Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland

Mahnung mit Sperrandrohung

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Martinus11:
Hallo,
gibt es noch andere, die von EON Bayern kürzlich eine Mahnung mit Sperrandrohung bekommen haben?

In der Anlage sind die von EON geforderten Beträge laut deren jeweiliger Jahresabrechnung 2012-2015 und meine geleisteten Zahlungen. Die Differenzbeträge sind fast vollständig laut dem Schreiben "unstreitige, von mir nicht beanstandete" Beträge.

Hat wohl mit der Tarifkündigung 2009 zu tun. Da ich bislang auch dieser und der Einstufung in die Grundversorgung stets widersprochen habe sowie konsequent immer die alten Verbrauchspreise von 2006 bezahle, verstehe ich nicht, was da "unstreitig, von mir nicht beanstandet" sein soll.

"Mir kommt da keiner ins Haus zum Absoerren".

Grüße,


Martinus11

DieAdmin:
@Martinus11,

kurze Rückfrage, um zu klären, ob Sie überhaupt im richtigen Forenbereich sind: Von welcher Firma genau haben Sie das Schreiben bekommen? Steht da wirklich EON Bayern oder E.ON Energie Deutschland GmbH  (bitte hier lesen: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18145.0).

Martinus11:
EON Energie Deutschland GmbH.

Die Anschrift ist aber die gleiche wie immer, in Landshut.

Da ich kein Bayernwerk gefunden habe, dachte ich, hier nach wie vor richtig zu sein.

DieAdmin:
@Martinus,

ok, kein Beinbruch. Ich hab den Thread verschoben.

Christian Guhl:
Diese Schreiben werden zur Zeit flächendeckend verschickt. Der BGH hat mal entschieden, dass nur gegen Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt werden kann, nicht gegen den Anfangspreis. Dieser gilt als vereinbart.
In ihrem Fall also der Preis der Grundversorgung von 2009. Ob sie dem widersprochen haben, ist nach Ansicht des BGH unerheblich. Sie haben nun die ganze Zeit auf einen niedrigeren Preis gekürzt. Und diese Differenz bezeichnet Eon nun als "unstrittig" und droht deswegen mit Sperrung. Da sie der Kündigung damals widersprochen haben, hat Eon auch einen Nachweis, das diese erfolgt ist. Ich glaube, es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als den Differenzbetrag zu zahlen. Für die Zukunft können sie nur noch auf den Anfangspreis der Grundversorgung 2009 kürzen.

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