Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
Mahnung mit Sperrandrohung
bolli:
--- Zitat von: berghaus am 06. November 2015, 03:35:29 ---Entschuldigung bolli!
--- Zitat ---in Antwort#27 ".....Das ist vermutlich erstmal der "unqualifizierte Versuch Ihnen Angst zu machen......
--- Ende Zitat ---
Ich bin dafür berüchtigt, aber auch jedes Wort und jeden Satz sprachlich zu hinterfragen und die Logik zu überprüfen.
Ich meine, dass der Versuch, Angst zu machen,sehr qualifiziert (*) war. Er ist schließlich gelungen!
--- Ende Zitat ---
Zunächst einmal muss ich klarstellen, dass ich das Wort "unqualifiziert" in Gänsefüsschen setzen wollte, was mir aber nur zu Beginn gelungen ist. :(
Darüber hinaus ist es natürlich eine Frage des Standpunktes, auf den man dieses Wort bezieht. Ich wollte es auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren gem. § 19 (3) Strom/Gas GVV bezogen wissen, da das DORT vorgeschriebene Verfahren im vorliegenden Fall eben nicht eingehalten wird. Das dieses nicht ZWINGEND dazu führt, dass die Energielieferung nicht eingestellt wird, wissen wir aus einigen Fällen, wovon jeder Einzelne bedauerlich genug ist.
ABER: bei Einleitung der richtigen Maßnahmen sollte in diesen Fällen die Sperrung mal nicht so einfach und ohne weitere Ma0nahmen möglich sein, heisst, der versorger müsste erstmal "nachlegen". Was die richtigen Maßnahmen im Einzelfall sind und ob man sie selbst einleiten kann oder sich lieber einen versierten Anwalt dazu nimmt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein sachgerechtes Auftreten vor Gericht nicht ganz einfach ist, vor allem, wenn man emotionalisiert ist. Da ist es nicht immer einfach die richtigen Worte kurz und knapp zu finden und lange "Ergüsse" mögen die meisten Richter wegen der Zeitknappheit gar nicht.
Daher tut man gut daran, die Frage schnell für sich zu beantworten und dann entsprechend tätig zu werden. Denn eines ist in dieser Pahse auch klar, "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Ist die Energie erstmal abgedreht, ist das Wiederanstellen meist nicht ganz so einfach.
Aus Sicht des Verbrauchers, vor allem im vorliegenden Fall ist der Versuch natürlich qualifiziert. ;)
lukas-jakob:
Hallo und einen guten Morgen,
ich habe heute morgen endlich jemand bei der EON erreicht. Zur Erinnerung: ich wollte Auskunft darüber erhalten, wie sie auf diesen unstreitigen Betrag von 19,38ct/kwh kommen. Meine Widersprüche habe ich immer mit 14,86ct/kwh berechnet. Nun sagte mir die nette Frau am Telefon, dass Sie einen Widerspruch aus 2011 vorliegen hat und dieser unstreitige Betrag aus diesem Jahr war eben diese 19,38ct/kwh. Sie hätte auch keine weiteren Widersprüche von mir. Die aus den Jahren 2005-2010 liegen ihr nicht vor. Sie brauche etwas Zeit um dieses nun mit ihrem Vorgesetzten zu prüfen. Sofern ich recht behalte, werde ich eine neue Rechnung wieder mit Sperrandrohung bekommen. Was immer auch das für einen Sinn macht. Denn ich gehe davon aus, dass die EON dann meinen akzeptierten Preis von 14,86ct/kwh heranziehen müssen und ich somit vorerst nichts schuldig bin. Jedenfalls wurde die Sperrandrohung erst einmal auf Eis gelegt, bis ich dann Bescheid bekomme. Zu dem Urteil vom BGH 11.12.2013 konnte Sie mir nur sagen, dass dieses auf alle Widersprüchler zu treffe. Sie war wohl ein bisschen überfordert. Aber sehr nett.
Martinus11:
Hat sich den 2011 (oder vorher) vertraglich irgendetwas verändert? Bei den meisten wurden Tarife gekündigt und dann entweder neue abgeschlossen oder man kam "automatisch" in die Grundversorgung, wenn man nichts Neues unterschrieben hat.
Zurückgeschrieben und eine schriftliche Antwort erhalten hast du nicht?
lukas-jakob:
Es hat sich seit 2001 bei mir nichts geändert. Ich war immer in der Grundversorgung. habe die nette Frau der EON auch nochmals drauf angesprochen und ihr auch mitgeteilt, dass ich keinerlei Vetragsänderungen seitens der EON erhalten habe, geschweige denn irgendetwas unterschrieben habe. Wie gesagt, habe ich meine Preiskorrekturen immer auf den Anfangspreis von 2005 berechnet. Nämlich mit den besagten 14,86ct/kwh. Und das natürlich auch jedes Jahr seit 2005; inklusive eines Widerspruchs zur Preisanpassung an EON gesendet.
Christian Guhl:
Nachdem sich die Sperrandrohungen zu Beginn auf Verträge beschränkte, die irgendwann einmal gekündigt wurden und dann als Grundversorgung neu begannen, ist das jetzt nicht mehr ausschließlich der Fall. Es werden jetzt auch "unstrittige Forderungen" angemahnt bei Verbrauchern, die immer in der Grundversorgung waren und schon seit Jahren widersprochen haben. Der Rätsels Lösung : Der Kunde ist irgendwann einmal umgezogen und es begann die Grundversorgung aufs Neue. Da kann man seit 10 Jahren stets widersprochen haben, wenn man einmal umzieht, gilt der Grundversorgungspreis bei Umzugsdatum als neu vereinbart ! Das war mir bisher noch nicht so recht klar geworden. Im Endeffekt bedeutet dass nichts anderes, als das eine Klagewelle heranrollt, deren Ausmass man sich noch garnicht recht vorstellen kann. Jedem, dem irgendwann einmal der Vertrag gekündigt wurde und alle, die in den letzten Jahren umgezogen sind, werden jetzt nach und nach diese Sperrandrohung erhalten (wenn sie auf den Preis des ersten Widerspruchs gekürzt haben). Das lichtet die Reihen der Widerständler natürlich beträchtlich. Der einzige Trost, alles vor 2012 ist verjährt und wer bis zum 31.12. keinen Mahnbescheid oder Klage erhält, bei dem ist auch 2012 "weg".
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