Energiepreis-Protest > Enstroga

Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag

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chrissi1475:
Also in der Jahresrechnung ist der Zeitraum von 20.12.2014-31.12.2015 angeben.
Das sind für mich 12 Monate in denen  ich 4600 kw verbraucht habe.
Nach meinem Verständnis muss dann als Berechnungsgrundlage für 12 Monate von 4600 kw ausgegangen werden. Da der neue Betrag erst ab dem 01.02 gilt, erkläre ich so das Abuchung und Erstellung der Abschlussrechnung sich Anfang Januar überschnitten haben.
Ich werde dort jetzt einfach schriftlich anfragen wie sich der neue Abschlag zusammensetzt und dann melde ich mich nochmal was bei raus gekommen ist.
Jeder war mal ein Anfänger  ;)

LG

berghaus:
@chrissi1475

Sie müssens es (wie ich) Didakt nachsehen, dass das "Lehren" immer wieder Überhand gewinnt:

Zitat:
Didaktik – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Didaktik
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Die Didaktik (von altgriechisch διδάσκειν didáskein‚lehren') ist die „Kunst“ und die „Wissenschaft“ des Lehrens und Lernens.
Zitat Ende


--- Zitat ---von Didakt
.....Ich selbst bin bislang immer nach Ziff. 2 vorgegangen und damit gut gefahren, meistens mit dem Ergebnis der besseren Konditionen in einem neuen Vertrag......
--- Ende Zitat ---

Es gibt aber auch Zeitgenossen, die nicht so viel Ordnung in Ihrem Leben haben wie ein 'Didakt'  ;) und schon mal die rechtzeitige Kündigung versäumen. Diese können doch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald sie von der Preisänderung z.B. in der Jahresrechnung Kenntnis erhalten.

Wenn Sie Gegenteiliges gefunden haben, bitte hier verlinken.

Haben Sie beim (jährlichen) Versorgerwechsel wirklich nur "meistens" bessere Konditionen (Preise?) bekommen. Warum haben Sie dann gewechselt, wenn schlechtere Konditionen doch wohl erkennbar waren?

berghaus 10.01.15

Didakt:
Sehr verehrter Herr @ berghaus,

ein letztes Mal antworte ich Ihnen in diesem Thread noch, dann wegen Ihrer permanenten Uneinsichtigkeit nicht mehr. :D  Die Zeit ist mir einfach zu schade!


--- Zitat von: Ihnen ---Es gibt aber auch Zeitgenossen, die … schon mal die rechtzeitige Kündigung versäumen. Diese können doch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald sie von der Preisänderung z.B. in der Jahresrechnung Kenntnis erhalten.
--- Ende Zitat ---

Wenn das mal immer so einfach wäre. Im vorliegenden Fall lässt das nun aber die Preisänderungsklausel in den AGB nicht zu, und die sind Vertragsbestandteil. Folglich wäre die Klausel anzugreifen, wenn der Versorger die Kündigung mit Bezug auf die AGB ablehnt. Und das tut er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Nun sind wir wieder bei Ihrem Lieblingsthema. Wer soll denn die Klausel mit allen möglichen Konsequenzen angreifen, @ chrissi1475 selbst oder vielleicht besser ein beauftragter RA? Wer bezahlt den denn wohl, um bei Ihrer Lieblingsfrage zu bleiben. Und wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen?


--- Zitat von: Ihnen, auch das noch! ---Haben Sie beim (jährlichen) Versorgerwechsel wirklich nur "meistens" bessere Konditionen (Preise?) bekommen. Warum haben Sie dann gewechselt, wenn schlechtere Konditionen doch wohl erkennbar waren?
--- Ende Zitat ---

Sie machen wir wirklich Spaß! Ich sehe Ihnen nach, dass Sie meine Feststellung verdrehen wollen. Aber Sie können ruhig davon ausgehen, dass ich einen Vertragswechsel nur vollziehe, wenn er mir Vorteile bringt. Was denn sonst!

Schließlich: Im vorliegenden Fall besteht doch noch gar keine Gewissheit, ob eine Preisanpassung standfand. Es macht keinen Sinn, weiter im Nebel rumzustochern.

Und übrigens: Mir ging und geht es darum, dem/der User(in) chrissi1475 konkret und konstruktiv zu helfen, Ihr Tipps zu geben. Belehrungen liegen mir naturgemäß fern.

chrissi1475:
Schaut mal was ich gerade vom Verivox Newsletter bekommen habe:


--- Zitat ---Düsseldorf/Heidelberg - Wer im Januar eine Preiserhöhung von seinem Stromversorger erhält, kann sein Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden immer, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern oder Preise erhöhen. Das gilt auch, wenn Energieversorger eine Preiserhöhung mit gestiegenen oder neu eingeführten Steuern, Abgaben oder Umlagen rechtfertigen.
...

--- Ende Zitat ---


[Edit DieAdmin: Emailtext gekürzt. Bitte keine kompletten Emails ins Forum kopieren. ]

berghaus:
@Didakt

 Sag ich doch!   ;D

berghaus 10.01.16

P.S. Ich habe nichts 'verdreht'!
        Sie haben sich nur, anders als gewohnt, missverständlich ausgedrückt.

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