Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
Mahnung mit Sperrandrohung
Christian Guhl:
Habe das Urteil gefunden. Es war das Landgericht Koblenz
Vielleicht kann jemand seine Einschätzung darüber abgeben, ob ich mit meiner Ansicht richtig liege.
lukas-jakob:
Hallo, mir ist hier noch etwas unklar. Momentan weiss ich noch nicht, wie ich auf die Sperrandrohung reagieren soll. Widerspreche bereits seit 2004. Erstelle seitdem jeweils jedes Jahr eine neue Berechnung mit dem damaligen Arbeitspreis von 14,86ct/kwh und füge dem einen Widerspruch zur Preisanpassung bei. Ich erhielt von der EON daraufhin auch immer eine Antwort : Wir nehmen ihren erneuten Widerspruch zur Kenntnis. Die letzte von 12/2014. ich befinde mich in der Grundversorgung. Laut der Mahnung vom 19.10.2015 soll ich nun 453 Euro nachzahlen (für 2012 bis 2014). Eon setzt einen unstrittigen Arbeitspreis von 19,38ct/kwh an. Wo immer die diesen auch her haben. Sollte ich diesen Betrag nicht bis zum 19.11.15 bezahlen, wird mit einer Stromsperre gedroht. Ich habe keine Preisänderung oder auch keinen neuen Vertrag in den letzten Jahren erhalten.
Ich werde nun ein schreiben an EON aufsetzen und der Sperrandrohung widersprechen. Außerdem natürlich Hausverbot erteilen. Sicherlich wäre es hier für mich einfacher die 453 Euro zu bezahlen und dabei dieses Problem abzuschließen. Aber es widerspricht doch allem, wofür ich mich jahrelang eingesetzt habe. Aber ich sehe mit dem Urteil des BGH vom 11.Dez.2013 keine Verbindung zu meinem Fall. Allerdings sollte ich der Sperrandrohung widersprechen, kann ich die weiteren auf mich zu kommenden Folgen absolut nicht abschätzen. Welches Risiko gehe ich hier ein? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bisher habe ich zu jedem Fall selbst eine Lösung hier im Forum gefunden. Diesmal komme ich aber leider nicht weiter.
bolli:
--- Zitat von: lukas-jakob am 05. November 2015, 08:38:54 ---Sollte ich diesen Betrag nicht bis zum 19.11.15 bezahlen, wird mit einer Stromsperre gedroht.
--- Ende Zitat ---
Das ist vermutlich erstmal der "unqualifizierte Versuch Ihnen Angst zu machen. Für die Wirksame Androhung einer Stromsperre ist die Nennung eines konkreten Datums für die Sperre notwendig.
Haben Sie hier:http://www.energieverbraucher.de/de/versorgungssperre__1717/ schon mal nachgelesen ?
--- Zitat ---Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?
Nach § 19 Abs (2) GasGVV muss eine Versorgungssperre vier Wochen vorher angekündigt werden. Eine Sperrandrohung muß eindeutig erkennen lassen, dass bei Nichtzahlung eine Sperre erfolgt. Ein konkretes Datum muss nicht genannt sein. Der Beginn der Unterbrechung muss dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt werden.
Oft verbinden Versorger ihre Mahnungen mit einer Sperrandrohung. Sofern kein konkretes Sperrdatum genannt ist, handelt es sich nicht um eine konkrete Sperrankündigung im Sinne des Gesetzes. Dann ist Ruhe angesagt.
--- Ende Zitat ---
lukas-jakob:
Halo Bolli,
danke, diesen Artikel kenne ich. Aber ich gehe davon aus, das die Sperrandrohung schon ernst gemein ist.
Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben vom 19.10.15 der EON:
"Sollten Sie diese offenen Beträge nicht zahlen, sind wir berechtigt, ihre Energielieferung zu unterbrechen."
und weiter
"Bitte überweisen Sie den Betrag bis 29.10.2015 auf unser Konto.
Wichtig für Sie: Wir werden nach Ablauf von vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens die Stromversorgung für ihre Verbrauchsstelle unterbrechen lassen, wenn Sie den offenen Betrag bis dahin nicht gezahlt haben. Die Einstellung der Energielieferung ist nicht nur unangenehm für Sie, sondern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Lassen Sie es nicht soweit kommen."
Das klingt schon ziemlich Ernst gemeint, wenn auch kein verbindliches Datum genannt ist. Bis auf das 4 Wochen nach Zugang des Schreibens - also somit der 16.11.15 - eigentlich doch schon ziemlich konkret ist, oder?
mfg, Peter
Christian Guhl:
§ 19 StromGVV : (3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
Das ist dann die zweite Ankündigung mit konkretem Datum.
Ich glaube eher nicht, dass das nur Angstmachen ist. Eon zieht das durch. Die sind sich ihrer Sache da ganz sicher.
Die Frage im konkreten Fall ist doch, wie kommt der unstrittige Preis zustande ? Sie können ja mal bei Eon anrufen und nachfragen. Mit viel Glück erhalten sie eine Auskunft. Wenn sie es schriftlich versuchen, könnte die Zeit knapp werden. Die sicherlich beste Lösung wäre, einen Anwalt zu nehmen, der das für sie erledigt.
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