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userD0010:
@Martinus11
Zitat5:berghaus:
Hier mal die Wortwahl der RWE bei Sperrandrohungen:
Zitat ende

Das war anscheinend eine Einzel-Vorgehensweise der RWE, die nicht unbedingt mit anderen Vorfällen übereinstimmen muss.

So mag jeder Vorgang eine unterschiedliche Vorgehensweise beinhalten, die keineswegs pauschaliert werden sollte und dann ggf. zu einer Überraschung führt.

berghaus:

--- Zitat ---von h.terbeck
Das war anscheinend eine Einzel-Vorgehensweise der RWE,.......
--- Ende Zitat ---

Nein, das ist der Standardtext, den ich in drei Jahren dreimal erleben durfte, zweimal gelb!

Interessant wäre zu erfahren, wie andere Versorger das formulieren und natürlich,

was ist mit dem konkreten Termin gemeint, bis zu dem man 'Ruhe bewahren' kann oder sollte?

Vor allem, was kann man in der Zeit drei Tage vor der Sperrung noch tun außer zahlen?.

Was passiert, wenn man dem Netzbetreiber am Tag vor dem Sperrtermin oder dem 'Sperrkassierer' (schreckliches Wort) auf dem Weg zum 'Zählerausbau'  mitteilt, man habe sich soeben bei  einem anderen Versorger angemeldet?

Die gleiche Frage, was passiert, wenn man den Zutritt verweigert und sich gleich danach bei einem anderen Versorger anmeldet?
Wer trägt dann die Kosten für die Einstweilige Verfügung, den Schlosser und den Polizeieinsatz?

berghaus 08.11.15

Christian Guhl:

--- Zitat von: Martinus11 am 07. November 2015, 20:11:14 ---Es geht übrigens nicht um Strom, sondern Gas.

--- Ende Zitat ---
Dann frieren sie eben im Hellen. ;)
Ich wollte damit nur sagen, dass die Versorger oft sehr rücksichtslos von der Sperre Gebrauch machen.
Die Gerichte geben sich meist damit zufrieden, dass eine offene Forderung besteht. Dann können sie sich ihre Schutzschrift "an die Backe nageln". Ob da irgendwelche Einwände bestehen, oder Fehler in der Rechnung sind, interessiert keinen so richtig. Das kann der Kunde dann ja im Wege einer Klage geltend machen. Hinterher, wenn die Sperrung vollzogen ist. Das kann man alles vermeiden, wenn man vorher noch schnell den Anbieter wechselt.

userD0010:
@berghaus
Es ist ein wenig fahrlässig, @Martinus11 über Ihre eigene -einzelne- Erfahrung mit Ihrem Versorger ein wenig in Sorglosigkeit wiegen zu wollen, wenn Sie mehrfache Ankündigungen, die Ihnen gegenüber erfolgten, als Standard-Prozedere bezeichnen.
Wenn der Versorger ankündigt, ob nach einer oder mehrerer Mahnungen, nach vier Wochen die Sperre vornehmen zu lassen, folgt zumeist der Besuch eines Beauftragten des Netzbetreibers, der ein gelbes Zettelchen mit der vermeintlichen Forderung präsentiert. Und da diese Forderung im Normalfall NICHT mit der eigenen Wahrnehmung, NICHT mit den eigenen Unterlagen und Belegen übereinstimmt, sollte man nicht (mehr) mit dem Feuer spielen, sondern sofort reagieren, im eigenen Interesse und auch, um nicht zu frieren.
Und wie @Christian Gohl so treffend formuliert, kann man sich die sog. Schutzschrift, die nicht unbedingt vom gewählten Gericht zu beachten ist, an die Backe nageln, so lange bis sie dort abfriert.
Um sein eigenes Risiko zu minimieren, sollte @Marinus11  umgehend den Versorger wechseln, auch wenn er damit die -vermutlich überhöhte- Forderung nicht ad acta legen kann.  Der Rechtsstreit bleibt in jedem Falle erhalten und verlangt starke Nerven und sehr gute juristische Beratung.

Und da sollte @Martinus11 dem Rat von @Christian Guhl schnellstens folgen!

Martinus11:
@h.terbeck:
berghaus hat seine Erfahrungen geschildert. Den Eindruck, dass mich hier jemand in falsche Sicherheit wiegen könnte, habe ich ganz und gar nicht. Eher im Gegenteil.

@Christian Guhl:
Ich habe eine begründete Schutzschrift rechtzeitig ans zuständige Amtsgericht geschickt und ein Hausverbot erteilt. In der Regel ignoriert das ein Amtsgericht nicht einfach und in der Regel setzt sich ein EVU nicht einfach über alles hinweg. So zu tun, als ob das doch mit größerer Wahrscheinlichkeit eintritt, grenzt eher an Angstmache und stellt den BdE, der dieses Vorgehen empfiehlt, indirekt als inkompetent hin.

Dass ein Risiko besteht, ist mir klar. Ich bin weder unrealistisch noch naiv. Ich versuche einfach nur, alles genau auszuloten. Dass ich nicht der klassische Fall eines säumigen Kunden bin, der aus Geldmangel seit 9 Monaten keinerlei Abschlag mehr bezahlt hat und es halt "einfach mal darauf ankommen lässt", sollte klar geworden sein.

Ich glaube kaum, dass ein Anbieterwechsel so schnell noch vollzogen werden könnte. Wirksam wird er jedenfalls nicht so schnell. Das EVU bliebe mir als Netzbetreiber ohnehin erhalten. Schnell-schnell irgendwas Neues unterschreiben, das ich dann in der Eile hinterher bereue, will ich nicht. Zumal es mir m.E. nicht unbedingt helfen muss in der aktuellen Sperrandrohung. Allerdings wäre das Thema "Sperrung" damit langfristig vom Tisch, es sei denn, das EVU kann als reiner Netzbetreiber ebenfalls sperren.

@berghaus:
RWE pokert ja nicht schlecht. Zu behaupten, die Sperrung sei bereits eingeleitet und dann doch noch mal einen Nachtermin gewähren...

Das gestrige Antwortschreiben des EVU - auf das ich nicht unbedingt viel gebe - spricht von einer Schlichtungsstelle. Sehr seltsam, weil das ja nicht unbedingt der bevorzugte Weg eines EVU ist. Soll das ein anderer Poker-Kniff sein, sprich, mich in falsche Sicherheit wiegen? Hm...

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