitstermin? Sind im Vertrag 11 Monatsabschläge fixiert und wird ein 12. Abschlag zusätzlich gefordert?
3. Ist ggf. schon eine Preiserhöhung erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe, mit oder ohne mindestens 6-wöchige Vorankündigung.
4. Haben Sie den Vertrag evtl. schon gekündigt? Ggf. in welcher Form und zu welchem Termin und mit welcher Kündigungsfrist? Hat der Versorger die Kündigung bestätigt? Wenn ja, zu welchem Termin?
5. Mit welcher Begründung behauptet der Versorger, dass Sie den Strom gewerblich nutzen?
6. Sind Ihnen im Zuge des Vertragsschlusses die AGB zum Vertrag übermittelt worden.
7. Haben Sie den Lieferantrag online gestellt?
8. Warum haben Sie ggf. vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht, wenn Ihnen nach eingehender Prüfung die Tarifkonditionen nicht zusagten bzw. Sie zur Frage der Diskrepanz zwischen Verbrauchsprognose (2000 kWh) und vertraglich festgelegter Preispaketgröße 2200 kWh (Mindestverbrauchsmenge) keine klärende Antwort bekommen haben?

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #39 am: 03. November 2016, 17:23:11 »
@ Didakt:
Punkte 6 und 7 könnten interessant werden um aus der Nummer rauszukommen, hab die Tarife gerade mal gesucht, beim Vergleichsportal mit V findet man unter "AGB zu diesem Vertrag" einen Schrieb ohne Versionsstand o.ä. und da ist z.B. keine Rede von Pakettarifen... auf der Immergrünpage kriegt man die bereits zitierte Version. Die Vergleichsportal Version kann ich auf Anfrage gerne als Screenshot per PN weiterleiten, oder schaut einfach selber...

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #40 am: 03. November 2016, 20:59:48 »
Hallo @ Erdferkel,

Ihre Angaben sind nicht aktuell. Ich komme morgen näher darauf zurück.

MfG

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #41 am: 03. November 2016, 23:09:44 »
Danke Leute  habe gerade nicht so viel Zeit zum Schreiben. Samstag wieder. Vertragsbeginn war 01.10.2016. Am 01.10.2016 wurde direkt im Voraus der überhöhte Abschlag von 52 Euro abgebucht. Im Vertrag steht nix zu den Abschlägen 11 oder 12. Keine Erklärung. Das mit den 11 Abschlägen hatte mir Immergrün auf Nachfrage per Mail mitgeteilt. Vorher wusste ich nix darüber. Bin von 12 Abschlägen ausgegangen, die ja lt Verbraucherzentrale angeblich nur rechtsmäßig wären. Muss mal schauen, woran die das festmachen beim Gespräch. Jemand ne Ahnung? Nein noch kam keine Preiserhöhung. Ich vermute das im Januar 2017 was erfolgt. Das immergrün mir das mitteilt halte ich nach den Meinungen aus dem Internet für unwahrscheinlich. Denn dann könnte ich kündigen. Übrigens meinten die telefonisch zu mir dass Sie nur Kündigungen per Post akzeptieren und nicht per Fax. Ist das wegen Faxe no go rechtens? Geht ganz nach meinen Vermutungen. Kommt eine Kündigung per Post, sagen die das die Unterschrift fehlt. Nur kann ich dies in meinem Fall noch nicht anführen. Nur ich weiß schon mal durch andere Bescheid wie die ticken. Muss da ja ne Lösung entwickeln, wenn das auf mich bald zukommt. Den Vertrag habe ich noch nicht gekündigt. Hätte ihn am liebsten nach 14 Tagen wiederrufen, wenn ich es gecheckt hätte und nicht auf Geschäftsreise gewesen wäre. Das mit der gewerblichen Nutzung war nur schon mal eine Andeutung von denen auf Nachfrage bei denen per Mail nach dem Bonus. Wir müssen am Ende wegen Bonus noch die Vorraussetzung prüfen und ob Sie den Bonus privat oder gewerblich nutzen. Nun gut aber soweit bin ich ja noch nicht. Bin im Monat 2 des Vertrages jetzt. Agb stand nicht nicht in der Vertragsbestätigung. Wurde mir von immergrün nie übermittelt.  Die werden wohl behaupten schauen Sie auf unserer Homepage. Im Vertrag sehe ich nix. Nur Vertragsdaten und unten noch sepa Mandat plus Beschreibung 14 tägiges Widerrufsrecht. Na klar hätte ich wiedersprochen, wenn ich es schnell gescheckt hätte. Aber ich weiß nicht, ob man in Verträge täuschen darf und nach 14 Tage fein raus ist. Erdferkel Verbrauchsportal Verivox? Ja, da war ich. Was meinst du genau? Würde das gerne mal sehen. Dürfte bei mir der Fall sein.  verzeiht die Rechtschreibfehler. Tippe das hier gerade schnell ein.
« Letzte Änderung: 03. November 2016, 23:16:41 von Spondon1 »

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #42 am: 04. November 2016, 12:51:06 »
Mein Resümee nach eingehender Überprüfung dieses vermeintlich kritikwürdigen Vertragsfalles:

Allgemein gilt: Pacta sunt servanda. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten.

