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Martinus11:
Hallo,
wenn es "ernst wird", weil z.B. eine Klage ansteht oder eine mündliche Verhandlung wegen einer einstweiligen Verfügung ansteht usw., wie findet man dann relativ kurzfristig einen guten, auf "Preisrebellen" spezialisierten Anwalt?

Wenn es noch nicht ernst ist und man eine Beratung in einer etwas komplexeren Sachlage braucht, dann muss der Anwalt nicht unbedingt aus der Umgebung sein. Wie finde ich in so einem Fall einen spezialisierten RA?

Gibt es so etwas wie "Gruppen" von Betroffenen, die sich zusammenschließen?

userD0010:
@Martinus11
Es ist in jedem Falle sehr ratsam, sich, -auch wenn es noch nicht ernst zu sein scheint- grundsätzlich eines fachlich versierten Anwaltes im Energierecht zu bedienen, der dann auch -falls es ernst wird- bereits mit der Materie vertraut ist!
Sie sollten aber nicht den erstbesten sog. Preisrebellen-Anwalt zu Rate ziehen, sondern Referenzen von ihm einfordern, wenn er tatsächlich an der Sache interessiert ist.
Dabei ist allerdings auch für den Anwalt die Frage seiner zu erwartenden Gebühren nicht irrelevant, die sicherlich nicht selten sein zu erwartendes Bemühen beeinflussen könnte.
Vielleicht nennen Sie dem Forum einmal Ihren EVU, damit von dort ggf. brauchbare Tipps aus jeweils eigener Erfahrung zu erwarten sind.

Martinus11:
Ich habe gestern die Schutzschrift ans Amtsgericht und das Antwortschreiben an das EVU per Einschreiben verschickt (Sperrandrohung bekommen).

Da ich ganz gute Argumente habe (falsche Berechnung, Unverhältnismäßigkeit wegen Berufsausübung im Haus und ein unklares Vetragsverhältnis vor/nach Tarifkündigung 2009) glaube ich nicht, dass sie tatsächlich sperren wollen. Aber vielleicht doch und dann kommt es zu einer kurzfristigen Anhörung... Wenn hingegen weder ein Sperrversuch noch die Rücknahme der Sperrandrohung erfolgt, dann müsste ich eigentlich selbst eine einstw. Verf. beantragen. In beiden Fällen wird es eigentlich "schon ernst".

Selbst wenn sie die Sperrung zurücknehmen, ist die Sache damit nicht erledigt. Dann könnte eine Klage kommen. Außerdem muss ich wissen, wie ich bei der nächsten Jahresabrechnung vorgehen soll, also welche gekürzten Beträge ich ansetzen soll.



--- Zitat von: h.terbeck am 30. Oktober 2015, 17:35:35 ---
Vielleicht nennen Sie dem Forum einmal Ihren EVU, damit von dort ggf. brauchbare Tipps aus jeweils eigener Erfahrung zu erwarten sind.

--- Ende Zitat ---

Wäre das nicht besser beim Unterforum für den betreffenden Versorger aufgehoben?

userD0010:
@Martinus11
Zitat:
Ich habe gestern die Schutzschrift und das Antwortschreiben an das EVU per Einschreiben verschickt
Ihre Argumente:
a. falsche Berechnung
b. Unverhältnismäßigkeit
c. unklares Vertragsverhältnis (Tarifkündigung)
lassen keinesfalls darauf schließen, dass es sich um ein Geplänkel Ihres EVU handelt.

Wie haben Sie denn jeweils auf die angebl. falsche Berechnung reagiert ?
Wie soll denn die angebl. Unverhältnismäßigkeit (vermutl. bei den Energiepreisen) aussehen ?
Wie ist denn die Tarifkündigung bzw. ein unklares Vertragsverhältnis entstanden?

Was Sie mit dem Versand der Schutzschrift an Ihren Versorger bezwecken wollen, ist mir ein Rätsel.

Sie sollten sich die Alternative überlegen, entweder eine Einstweilige Verfügung gegen diue beabsichtigte Sperrandrohung  ODER  ein Zutrittsverbot gegen das EVU zu veranlassen.

Ein Zutrittsverbot allerdings hilft Ihnen nur soweit, als Sie ggf. ein EFH bewohnen und Ihr EVU nicht die Möglichkeit hat, vor Ihrem Grundstück Maßnahmen für eine Unterbrechnung vorzunehmen.
Eine Einstweilige Verfügung, beantragt am Sitz des für das EVU zuständigen Gericht, wird wohl nur greifen, wenn Sie keine Rückstände nachweisen können oder die Ansprüche insgesamt streitig sind.

Aber, Sie sollten sich doch eines hochqualifizierten Fachanwalt für´s Energierecht versichern und vorab Ihre Rechtschutz-Versicherung um Deckungszusage ersuchen, falls vorhanden.

Martinus11:
Mit der falschen Berechnung meine ich die Berechnung, die mit der kürzlichen Sperrandrohung verbunden ist. Es blieben für ein bestimmtes Jahr Abschläge unberücksichtigt und mind. eine Nachzahlung von mir.

Ich wohne alleine in einem EFH und bin ausschließlich dort beruflich tätig, was bei 10 Grad kaum möglich ist, zumal auch Leute kommen. Daher wäre eine Sperrung m.E. unverhältnismäßig.

Das mit dem unklaren Vertragsverhältnis kann ich nicht in wenigen Sätzen erklären.

Die Schutzschrift ging natürlich ans Amtsgericht. Der Versorger hat aber zusammen mit meinem Antwortschreiben eine Kopie erhalten.

In meinem Antwortschreiben habe ich ein Hausverbot erteilt. Wo und wie von außen das Gas gesperrt werden kann, habe ich noch nicht herausgefunden. Habe beim Stöbern hier im forum mal was von einem "Schieber" gelesen, k.A., was das sein soll.

Wie kommen Sie darauf, dass ich eine einstw. Verf.  beim Amtsgericht des Firmensitzes beantragen müsste? Mein Wohnsitz ist doch maßgeblich.

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