Die Frage wird sein, ob es sich tatsächlich um "unerwünschte Anrufe" handelt. Im Gegensatz zur unerwünschten telefonischen Werbung, der man ausdrücklich zugestimmt haben muss, besteht hier zwischen dem Versorger und dem Verbraucher ein Vertragsverhältnis, wo man als Gläubiger sicher mal versuchen kann, "telefonisch das Problem zu erörtern". Dieses alleine wird zunächst nicht verboten sein. Erst wenn der Verbraucher einen telefonischen Kontakt ausdrücklich ablehnt, hat der Versorger diesen Weg nicht mehr zu wählen. Aber das wird ja die Krux sein, da hier die älteren Leute erstmal tätig werden müssten, am besten noch beweisbar. Ähnlich dürfte es mit dem "Druck" aussehen. Viele der Argumentationen, die gewählt werden und die den älteren Leuten (aber auch manch jüngerem), wird die Gegenseite lediglich mit der Darstellung der rechtlichen Konsequenzen begründen. Da eine Nötigung zu beweisen, wird nicht ganz einfach.