Der Vertragsschluss erfolgte rechtsgültig. Daran ist nichts zu beanstanden. Wie ich schon vermutete, wurden hier aus Unkenntnis von Zusammenhängen und Sachverhalten Bedenken an die Wand gemalt, die jeglicher Grundlage entbehren und nicht relevant sind, jedenfalls nicht gegenwärtig. Dieser Vertragsfall ist kein Problemfall. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass trotz meiner Zweifel in dieser Sache die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet wurde, dann ist dadurch grundlos und unnötig ein Problemfall inszeniert worden (mögliche Feststellungsklage der 365 AG ). Ganz und gar unerklärlich wäre es, wenn die Schlichtungsstelle einen solchen völlig belanglosen, unbegründeten Schlichtungsantrag angenommen hätte.

Der Vertrag enthält aus aktueller Sicht durchaus akzeptable preisliche Konditionen. Ich habe z. B. für meinen Wohnort über das bekannte Vergleichsportal V... die gegenwärtigen Preisangebote der Versorger für einen Verbrauch von 2000 kWh/Jahr unter Ausschluss von Pakettarifen den Konditionen des fraglichen Vertrages gegenübergestellt. Danach schneidet der besagte Vertrag gut bis bestens ab! Angebot von Immergrün: Gesamtpreis mit Bonus 440,30 € im ersten Jahr, gültig seit 03.11.2016; besagter Vertrag: Gesamtpreis mit Bonus 387,60 € im ersten Jahr!
Ein Vergleich mit den aktuellen Pakettarifen von immergrün ist über diese Web-Site möglich: http://www.verivox.de/power/carriers.aspx?id=6819

Für den Vertrag gelten diese AGB: https://www.almado.de/almado-ag/agb/ .

Die Angabe der Verbrauchsprognose von 2000 kWh im besagten Paketvertrag hat ihre notwendige besondere Bewandtnis, weil sich danach der maximale Bonusanspruch bemisst. Siehe hierzu AGB Ziff. 9. (5): Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose. Siehe hierzu auch die nachstehende Tabelle 1.

Es übliche Gepflogenheit der Versorger, 11- bzw. 12-malig zu entrichtende monatliche Abschläge einzufordern. Vorliegend wäre eine 12-malige Abschlagszahlung beim Versorger kaum durchsetzbar. Damit sollte keine Zeit verschwendet werden. Begründung: Siehe nachstehende Tabelle 2.

AGB Ziff.4. (3): Alle Kündigungen sind zu richten an: 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln. Der Verbraucher sollte aus Zeitgründen selber nur kündigen, wenn er aus besonderem Grund von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, die Vertragskündigung sonst aber im Rahmen eines Anbieterwechsels dem neuen Versorger überlassen.

Empfehlungen:
Im Rahmen der eigenen Verbrauchskontrolle dafür Sorge tragen, dass im 1.Vertragsjahr mindestens 2000 und höchstens 2200 kWh verbraucht werden. Ziel: Optimale Vertragsnutzung. Weiterhin 10 Wochen vor Ablauf des 1. Vertragsjahres einen Versorgerwechsel einleiten. Belieferung durch neuen Versorger ab 01.10.2017.

Edit: Tabellen gelöscht, da Zweck erfüllt.
« Letzte Änderung: 06. November 2016, 17:44:09 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #43 am: 04. November 2016, 14:00:04 »
@Didakt: Irgendwie alles nicht ganz schlüssig, die Geschichte. Vertragsbeginn 01.10.16, Schlichtung erst 4 Wochen nach erfolgloser Beschwerde?  Wie soll das gehen? Die sind zwar schnell, aber sooo schnell?
Ich bin dann mal raus.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #44 am: 04. November 2016, 15:00:38 »
@ Erdferkel, ich gehe mit Ihnen absolut konform. Die uns aufgetischte Geschichte kam mir von Anfang an sehr dubios vor. In der SE sitzen Fachleute, die halten sich strikt und konsequent an ihre Verfahrensordnung. Ich tendiere zu der Annahme, dass man uns einen Bären aufbinden wollte.  ;) Auch ich bin dann mal raus.  :)

 

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